Hecke auf Grenze entfernen?
Wir haben vor mehr als 10 Jahren eine 18 Meter lange Lorbeerhecke auf die Grenze gesetzt. Dies wurde seinerzeit auch mit dem Nachbarn schriftlich festgehalten.Es wurde aber nicht im Grundbuchamt eingetragen. Nun wollen wir die Lorbeeren welche wir auf eigene Kosten auf die Grenze gesetzt haben und stets gepflegt haben entfernen. Der Nachbar ist damit nicht einverstanden. Wir beabsichtigen neu auf unserem Land ein Sichtschutz zu erstellen. Ist der Vertrag mit dem Nachbarn rechtsgültig ? Wie sieht die rechtliche Lage aus ? Was können wir unternehmen ? (Kanton Aargau/Schweiz)
Danke für die Rückmeldung
4 Antworten
auf der Grenze = die Hecke ist eine Grenzanlage zur gemeinschaftlichen Benutzung
https://dejure.org/gesetze/BGB/921.html
diese darf nur insoweit genutzt werden, wie sie nicht die Nutzung des anderen beeinträchtigt
https://dejure.org/gesetze/BGB/922.html
= eine Entfernung ist IMHO nicht ohne weiteres erlaubt!
vgl. auch https://dejure.org/gesetze/BGB/923.html (Grenzbaum, gilt auch für Sträucher)
warum wollt Ihr die Hecke denn überhaupt loswerden?
was möchte der Nachbar? was nicht? = gibt es keine Lösung, die beiden passt? (z. B. dass er halt die Hecke schneidet, auf beiden Seiten, wenn Ihr nimmer könnt oder wollt - oder die Hecke zu ihm hin versetzt wird etc.)
(Anmerkung: das ist keine rechtliche Beratung kann/darf auch keine sein!!)
übrigens: beachte https://dejure.org/gesetze/BNatSchG/39.html
(es ist verboten, Hecken "vom in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen"!)
ok, Schweiz hab ich überlesen, sorry, insofern nehm ich alles zurück - aber ggf. gibt es dort ähnliche Vorschriften, rate ich mal zu prüfen (macht was Ihr wollt gilt in CH sicher auch nicht...)
Kommt auch darauf an ws in diesem vertrag steht aber da ihr sie bezahlt habt ist es euer eigentum mit dem ihr machen könnt was ihr wollt.
Wenn die Hecke euer Eigentum ist und auf euren Grund steht, dann könnt ihr damit machen was ihr wollt. Da hat der Nachbar nichts zu sagen
Ihr könnt die Hecke zwar entfernen, einen Sichtschutz könnt ihr aber dafür nicht ohne seine Erlaubnis errichten.
Jetzt nichts für ungut, aber was soll dem Fragesteller eine solche Antwort bringen? Ich mein das deutsches Zivilrecht nicht in der Schweiz gilt ist doch sogar ohne tiefgreifende Rechtskenntnisse plausibel.
Der Disclaimer ist da zwar ganz nett, dass das hier keine rechtliche Beratung ist, ist nach dem zuvor geschriebenen ohne weiteres erkennbar.