Hausverwaltung sendet keine Mietvertrag?

9 Antworten

Nee, die Stadtverwaltung schaltet sich sicherlich nicht ein, damit Du einen Mietvertrag bekommst.

Ich würde per Einschreiben den Mietervertrag einfordern mit einer Fristsetzung von 2 Wochen.

imager761  01.04.2019, 10:43
Ich würde per Einschreiben den Mietervertrag einfordern mit einer Fristsetzung von 2 Wochen.

Warum sollt er? Ohne Mietvertrag schuldet er weder Betriebkosten noch Schönheitsreparaturen oder Treppenhausreinigung. Und ein MV nützt ihm bei seiner Anmeldung rein garnichts.
Dafür braucht er zwingend eine Wohnungsgeberbescheinigung. Die muss vom Vermieter oder seinem Bevollmächtigten unterschrieben werden, § 19 BMG. Die holt man sich aber besser persönlich ab und verweist dabei auf die bußgeldbewehrte Rechtslage :-)

anitari  01.04.2019, 10:07
Ich würde per Einschreiben den Mietervertrag einfordern mit einer Fristsetzung von 2 Wochen.

Ich nicht;-)

Jersinia  01.04.2019, 10:09
@anitari

oh, wirklich nicht? Das ist ja interessant ...

anitari  01.04.2019, 10:10
@Jersinia

Es besteht doch schon ein Mietvertrag. Ein wirksamer mündlicher. Der ist für Mieter besser.

Jersinia  01.04.2019, 10:12
@anitari

Bei so einer wichtigen Sache wie einer gemieteten Wohnung würde ich mich nicht nur auf mündliche Verträge verlassen. Es gibt soviel Ärger mit Vermietern - da ist ein schriftlicher Vertrag in meinen Augen die sicherere Alternative.

imager761  01.04.2019, 10:48
@Jersinia
da ist ein schriftlicher Vertrag in meinen Augen die sicherere Alternative.

Nur scheinbar: Ein Mietverhältnis ohne schriftliche Vereinbarung über Betriebskosten, Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturklausel, Winterdienst oder Treppenhausreinigung ist für den M günstiger und seine Mieterrechte sind genau diesselben, als wenn mit Schlüsselempfang und nachweislicher Mietzahlung ein Mietverhältnis besteht :-O

Unterfranke61  01.04.2019, 10:05

Dazu muss man sich aber an den Vermieter und nicht an die Hausverwaltung wenden!

Weshalb rufst du nicht den Vermieter an?

Die Hausverwaltung hat mit deinem Mietvertrag nichts zu tun.

Dieser wird zwischen Vermieter und Mieter abgeschlossen!

Und der Vermieter ist verpflichtet, dir eine Bestätigung auszustellen, damit du dich beim Einwohnermeldeamt anmelden kannst.

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__19.html

Was hat denn die Hausverwaltung ueberhaupt mit deinem Mietvertrag zu tun? Sollst du etwa als Hauptmieter mit in den Mietvertrag mit einsteigen? Wenn ja, was sagen denn die bzw. was sagt der bisherige Hauptmieter dazu?

Oder hast du das Zimmer von dem oder den Mietern der Wohnung angemietet? Dann hast du mit denen einen (bislang) muendlichen Mietvertrag.

Wie dem auch sei, fuer die behoerdliche Anmeldung brauchst du keinen Mietvertrag, erst recht keinen schriftlichen. Es reicht eine sog. "Wohnungsgeberbescheinigung". Die muss dir dein Vermieter ausstellen. Wer das ist, haengt davon ab, ob du in den Hauptmietvertrag einsteigst bzw. diesen uebernimmst oder ob du vom Hauptmieter gemietet hast.

Du hast doch einen Mietvertrag.

Eingezogen - Miete gezahlt - fertig ist der wirksame mündliche Mietvertrag

Der ist für dich sogar besser als ein schriftlicher.

Um dich anzumelden brauchst Du die Wohnungsgeberbestätigung, keinen Mietvertrag.

Scarryandy  01.04.2019, 10:59

Seh ich auch so, das im Normalfall ein mündlicher Mietvertrag besser ist als schriftlich. Der Nachteil ist wenn es zum Streit kommt...zb. Mietmangel usw.

anitari  01.04.2019, 10:13

Du schreibst WG und Zimmer. Werden die Zimmer vom Eigentümer einzeln vermietet oder gibt es einen Hauptmieter der Zimmer in seiner gemieteten Wohnung "unter"vermietet?

Ruf doch mal bei Eurem Einwohnermeldeamt an und frag nach. Es gibt ja auch Fristen zur Anmeldung, die kannst Du ja gar nicht einhalten,wenn Du keinen Vetrag hast.

anitari  01.04.2019, 10:08
die kannst Du ja gar nicht einhalten,wenn Du keinen Vetrag hast.

Mietvertrag oder nicht ist für die Anmeldung völlig irrelevant.

Unterfranke61  01.04.2019, 10:07

Was bringst es ihm, wenn er die Fristen gemäß des Bundesmeldegesetzes kennt.

Er benötigt von seinem Vermieter (nicht von der Hausverwaltung) eine Bestätigung gemäß §19 BMG.