beschädigte Haustür aus Rücklagen bezahlen
Hallo,
bin Eigentümer einer kleinen ETW in einem Mehrfamilienhaus. In die Wohnung wurde eingebrochen,die Wohnungstür dabei schwer beschädigt. Der Mieter hat keine Hausratversicherung. Frage : Kann ich vom Verwalter verlangen,dass die Türreparatur,bzw. die neue Tür aus den Rücklagen finanziert wird,oder bleibe ich auf den Kosten hängen.
PS : Die Gebäudeversicherung des Hauses kommt nicht für den Schaden auf.
3 Antworten
Soweit mir bekannt ist, gehören Wohnungseingangstüren zum Gemeinschaftseigentum. Schäden sind daher von der Eigentümergemeinschaft zu tragen.
Hier ein Link:
Gern geschehen!
Eigentümer, also Verwaltung.
nein, das ist nicht sache der eigentümergemeinschaft.
Lies Dir mal den Link von Daffee durch ( 1.Antwort ) Bist du dann immer noch der Meinung,dies sei nicht Sache der Eigentümergemeinschaft,würde ich mich über eine stichhaltige Begründung freuen..
Danke für die Mühe mit dem Link.