Hausverwaltung bucht falsch ab?
Wir haben einen Hausverwalter der überhaupt nicht fähig ist die Quartalsabuchungen richtig durchzuführen.Bei uns fehlt seit einer gewissen Zeit die Heizkosten Vorauszahlung. Er reagiert auch nicht auf fragen. Nun ist seit dem 1. Januar falsch abgebucht worden, die neue Quartalszahlung für dieses Jahr. und die Nachzahlung für die Abrechnung vom letzten Jahr fehlt auch. Er hat noch die vom letzten Jahr abgebucht.
ch bin schon insgesamt bei rund 800€ die auflaufen. Alle anderen Eigentümer schweigen dazu und entlasten was das Zeug hält. Ich habe die wage Vermutung das da was vertuscht wird, und ein Eigentümer vielleicht in Zahlungsschwierigkeiten ist.Ist es nun besser einfach abzuwarten? Ich selber habe für die faule Verwaltung eine Einzugsermächtigung.
3 Antworten
Wenn Du den Vorauszahlungsabetrag kennst, dann entziehe im die Einzugsermächtigung und richte einen Dauerauftrag ein. Verlange von ihm eine Auskunft, ob von anderen Eigentümern Rückstände bestehen. Das steht Dir zu. Wenn er nicht anwortet, dann setze in einem 2. Sschreiben eine Frist für die Antwort, mit der Androhung, dass du einen Anwalt beauftragst. Kommt wieder keine Antwort, dann lass ihn durch einen Anwalt auffoderern, Dir die Auskunft zu geben. Die Kosten des Anwaltes stellt dieser ihm dann in Rechnung. Ich bin überzeugt, dann kommt die Auskunft. Gruß Helmut
Sorry, aber dem Eigentümer steht kein Auskunftsrecht außerhalb der Wohnungseigentümerversammlung zu.
Dieses hätte er nur dann, wenn die Wohnungseigentümerversammlung eine entsprechendes Auskunftsverlangen ablehnt, oder es sich um seine persönliche Vorauszahlung handelt.
Der Wohnungseigentümer hat lediglich ein Einsichtsrecht in die Unterlagen der Verwaltung.
Der Gang zum Anwalt ist daher kein guter Rat, weil der User auf diesen Kosten sitzen bleiben wird.
Danke Dir, nur somit nimmt man dem Verwalter ja immer mehr Arbeit ab.Eine Eigentümerin meinte gestern zu mir,wenn nicht im Protokoll steht, das ab XY die neue Vorauszahlung gilt, dann dürfte der Verwalter das nicht abbuchen. Aber der neue Wirtschaftsplan ist mehrheitlich entlastet worden.Ich habe nicht entlastet ,oder macht der Verwalter das deswegen?Er antwortet ja nicht.Am Telefon heißt es,er wäre nicht da. Für eine Überweisungszuordnung oder wie das heißt,verlangt er 5 € extra .
nein, ich glaube, da wird nichts vertuscht, der verwalter ist einfach inkompetent
Der Verwalter ist gerne bei Gericht, und ich vermute er will das auch bei uns.Gerne korrigiert er dann schnell die Fehler und man hat sich umsonst einen Anwalt genommen, das kenne ich aus einer ehemaligen WEG von Ihm.Er hatte in unserer Nähe auch ein Objekt und die haben Ihn zum Glück entlassen.Das passiert bei uns nicht.SInd die Mehrheit Vermieter ,die juckt das nicht.
Auch eine Einzugsermächtigung entbindet dich nicht von deiner Zahlungspflicht.
Wenn du der Verwaltung eine Einzugsermächtigung erteilt hast und diese davon keinen Gebrauch macht, musst du dennoch deine Schulden (Hausgeld oder Abrechnungsnachzahlungen) leisten. Also zur Not per Überweisung.
