Hausverkäufer tritt von Verkauf zurück, wer muss die Notarkosten zahlen?
Hallo, wir haben ein Haus gefunden, hatten uns auf einen Preis(den vom Verkäufer) "geeinigt" und schon Notartermine zur Unterschrift besprochen. Unterlagen wurden übergeben. Somit war für uns der Kauf schon fast perfekt. Zudem der Verkäufer uns zusicherte, dass er verlässlich sei und keine weiteren Käufer suchen würde. Er und auch wir fuhren aber anschließend für insgesamt drei Wochen weg. Und siehe da, nachdem ihm der erste Vorvertrag vom Notar zugeschickt wurde und ich mehrfach versuchte Kontakt aufzubauen, rief er an ( AB) er habe das Haus an jemanden mit höherem Gebot verkauft. Nun sind Anwaltsgebüren von ca. 1200€ angefallen plus Zeit und Telfonkosten bei uns. Den Notar hatten wir beauftragt, wie vorher abgesprochen. Wer muss zahlen und können wir unsere Zusatzkosten in Rechnung stellen?
5 Antworten
Da würde ich einen Anwalt einschalten.Meiner Meinung nach müßte der Verkäufer die Kosten tragen da er ja vom Verkauf zurück getreten ist.Er hat durch seine Verkaufsabsichten an euch und den Notartermin den ihr ja schon bezahlt habt gezeigt,das er an euch verkaufen will.Der Verkäufer muß euch das bereits dafür bezahlte Geld zurück zahlen.Ein anwalt kann das besser beschreiben und erläutern wie das abläuft.
Wer den Notar beauftragt hat, muss diesen auch bezahlen. Natürlich habt ihr die Möglichkeit, die entstandenen (Un) Kosten vom Verkäufer wieder einzufordern.
Hi
Dazu gibt es doch eine Zusatzklausel die im Vertragsentwurf beim Notar eingesetzt werden kann. Kostet ein paar Euros mehr, aber schützt dann bei solchen Fällen. So wie: Haus einfach wiederverkaufen uns so. Habt ihr das nich gemacht?
Gruß Nino
Der Notarvertrag wurde doch noch gar nicht unterschrieben...
Frage: Anwaltsgebühren oder Notarkosten? Was ist da angefallen? 1. Der Verkäufer und der Käufer können jederzeit vor der Unterschrift beim Notar zurücktreten. Grundsatz: niemand kann zu einer Unterschrift gezwungen werden. 2. Da der Vertrag nicht zustande gekommen ist fallen auch keine Notarkosten für die Beurkundung an (Entwürfe sind kostenlos). Deine Zeit und deine Telefonkosten wird dir niemand ersetzen. Wenn du vorher eine Beratung beim Anwalt hattest (1200 € Kosten) sind die futsch. Allerdings kannst du diese Kosten wohl steuerlich als Werbungskosten geltend machen.
Kein feiner Zug von dem Verkäufer.
Fragt am besten mal bei dem Notar nach , denn ihr hattet ja eine mündliche Zusage und auch schon eine Vertragsgestaltung durch den Notar. Auch mündliche Zusagen können rechtlich bindend sein. Deswegen schnellstens beim Notar anrufen.