Wie komme ich an mein Mietkautionskonto?
2010 habe ich einen Mietvertrag abgeschlossen.
Als Mietsicherheit wurde ein Sparkonto/Sparkonto erstellt. Das Konto habe ich bei meiner Hausbank erstellen lassen und ein Betrag von 460€ eingezahlt.
Als Gegenwert das Sparbuch wurde mit einem Schreiben an die Hausverwaltung gesendet.
Nach Mietsende musste ich alle offenen Forderungen wie Mängel in dem Apartment ausgleichen.
Leider habe ich kein Übergabeprotokoll oder anderweitig.
Die Verwaltung will, dass ich den Nachweis erbringe, dass alle offenen Forderungen ausgeglichen sind.
Das einzige was ich besitze, ist das Mietkautionskonto mit dem Eingangsbescheid der Hausverwaltung.
Muss ich hierfür Rechtschutz bzw. Anwalt einschalten ?
5 Antworten
Die Verwaltung muss doch selbst wissen, ob aus dem Mietverhältnis noch offene Forderungen bestehen.
Muss ich hierfür Rechtschutz bzw. Anwalt einschalten ?
Nein. Unterstellt, die Wohnung wurde am oder vor dem 30.10.2018 ordnungsgemäß zurückgegeben und alle Nachzahlungen wurden geleistet, kopiert man die Verpfändungsurkunde der Sparkasse und fordert den Vermieter zunächst per Einwurfeinschreiben zur Freigabe der Kautionssumme auf:
"Mietkaution
Sehr geehrter Herr..., mit ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung und Begleichung aller Forderungen aus Vertrag besteht 6 Monate nach Rückgabe kein Sicherungsbedürfnis durch Mietkaution mehr. Bitte unterschrieben Sie dies auf beigefügter Verpfändungsurkunde unter "3. Freigabe" und schicken sie mir diese Erklärung (zusammen mit dem Sparbuch) innerhalb von 14 Tagen nach dokumentiertem Zugang diese Schreibens an meine neue Adresse ... zu.
Mit freundlichen Grüßen ..."
Würde der VM nicht fristwahrend reagieren, kann man einen Anwalt mit Warnehmung seiner Rechte beauftragen, dessen Rechnung aus Rechtsgrund Verzugsschaden der VM unmittelbar zu tragen hätte. Ein RA weiß, wie er Zahlungsklage wg. ungerechtfertigter Bereicherung stellt.
Wie gesagt, für diese Anspruch müssen sowohl 6 Monate nach ordnungsgemäßer, d. h. mängelfreier und ggf. renovierter Rückgabe vergangen wie auch alle Mieten und erwartbare Nachzahlungen bezahlt worden sein, sonst besteht ein Sicherungesbedürfnis unverändert fort. Denn im Ggs. zu einer Barkaution, bei der man nach 6 Mon. schon mal den wesentlichen Teil der Kaution zurückfordern könnte, nur den für Nachzahlungen überlassen muss, ist hier die gesamte Summe freizugeben oder eben noch einzubehalten.
Viel Erfolg :-)
G imager761
..... da kann aber etwas nicht stimmen, denn das Ding liegt doch bei einer Spasskasse.
Und wenn Du das Geld nicht Deinem Vermieter, sondern einer Verwaltung abgetreten hast, muss die eben den Betrag freigeben. Siehe Absatz 3 Deiner Abtretung.
Warum wurde das denn so von Dir gehändelt?
Setze die Verwaltung also auf den Topf mit Frist und wenn die nicht spuren, müssen eben die Juristen ran.
Wir müssen hier bei unseren Gerichten nach 3 Monaten abrechnen! Andere sind den schlechter für die Mieter.
Die Verwaltung will, dass ich den Nachweis erbringe, dass alle offenen Forderungen ausgeglichen sind.
Die Verwaltung sieht doch die Zahlungseingänge von dir und kann sich so überzeugen. Daher verstehe ich das nicht?
Auf dem einen Foto ist ganz unten der 3. Punkt Freigabe. Das muss der Vermieter unterschreiben und dir schicken. Damit bekommst du dann das Geld von der Bank.
Der Vermieter kann eine Bescheinigung ausstellen, dass alles beglichen ist.
Die Hausverwaltung ist nicht der Vermieter, oder?
Ja also: lass dir eine Bescheinigung vom Vermieter ausstellen. Die gibst du der Verwaltung.
Der Vermieter ist Besitzer. Die Verwaltung verwaltet alles.