Muss ich selber das Unkraut vom Nachbarn entfernen?
Haben vor ca 2 Jahren eine Sichtschutzwand aus Holz zum Nachbargrundstück gesetzt, weil wir uns das ganze Unkraut nicht mehr anschauen wollten. Jetzt wachsen Brombeere, Efeu, Gräser etc ständig durch.
Muss ich das immer selber entfernen oder kann ich meinen Nachbarn da irgwie verpflichten. Schließlich schädigt SEIN Unkraut auch UNSEREM Zaun. Streichen kann ich den Zaun von der Rückseite auch nicht, da das Unkraut inzwischen 1,50 m (stellenweise sogar höher) steht!
2 Antworten
Hier gilt § 910 BGB Überhang.
Wird dein Grundstück durch den Überhang erheblich beeinträchtigt, dann hast du einen Entfernungsanspruch.
Das mit dem "Zaun streichen" dürfte in den Nachbarrechtsgesetzen des Landes geregelt sein. Dort werden Abstände zur Grundstückgrenze behandelt.
wer ist denn einfriedungspflichtig und wo steht dein sichtschutzelement genau?
dann finde das mal raus. sonst kann man dir nicht antworten.
Und wo erfahre ich so etwas? Ist ein Miethaus (Doppelhaus). Was so Sachen wie kleine Umbauten u Zäune usw angeht, da haben wir vom Vermieter freie Hand!
dann ist das eh nicht deine baustelle sondern die deines VM.
Der Sichtschutz steht genau auf Grundstücksgrenze. Mit der Einfriedungspflicht bin ich mir nicht sicher. Weiß nur, das eigentlich ER eine Auflage hat sein Grundstück einzuzäunen, da er mal Probleme mit seinen Hunden hatte.