Hausverwalter legt Rücklagen nicht an?
Gibt es einen Paragrafen, der sagt das Ein Hausverwalter quasi verpflichtet ist, die Rücklagen auf das Sparbuch der WEG einzuzahlen? Bei meiner Jahresabrechnung ist seit 2 Jahren immer der selbe Betrag auf dem Sparbuch.
Da die anderen Eigentümer alle Vermieter sind, und immer nur entlasten macht es in meinem Fall 0 Sinn jemanden darauf anzusprechen.Da ich erst seit einigen jähren die Wohnung habe, nimmt mich auch niemand von den alten Leuten ernst.Auch wird man von denen schief angeschaut, wenn man in Unterlangen und Rechnung sehen will. Der Verwalter reagiert nicht auf E mail, und am Telefon ist er NIE erreichbar. Auf Fristen reagiert er auch nicht.
5 Antworten
Da hier die Antwortgeber allesamt keine Eigentümer einer ETW zu sein scheinen, ja, die Bildung einer Instandhaltungsrücklage ist verpflichtend von der Hausverwaltung durchzuführen
§ 21 Abs. 5 Nr. 4 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Sagt ausgerechnet derjenige, der nicht in der Lage ist, eine Frage zu formulieren.
Da hier die Antwortgeber allesamt keine Eigentümer einer ETW zu sein scheinen
Falsch.
die Bildung einer Instandhaltungsrücklage ist verpflichtend von der Hausverwaltung durchzuführen
Das ist zweifellos richtig, nur hat der OP das ja nicht gefragt.
Das ist richtig; diese scheint zu existieren. Problem ist nur, dass man keine Handhabe hat, die laufende Zuführung zu erzwingen.
Hat man sehr wohl. Das ist eine grobe Pflichtverletzung des Verwalters. Das kann ihm beim richtigen Weg die Lizenz kosten.
Dieser Weg ist nun derart aufwändig und nur gangbar mit Unterstützung anderer Eigentümer ... und welche Lizenz??
Wir sind alleine, das ist ja das , es gab vor einiger Zeit auch einen Fall wo der Verwalter sich eine Rechnung für was auch immer geschrieben hat, alle genehmigten das. Man hat als einzelner doch gar keine Chance. Wenn die anderen Eigentümer Schwierigkeiten hätten, dann kommen sie plötzlich an und wollen was, auch den Fall hatte ich vor ca 2 Jahren mal, hab dies Ignoriert. Selbst bei Baupfusch segnen die alles ab. Es sind. Alte Säcke die zu viel Kohle haben.
Kein Eigentümer ist verpflichtet, sich und sein Vermögen durch die Miteigentümer schädigen zu lassen. Am besten mal Mitglied beim Grundeigentümerverband werden.
Die Erlaubnis nach §34c GeWO, um die Hausverwaltertätigkeit ausüben zu dürfen. Und nein, eine Klage und eine Mängelrüge kann man auch als einzelner Eigentümer einreichen.
Selbst bei Baupfusch segnen die alles ab. Es sind. Alte Säcke die zu viel Kohle haben.
Wer hat denn den Baupfusch begutachtet? Wenn man was ändern will muss man auch einmal selbst und alleine tätig werden. Es gibt rechtliche Verpflichtungen, die der Hausverwalter zu erfüllen hat. Da helfen auch keine in geld ertrinkende alten Säcke etwas. Genau deshalb ist das Wohneigentumsgesetz geschaffen worden. Sollte durch die Entscheidungen dein Sondereigentum beeinträchtig oder gar geschädigt werden gibt es auch da den Klageweg.
Am besten mal Mitglied beim Grundeigentümerverband werden.
War ich zwei Jahre, hat null und nichts gebracht außer jedes Jahr 60 Euro Beitrag zu latzen. Bei Anfragen beim hiesigen zuständigen Anwalt wurde man abgewimmelt, vertröstet und auch nie zurückgerufen. Mitlerweile haben wir alles selber geregelt und es herrscht Harmonie in allen Dingen.
Ich kannte/kenne den RA des GEV .. hat sich gelohnt !:-)
Bei dem Baupfusch wurde ich selber nicht geschädigt ( das ich das was mich freut ) Da waren fast nur Mieter anwesend.Dieses Haus ist selten dämlich. Wir waren verreist und der Termin zu kurzfristig um da zu sein. Dann einer von der Firma und der Verwalter. aber das war nur ein Beispiel wie blöd die hier sind.
War ich 4 Jahre, aber viel geholfen haben die mir nicht, man kann auch da nicht endlos fragen stellen.
Mit dem Baupfusch, da wissen die anderen Eigentümer davon und schweigen dies aus, naja wenn einer von denen mal verkauft, dann erzähl ich gleich dem Käufer was er sich da gekauft hat. Bin ich ja auch für das Jahrelange ignorieren "dankbar". Irgendwann kommt auch mal mein Dankeschön, mich würde aber auch nicht wundern, wenn der neue Käufer dies ebenfalls Ignoriert bei dieser Vetternwirtschaft.
Ist dir schon mal aufgefallen, dass es seit geraumer Zeit nur noch 0,01% Zinsen pro Jahr gibt?? Was soll dabei rübber kommen??
Ob Minuszinsen oder nicht, die Instandhaltungsrücklage ist auf einem gesonderten Konto anzusparen auf das der Verwalter nicht direkt Zugriff hat. Bei uns sind das zwei Eigentümer in der WEG.
Das stellt doch keiner Infrage!
Ich habe es schon bereut hier nach Monaten wieder um was zu fragen.
Gibt es einen Paragrafen, der sagt das Ein Hausverwalter quasi verpflichtet ist, die Rücklagen auf das Sparbuch der WEG einzuzahlen?
