Wasserberechnung nach Personenzahl?
Hallo, unsere Vermieterin berechnet den Wasserverbrauch im vermieteten Zweifamilienhaushalt. Sie will unsere Tochter, die am WE immer kommt als dritte Person berechnen, während die andere Wohnung Mutter und Kleinkind als 2 Personen vom Amt bezahlt wird. Nicht berechnet werden die Lebensgefährten, die dauerhaft mit in der Wohnung wohnen, weil ein Kleinkind ja angeblich nur einen geringen Wasserverbrauch hat. Wie ist denn die rechtliche Lage? Kann der Vermieter tatsächlich nach Gutdünken abrechnen?
4 Antworten
Ob und wenn ja, wann Wasseruhren in einem Mehrfamilienhaus eingebaut werden, ist allein die Entscheidung des Vermieters.
Lediglich für Neubauwohnungen könnten Landesbauordnungen etwas anderes bestimmen. Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, dass sein Vermieter eichpflichtige Wasserzähler installiert und so eine verbrauchsabhängige Wasserabrechnung ermöglicht. Solange in der Mietwohnung nicht an allen Wassersträngen Wasseruhren angebracht sind, müssen die Wasserkosten nach Personenzahl oder nach Wohnfläche abgerechnet werden.
Besucher dürfen dabei NICHT mit eingerechnet werden.
Also der Nebenkostenabrechnung widersprechen wegen fehlerhafter Berechnung. Am besten den Mieterschutz mit ins Boot holen: JETZT Mitglied werden und dann mit deren Hilfe die Abrechnung anfechten.
Dankeschön für die ausführliche Antwort. Nein , es gibt keine separate Wasserzähler. Wir sehen nur nicht ein, das die ein und aufziehenden Lebenspartner der anderen Partei für lau in die Wohnung wohnen, das Amt zählt für 2 Personen. Die Vermieterin will aber insgesamt auch nur 2 Personen berechnen, da das Kleinkind ja angeblich nicht viel Wasser verbraucht.
Wenn wegen fehlender Wasseruhren nach Personen abgerechnet wird, müssen Alle im Haus wohnen Personen, unabhängig vom Alter berechnet werden. Auch die, die z.B. nur ein Vierteljahr dort gewohnt haben.
Ausnahmen sind Besucher bis zu 6 Wochen.
Soweit ich weiß, zählen auch Kinder als Personen. Besuch darf nicht eingerechnet werden.
Hallo,
nein kann der VM nicht.
Wenn nach Personen, dann auch alle.
Gibt es dafür ne Gesetzeslage?