Darf nur der Hausverwalter Angebote einholen oder auch die Eigentümer?
Wir wollten jetzt unser Dach neu machen und der Hausverwalter hat uns 2 Angebote präsentiert die viel zu teuer waren. Er steht außerdem schon länger in Verdacht bei Reparaturen ordentlich mitzuverdienen. Jedenfalls hat eine Miteigentümerin den Vorschlag gemacht, dass Sie ebenfalls Angebote reinholt. Hier hat der Verwalter sich mit Händen und Füßen gewehrt; von wegen, das ginge aber nicht, müßte alles über ihn laufen.
Zweite Frage: Was würde eine Gebäudeversicheurng beisteuern, wenn das dach durhc einen sturm teilweise abgedeckt wird? zur zeit ist es ja noch dicht.
14 Antworten
Natürlich können auch Eigentümer Angebote einholen und diese dann vorlegen. Entschieden wird ja schließlich von allen gemeinsam, welcher Handwerker genommen wird. Sollte der Verwalter allerdings immer nur die gleichen Handwerker nehmen und sich auf keinen anderen einlassen wollen, dann solltet Ihr Euch überlegen, den Verwalter zu wechseln.
Was die Versicherung zahlen würde, kann ich nicht sagen. Das sollte in der Police stehen.
Beide dürfen Angebote einholen.
Genauer gesagt muß der Verwalter und darf der Wohnungseigentümer. Der Verwalter hat darüber nicht zu befinden, welches Angebot (die der Verwaltung oder das des Wohnungseigentümers) zum Tragen kommt, sondern die Wohnungseigentümerversammlung. Gleichwohl hat der Verwalter das Angebot des Wohnungseigentümers mit vorzulegen.
Wenn jetzt schon feststeht, dass das Dach sanierungsbedürftig ist, dann hat die WEG dieses unverzüglich zu sanieren. Auf den nächsten Sturm zu warten, um die Versicherung an dem Schaden zu beteiligen, kommt einem versuchten Versicherungsbetrug gleich und wäre nicht nur strafrechtlich relevant, sondern würde auch die Versicherung von ihrer Zahlungspflicht entbinden.
Natürlich kann jeder Hauseigentümer Angebote einholen. Wer zahlt kann auch bestimmen. Und zahlen tun ja die Eigentümer.
Die Versichern würde im Falle eines Schadens,die Summe bezahlen die aufgewendet werden müsste um das Dach wieder so herzurichten, wie es vor dem Sturm war, ggf. auch mit einem Gutachter. Zu beachten ist aber, dass das Dach soweit in einem ordentlichen Zustand ist und der Sturmschaden nicht leichtfertig herbeigeführt wird. ZB. Die Pfannen liegen nicht mehr richtig auf und der Sturm hat ein leichtes Spiel hier runter zufassen. Dabei wird vielleicht auch noch ein Auto beschädigt, bzw. ein Mensch verletzt. Das ist durch eine Versicherung nicht gedeckt, also nicht zu lange warten.
Ihr seit die Eigentümer. Der Hausverwalter kann nicht mit reden. Ihr solltet Euch zusammen setzen und beratschlagen. Holt Euch Angebote. Was der Hausverwalter sagt, sollte Euch nicht interessieren. Ihr bezahlt und nicht der Hausverwalter. Da hat er auch kein Mitspracherecht.
Der Hausverwalter ist den Eigentümern gegenüber weisungsgebunden. Er muss nicht nur im Interesse der Eigentümer handeln, sondern auch deren Weisungen folgen. Setzt Euch also in einer Eigentpmerversammlung zusammen und beschließt, dass auch Eigentümer Angebote einholen und zur Abstimmung vorlegen können. Damit seid Ihr dieses Problem umgangen. Denn wenn Ihr Euch letztendlich für ein selbst eingeholtes Angebot entscheidet, wird der Hausverwalter sowieso im Rahmen seiner Tätigkeit weiter handeln müssen.
...und beschließt, dass auch Eigentümer Angebote einholen und zur Abstimmung vorlegen können.
Inhaltlich hast du Recht, allerdings würde ein solcher Beschluss nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, weil der Beschlussgrund fehlt. Das Recht des Wohnungseigentümers eigenständig Angebote einzuholen wird durch keine Bestimmung des Wohnungseigentumsrechts eingeschränkt, weshalb ein solcher Beschluss schlichtweg überflüssig wäre und damit eben nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. ;-)