Der Nachbar stellt anteilige Forderungen für seine Neuvermessung des Grundstückes?
Ein freundliches Hallo an meine eventuellen Helfer!
Wir wohnen seit vierzig Jahren auf unserem Grundstück und halten einen guten Nachbarschaftlichen Kontakt. Jetzt haben wir einen neuen Nachbarn bekommen, der sich innerhalb kürzester Zeit mit allen rundum verstritt. Zudem provoziert er ständig auf irgend eine Weise, wie Installation von Kameras etc.
Doch meine Frage ist folgende: Vor einigen Monaten hat besagter Nachbar ein Vermessungsbüro geordert um seine Grundstücksgrenzen wegen fehlender Messpunkte neu vermessen zu lassen. Nachdem diese erfolgte, fand ein Treffen mit allen angrenzenden Nachbarn und unserem Bürgermeister inkl. einer Ortsbegehung statt. Vor dieser Begehung wurde im Beisein aller, die Frage gestellt, ob wir Nachbarn für die Kosten der Vermessung mit aufkommen müssen? Dies wurde sowohl von der Chefin des Vermessungsbüros, wie auch dem neuen Nachbarn (Auftraggeber) verneint.
Heute kommt ein Anwaltsschreiben im Auftrage unseres Nachbarn, mit der Aufforderung, dass wir nicht gewillt seien, die anteiligen Vermessungskosten zu tragen und daher im Verzug seien und nun aufgefordert werden innerhalb von 7 Tagen die Forderung zu begleichen. Weiterhin fordert der Anwalt , dass wir zwei Zaunsäulen die sich auf der Grenze befinden, aber deren Betonfundament um einige Zentimeter auf das Grundstück des Nachbarn reicht, innerhalb von 8 Tagen zu entfernen haben. Dazu muss gesagt werden, dass diese Säulen bereits vierzig Jahre so platziert stehen und mit dem früheren Besitzer des Nachbargrundstückes in gemeinschaftlicher Nachbarschaftshilfe gesetzt wurden.
Und zum Schluss kommt noch die Rechtsanwaltsrechnung, die bis zum nächsten Tag zu zahlen ist. Rechnungsstellung ist am 18.03.19 - Posteingang: 21.03.19 Zahlungstermin 22.03.19
Das kann doch nicht rechtes sein, oder irre ich mich?
3 Antworten
Wer bestellt, der bezahlt. An den Kosten für die Vermessung müsst ihr euch nicht beteiligen. Den Zaun müßt ihr ggf. versetzen. In Niedersachsen ist das so gelöst:
§ 28 Beschaffenheit der Einfriedung
(1) Haben die Eigentümer eine Vereinbarung über die Art und Beschaffenheit der Einfriedung nicht getroffen, so kann eine ortsübliche Einfriedung verlangt werden. Wenn sich für einen Teil eines Ortes keine andere Ortsübung feststellen läßt, kann ein bis zu 1,20 m hoher Zaun verlangt werden.
(2) Die Einfriedung ist - vorbehaltlich des § 30 - auf dem eigenen Grundstück zu errichten.
Vielen Dank lesterb42
Erst einmal gilt, dass der der bestellt, auch zahlen muss. Der Nachbar hat ein Interesse, die Grenzpunkt genau zu kennen, und dem kann er ungefähr 300 mal im Jahr nachkommen.
Hat es denn Verschiebungen ergeben? Wenn der Bürgermeister komt, muss es doch wohl Probleme gegeben haben, oder nicht?
Bezüglich Zaun muss man erst einmal feststellen, wem denn der Zaun überhaupt zugeordnet wird und wer ihn zu stellen hat. Könnter ja auch umgekehrt sein, dass sein Zaun auf euer Grundstück ragt.
Wenn das so ist, dass du a etwas wegschneiden musst und das innerhalb von 8 Tagen gefordert wird, würde ich das mit einem trennschneider ziemlich langsam immer kurz nahe der gesetzlichen Ruhezeit machen. Immer so 15 Minuten, dann muss die Scheibe abkühlen, du was trinken, usw. Also 2 Tage Staub und Lärm.
Ach ja, vorher per Einschreiben noch Bedenken äußern wegen der Standsicherheit. Mit einem Schreiben, dass er das Risiko trägt. Mit Bitte um schriftlichem Einverständnis. Sonst kannst du LEIDER nicht anfangen.
Gleichzeitig würde ich allerdings auch ihm einen Ausweg aus der Eskalation bieten.
Nein. Warum solltest du? Das ist sein Risiko.
Eine anteilige Kostenübernahme kannst Du einfach ablehnen. Er hätte diese Maßnahme und die Kosten der Maßnahme vor der Beauftragung mit Dir absprechen müssen.
Sofern das Messergebnis eine Grenzverletzung Ihrerseits durch Überbauung dokumentiert, war die Beauftagung durch den Nachbarn offenkundig erforderlich und Sei werden sich an den Kosten beteiligen müssen, in dem Sei an den Nachmbarn leisten.
Leistungsschuldner als Auftraggeber gegenüber dem Vermesser ist er alleine, was seinen zu verhandelnden Anspruch Ihnen gegenüber nicht ausschließt.
Danke Kleidchen2,
unser Bürgermeister war nur zu unserer Sicherheit dabei, weil eben dieser Nachbar kein unbeschriebenes Blatt ist.
Aber was ist mit der Anwaltsrechnung, muss ich die bezahlen?