Hausverwalter Wiederwahl Wahl nicht auf Tagesordnung
Hallo,
bei der Einladung zur Eigentümer-Versammlung ist kein TOP Neuwahl des Verwalters auf der Einladung. Während der Versammlung erklärt der Verwalter, er habe nicht daran gedacht, dass seine Bestellung abläuft und eine Neuwahl ansteht. In dieser Versammlung wurde dann der jetzige Verwalter in offener Abstimmung und in Anwesenheit des Verwalters wiedergewählt.
Ist dies so korrekt ? Kann eine Neuwahl angesetzt werden, obwohl nicht auf der Tagesordnung ? Da nicht auf der Tagesordnung, gab es auch keinen Alternativen !! Darf der Verwalter bei der Abstimmung anwesend sein ?
Vielen dank für die Beantwortung.
Andreas
3 Antworten
Formaljuristisch sicherlich falsch - aber sonst sehe ich das wie @ Wolke. Wenn keine Zufriedenheit bestünde wäre er sicher nicht gewählt worden.
Aber dennoch sollte sich euer Verwalter über Brüoorganisation Gedanken machen. Denn das war schon eine Ohrfeige.
Aus meiner Sicht, entspricht diese Vorgehensweise nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, gleichwohl ist es möglich, so zu handeln. Der Beschluss könnte aus formellen Gründen angefochten werden. Es stellt sich jedoch die Frage, ob dies im Sinne der übrigen Wohnungseigentümer ist. Denn letztlich entstehen durch einen Rechtsstreit viele Kosten (Rechtsanwalt, Gericht). Auch der gemeinschaftliche Friede könnte gestört werden etc. Alternativen müssen in der Versammlung in keinem Fall geboten werden. Wenn Wohnungseigentümer mit dem aktuellen Verwalter unzufrieden sind, steht es diesen frei, sich um Alternativen zu kümmern. Offensichtlich ist man mit dem Verwalter ausreichend zufrieden, sonst wäre es doch nicht zur Wiederwahl gekommen - oder ? Selbstverständlich darf der Verwalter auch bei seiner Bestellung anwesend sein.
Nein, dass ist natürlich nicht korrekt.
Denn Wohnungseigentümer müssen die Gelegenheit haben, sich auf eine Versammlung vorzubereiten. Wäre also das Thema Verwalterbestellung auf der Tagesordnung gestanden, hätte der ein oder andere Wohnungseigentümer sich noch um weitere Angebote bemühen können.
Daher ist der Beschluss anfechtbar und kann bei Anfechtung vom Gericht aufgehoben werden. Der Verwalter wäre mit dem Gerichtsbeschluss bereits aus dem Amt, weil er dann nicht weiter bestellt wurde und damit seine Verwalterbestellung ausgelaufen wäre. Der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats müsste dann eine Versammlung einberufen und das Thema zum Gegenstand der Tagesordnung machen.
Manchmal haben solche Prozesse auch erzieherische Wirkung und führen nicht zwangsläufig zum Streit. Denn wenn es so ist, wie @tabaluga1961 und @wolke72012 vermuten, wird der Verwalter eventuell wieder gewählt, wird aber sicher nie wieder vergessen das Thema rechtzeitig zum Gegenstand der Tagesordnung zu machen. Die übrigen Wohnungseigentümer können dadurch lernen, dass es nicht nur Formalismus ist, wenn jemand eine ordnungsgemäße Verwaltung und Wohnungseigentümerversammlung verlangt. Sie werden künftig vielleicht nicht mehr so locker flockig über die Bestimmungen des Wohnungseigentumsrechts hinwegsehen.
Der Verwalter kann bei der Verwalterbestellung natürlich auch anwesend sein. Wenn einer nicht will, dass der Verwalter sein Abstimmungsverhalten erfährt, dann kann er eine (geheime) schriftliche Abstimmung verlangen.