Nein.
Bei meiner Jahresabrechnung ist seit 2 Jahren immer der selbe Betrag auf dem Sparbuch.
Na und? Abgesehen davon - welche WEG hält denn bitte ein Sparbuch?
Meine Güte, ein Rücklagenkonto.
Dann schreib das halt auch. Oder ist dir die Hitze ins Gehirn gefahren?
Die Abrechnung der WEG ergibt jedes Jahr ein entsprechendes Ergebnis, und zudem ist sie verpflichtet, eine Instandhaltungsrücklage zu führen. Dieser sind die Rcüklagenzuführungen jährlich zuzubuchen. Ansonsten verstehe ich nicht, wohin die erwirtschafteten Rücklagen denn sonst gebucht werden sollen in eurer WEG? Selbst wenn sie nominell nur in der Kasse oder auf dem Bankkonto auftauchen, sind sie ja vorhanden.
Sorry, das Geld läßt er auf dem Girokonto.Rücklagenkonto weißt jedes Jahr nahezu den selben Betrag auf.Immer rund 8 € mehr ( Zinsen ) Wenn ich als Eigentümer Rücklagen zum Haus Geld zahle, dann sollte er es auch so einzahlen. Wir werden unsere Rechschutzversicherung mal anfragen ob uns ein Anwalt helfen kann.
Sorry, das Geld läßt er auf dem Girokonto.Rücklagenkonto weißt jedes Jahr nahezu den selben Betrag auf
Jetzt kommen wir der Sache wenigstens näher.
Das ist eine Pflichtverletzung, und die kann (und sollte) eine Mängelrüge nach sich ziehen. Das Geld ist der Rücklage zuzuführen gem. § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG, und das kann ihn tatsächlich im Klagefall seine Lizenz kosten. Ich würde im ersten Schritt ihn schriftlich mit Fristsetzung unter Verweis auf die Gesetzes- und Beschlusslage dzu auffordern, die Gelder gem. Abrechnung auch der Rücklage zuzuführen, andernfalls einen Anwalt einschalten.
Aber bitte nicht vergessen, ich bin alleine die anderen Schützen ihn, kann ich als einzelner den denn Verwalter verklagen?
kann ich als einzelner den denn Verwalter verklagen?
M.E. ja, aber deswegen sollst du ja zum Anwalt.
Es führt auch kein Weg dran vorbei, hoffentlich bekommen wir einen guten.
Die Rücklage bedarf keines gesonderten Kontos, sondern ist ein Buchhaltungskonto. Über dessen Bestand, Zuführung und Abfluss ist im Rahmen der Abrechnung Rechenschaft zu leisten; seit Jahren gültiges Gesetz. Also nur ein Sparbuch vorlegen und sagen "Das ist die Rücklage", ist schlichter Mumpitz
Keine Zuführung zur Rücklage ist nun zwar selten dumm, aber leider Gottes sind die Hürden hoch. Das beschriebene Verhalten des Verwalters entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, sollte auf der ETV thematisiert werden. Letztendlich steht immer noch der Weg zum AG offen.
Unsere Verwaltung ist dumm, wir haben auch den Verdacht, das sie Zahlungsschrierigkeiten eines Eigentümers deckt.Wir hatten den verwalter mal mit einer geschickten E Mail aufs Glatteis gelockt, da rutschte Ihm raus das ein Eigentümer nicht bez. hat. seit dem sendet er z.b. eine Rundmail nur noch mit unterdrückten Namen ( bin kein Fachmann falls es nicht so Heist)
Einblick in die Unterlagen mit Fristsetzung verlangen ... für das Verstreichen Klage androhen und freundlich darauf hinweisen, dass, sollten sich Unregelmäßigkeiten ergeben, neben Regress natürlich auch Untreue droht.
Knochentrocken, nur noch Schriftverkehr und bei Fristversäumnis auch handeln.
Habe schon Frist gesetzt,auch schon mal bei Ihm einen Termin gehabt, der Verwalter hatte mich versetzt und ich konnte wieder gehen ! Der hat Dreck am Stecken und schützt auch ( ziemlich sicher ) einen Eigentümer der Zahlungsschwierigkeiten hat.
ALSO meines Wissen heißt es immer ,,, Der einzelne Eigentümer kann einen Hausverwalter nicht verklagen " das muß ich unbedingt bei einem Anwalt fragen. Zur Not müsste man ja dann die gesamte WEG verklagen, nur auf was ??????????
Dasalles liest sich ganz danach als wenn es sich nur um eine Scheinverwaltung handelt. Dieser Verwalter hat bestimmt nicht die notwendige Zertifizierung nach § 34c Gewerbeordnung.
Der allererste Schritt ist die Klage auf Einsicht und Prüfung der Unterlagen. Zu dem nehmt am besten einen Steuerbarater o.ä. mit, dessen Teilnahme an der Prüfung lasst ihr am besten auch gerichtlich festlegen
Und zum Abschluss noch ein Tipp: Man verklagt als Sondereigentümer die WEG in ihrer Gesamtheit .. würde man ja Klage auch gegen sich selbst erheben; häufiger Fehler im Rubrum.
Du hast viel Ahnung, also was oder wem muß ich verklagen? Das kennen die hier seit 40 jahren nicht.ggf. würden die 80 Jährigen Vermieter dies nicht über leben :-)
Wenn der Hausverwalter die Mehrheit der Eigentümerversammlung hinter sich hat, kannst du du schwer eine Änderung herbei führen.
Das weiß er auch, und er nutzt es schamlos aus.
Danke, hier Antworten nur die die keine Ahnung haben und zu viel Langeweile.