Mietvertrag widerrufen (vor Mietbeginn)?
Hallo Community,
Ich bin am 11.08 in eine neue Stadt gezogen und habe mir zusammen mit meinem Vater eine Wohnung gemietet. Wir haben uns für die Wohnung als Nachmieter beworben und haben auch schnell eine Zusage erhalten. Zuvor hatten wir nur ein Video von dem Vormieter erhalten, der uns jeden Raum dokumentiert hat. Wir haben den Mietvertrag mitsamt allen benötigten Unterlagen unterschrieben aber nicht abgeschickt, wir wollten nämlich die Wohnung vorher nochmal in Wirklichkeit sehen und dort den Mietvertrag einreichen.
Der beginn des Mietvertrags war zum 15.08.2020. Ich bin am 11.08. schon hingefahren, weil meine Berufsschule bereits am 12.08. beginnen sollte.
Ich bin ich alleine hingefahren, da mein Vater noch arbeiten musste und seine Arbeit in der neuen Stadt erst im September beginnen sollte. Ich habe ein paar Foto-und Videoaufnahmen gemacht und meinem Vater geschickt .Er wollte die Wohnung nicht. Ich habe direkt am nächsten Tag angerufen und wollte den Mietvertrag widerrufen. Die Hausverwaltung meinte nur, dass das nicht möglich sei, da wir schon die Wohnung besichtigt und den Mietvertrag unterschrieben hätten und jetzt entweder einen Nachmieter suchen müssen oder an dem Vertrag 1 Jahr gebunden sind. Ich habe bereits letzte Woche (14.08) per E-Mail den Vordruck (von der Hausverwaltung) für den schriftlichen Widerruf eingereicht, als Antwort habe ich folgende Nachricht erhalten:
„Sehr geehrter Herr XXXX, sehr geehrter Herr XXX,
bezugnehmend auf Ihre Email vom 14. August 2020 teilen wir Ihnen mit, dass Ihr Widerrufsrecht aufgrund zweier Tatsachen erloschen ist.
Zum einen haben Sie alle Mieträume vor Unterzeichnung des Mietvertrages eingehend besichtigt. Dies kann durch Zeugen und Vorlage des Wohnungsübergabeprotokoll belegt werden;
Zum anderen wurde nach Übernahme der Wohnung der Mietvertrag in Geschäftsräumen der Hausverwaltung unterschrieben.
Somit können wir Ihnen eine Kündigung zum 14.08.2021 bestätigen, vorausgesetzt
wir erhalten die Kündigung noch in schriftlicher Form.
Alternativ räumen wir Ihnen die Möglichkeit ein, durch Stellung eines geeigneten Nachmieters mit Mietvertragsbeginn vorzeitig aus dem Vertrag entlassen zu werden.
Wir weisen im Vorfeld schon einmal daraufhin, dass die Einbauküche aus der Wohnung zu entfernen ist, da Sie nicht Bestandteil der Mietwohnung ist.“
Einige Nachmieter wurden bereits gefunden und die Unterlagen eingereicht, jedoch habe ich das Gefühl, dass die Hausverwaltung extra die Bearbeitung in die Länge zieht um mir so eins auszuwischen. Habe auch schon angerufen, aber die antworten nur mit der Aussage, dass der Chef sich noch nicht die Interessenten ansehen konnte.
Die Sache ist, nur ich habe den Wohnungsübergabeprotokoll unterschrieben, mein Vater war nicht da und hat mir auch keine Vollmacht oder ähnliches gegeben.
Eine Kaution von 1350€ wurde hinterlegt.
Die haben uns per Brief die Widerrufsbelehrung und den Vordruck mitgeschickt gehabt.
Ich bitte um ein Rat.
9 Antworten
Eindeutig sind deine Aussagen nicht. "Wir", also dein Vater und du, ihr habt als Mieterpartei bestehend aus 2 Mietern einen Mietvertrag zugeschickt bekommen, ihn aber nicht unterschrieben habt, weil ihr die Wohnung vor Vertragsabschluss besichtigen wolltet. Seid ihr im Mietvertrag beide als Mieter genannt worden?
Nun hast du nach dem 11.08.20 die Wohnung besichtigt und den Mietbeginn vom 15.08.2020 akzeptiert und per Protokoll die Wohnung übernommen, obwohl der Mietvertrag noch nicht unterschrieben war. De facto wäre nun ein mündlicher Mietvertrag aber auch nicht zustande gekommen, weil dein Vater als 2. Mieter der Mieterpartei das Ü-Protokoll nicht unterschrieben hatte. Das gälte als Beweis, dass er beim Mietbeginn nicht anwesend war.
Völlig unklar bleibt dennoch, dass du trotz der Einwände deines Vaters den Mietvertrag in den Geschäftsräumen der Hausverwaltung nach Wohnungsübernahme unterschrieben und die Kaution an die HV übergeben hast.
Nach meiner Meinung ist der Vertrag nicht gültig, weil dein Vater als Mieter der Mieterpartei den Vertrag durch Unterschriftsleistung nicht genehmigt hat oder hast du der HV eine Vollmacht deines Vaters vorgelegt, damit du auch in seinem Namen unterschriftsberechtigt warst?
Das hätte die HV aber zumindest von dir fordern müssen. War denn der Vertreter der HV vom Eigentümer ermächtigt einen Mietvertrag mit euch abzuschließen?
Offenbar habt ihr vom Vormieter eine EBK erworben, die nun zu entfernen wäre....
Ich bitte um ein Rat.