Ein Auskunftsanspruch gegen den Verwalter hat nur die Wohnungseigentümerversammlung. Insofern muss dir der Verwalter nur dann Rechenschaft ablegen (Fragen beantworten) soweit es mit deinen Vorauszahlungen oder deinem Sondereigentum zu tun hat.
Dafür hast du andererseits aber ein Einsichtsrecht in die Unterlagen der Verwaltung, sodass du deinen Verdacht selbst nachprüfen kannst. Also vereinbare mit dem Verwalter einen Termin und prüfe deinen Verdacht.
Sollte sich dein Verdacht bestätigen und der Verwalter tatsächlich eine chaotische Buchführung haben, kannst du den Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung auf Entlastung des Verwalters vor Gericht (i. d. R. Amtsgericht) anfechten.
Sorry, aber deine Zahlungsverpflichtung ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan und nicht aus der Jahresabrechnung.
Der Wirtschaftsplan bestimmt die Höhe des Hausgeldes. Die Jahresabrechnung stellt nur den Unterschiedsbetrag (Abrechnungsspitze) zwischen dem im Wirtschaftsplan veranschlagten Kosten und den tatsächlichen Kosten fest.
Rückstände aus Hausgeldzahlungen haben in der Jahresabrechnung nichts verloren, weil die Rechtsgrundlage wie gesagt der Wirtschaftsplan ist.
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Dein Einsichtsrecht wird nicht dadurch verhindert, dass du mit der Verwaltung streitest. Im Gegenteil. Verhindert die Verwaltung dein Einsichtsrecht, kannst du die sofortige Abberufung der Verwaltung verlangen und diese ggf. auch einklagen, falls (wie üblich) die Wohnungseigentümerversammlung deinem Antrag nicht folgt.
Den Zusammenhang mit einer Gleichbehandlung verstehe ich nicht. Es gibt das Wohnungseigentumsgesetz mit entsprechender Rechtssprechung, die Gemeinschaftsordnung und die Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung. Nur in diesem Rahmen hat sich der Verwalter zu verhalten.
Die Verwaltung bucht noch nach dem alten Wirtschaftsplan2016 ab, und die Zahlung weicht erheblich von 2017 ab !!!Es fehlt jeden Quartal rund 200€,weil noch wie gesagt nach dem alten abgebucht wird.Hoffe die machen das bei den anderen auch.Sonst bin ich doch die einzige die dann bei der Jahresabrechnung nachzahlen muß?????
Dann kann ich dir nur raten die Differenz selbst zu überweisen. Und ob sie dies auch bei den anderen machen, kannst du in den Unterlagen der Verwaltung einsehen.
Ich hoffe sehr, das es da Gleichbehandlung gibt.Ich meine nicht das NUR bei uns letztendlich alles berechnet wird, und die anderen Eigentümer brauchen die Nachzahlung nicht bezahlen.Bei dieser Verwaltung ist alles möglich.Unser Hausgeldgirokonto müsste bald 0 € erreichen.Ich hoffe die unfähige Verwaltung bucht nicht von den Rücklagen um.
.....da die Verwaltung mit 2 Eigentümern unter einer Decke steckt.
Die Verwaltung scheint bei allen noch die alte Rate mit 100€ weniger abzuziehen.Wenn ich nun das melde, kann es ja sein, das die nur das bei mir ändert.Ich sehe nicht ein das nur ich zahle.Da die Verwaltung mir mir zerstritten ist,werde ich nicht dahinfahren können.Mich würde mal interessieren, ob es bei der kommenden Jahresabrechnung dann als Nachzahlung steht was noch fehlt.Bei uns sind 2 Eigentümer in sagen wir mal,Zahlungsschwierigkeiten.Es werden auch keine Beschlüsse umgesetzt.Bin alleine der dumme Hampelmann und die anderen entlasten nur und schauen in keine Abrechnungen. Mich würde nur interessieren, ob es beim Abrechnen eine Gleichbehandlung geben muß.Unsere Verwaltung ist Gerichtsgeil.