Gerne:
- Mit Besichtigung und Abgabe des unterschrieben Mietvertrges in den Geschäftsräumen des Vermieters besteht ein wirksamer Mietvertrag.
- Sofern ein Widerufsrecht vor Mietbeginn darin nicht ausdrücklich bestimmt wurde, existiert keins. Das Formular mag für Fernabsatzkunden konzipiert sein.
- Auf ein Wohnungspübergabeprotokoll kommt es garnicht an.
- Die EBK müsst ihr ausbauen wie zugesichert oder bezahlen.
- Miete und Betriebskosten(vorauszahungen) ab Mitebeginn bis zum frühstmöglichern Beedigungszeitpunkt bezahlen.
- Ob und wann der VM mit Nachmietinteressenten Vertrag schließt und ihr damit aus eurem Vertrag entlassen wärt, entscheidet er. Allein.
G imager761
oder an dem Vertrag 1 Jahr gebunden
Auf welcher Grundlage? Ist der Mietvertrag befristet oder gibt es einen Kündigungsverzicht für 1 Jahr? Wenn ja, bitte Wortlaut hier einstellen. Wenn nein, beträgt KF 3 Monate. Wenn jetzt gekündigt wird, zum 30.11 2020 machbar.
Widerruf ist tatsächlich wg. Besichtigung vor MV-Unterzeichnung nicht möglich.
War die EBK in der Wohnung bei Mietbeginn oder wo kommt sie plötzlich her? Oder habt ihr sie vom Vormieter gekauft oder was?
Hat der sie nur stehen lassen oder hast du sie direkt von ihm übernommen mit oder ohne Abfindung?
Das obige Mietverhältnis wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Mietparteien verzichten wechselseitig bis zum 14.08.2021 (maximal 4 Jahre ab Vertragsabschluss) auf ihr Recht zu ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Zum Ablauf des Verzichtszeitraums kann das Mietverhältnis erstmalig wieder von beiden Mietparteien mit den gesetzlichen Kündigungsfristen und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wird von dieser Regelung nicht berührt.
Diese Vereinbarung ist voll so rechtswirksam.
Ich verstehe das hier nicht. Du schreibst:
Wir haben den Mietvertrag mitsamt allen benötigten Unterlagen unterschrieben aber nicht abgeschickt,
Und dann aber
Zum anderen wurde nach Übernahme der Wohnung der Mietvertrag in Geschäftsräumen der Hausverwaltung unterschrieben.
Haben die nun den unterschriebenen Mietvertrag oder nicht?
Ich habe den Mietvertrag mitgenommen und dort nach dem ich alleine die Wohnung angesehen habe abgegeben.
Aha, dann ist er also doch abgegeben. Dann sieht es natürlich schlecht aus. Damit habt ihr einen gültigen Mietvertrag. Da könnt ihr nur hoffen, dass noch ein anderer Nachmieter gefunden wird.
Wenn ich den Fragentext richtig interpretiere, hast Du die unterschriebenen Unterlagen persönlich bei der Hausverwaltung abgegeben und zwar nach Übernahme der Wohnung. Damit gilt nicht das Fernabsatzgesetz mit der 14-tägigen Widerrufsmöglichkeit.
Hättet Ihr vorab den unterschriebenen Mietvertrag hingeschickt, wäre es in der Tat möglich gewesen, den Mietvertragsabschluss zu widerrufen und eine entsprechende Widerrufserklärung hatte man Euch sogar samt Mietvertrag zugeschickt. Es war ein Fehler, diese Möglichkeit nicht zu nutzen.
Immerhin wartet man jetzt mit dem daraus resultierenden frühesten Mietvertragsende nicht bis zum Eingang Eurer schriftlichen Kündigung, sondern sichert Euch schon mal den 14.08.2021 zu, was zumindest ein schwacher Trost ist. (Spart immerhin eine halbe Monatsmiete.)
Dass die Hausverwaltung nun keine Eile hat mit der Prüfung der Nachmieter-Kandidaten, versteht sich von selbst. Sie muss keinen der von Euch benannten Nachmieter akzeptieren und man will Euch nicht eins auswischen, sondern das geht seinen ganz normalen Gang. Die werden für Euch jetzt keine Klimmzüge machen.
Wie in einem anderen Kommentar schon geschrieben, war die Unterschrift für die Gültigkeit der Wohnungsübernahme gar nicht notwendig.
Mein Rat: Dir gefällt die Wohnung offenbar. Deinem Vater nicht. Soll er sich doch selbst eine Wohnung suchen oder habt Ihr schon was anderes gefunden? Solange Ihr keine andere Wohnung habt, nehmt diese und vielleicht kann Dein Vater doch noch damit klar kommen, dass Ihr jetzt womöglich 1 Jahr an dieser Wohnung hängt. Nutzt doch die Zeit, um in Ruhe das zu finden, was Euch wirklich zusagt.
Ansonsten verschwendet Ihr doch nur unnötig Euer sauer Verdientes.
Du bist Azubi und Dein Vater fängt bei einer neuen Arbeitsstelle an, ist also ab September in der Probezeit? Dann stehen die Chancen, eine wirklich gute Wohnung zu finden, doch sowieso nicht so gut. Vielleicht wird auch er noch ganz froh sein, dass Ihr jetzt zumindest mal eine passable Wohnung habt. Bei einer so wichtigen Sache hätte er sich doch auch ein wenig mehr engagieren können.
EBK war vor Mietbeginn (übernommen vom Vormieter) da.