Hauskauf geplatzt? Schadensersatz wg. Mietwohnungskündigung möglich?
Hallo,
wir wollten uns ein Haus kaufen und haben mit den Verkäufern eine Kaufabsichtserklärung unterzeichnet. Notartermin wurde gemacht, notarieller Kaufvertrag wurde entworfen, Einverständnis zum Kaufvertrag wurde von beiden Seiten erklärt. Alles prima! 5 Tage vor dem Notartermin haben wir uns noch einmal telefonisch mit beiden Verkäufern (Ehepaar) verständigt, dass der Vertragsunterzeichnung und der Verkauf wie geplant erfolgen sollen. Daraufhin haben wir unsere Mietwohnung gekündigt, was wir aufgrund der hier einzuhaltenden Fristen zwingend tun mussten. Was passierte? 1 Tag vor dem Notartermin teilten die Verkäufer mit, dass sie nun nicht mehr verkaufen möchten. Grund: "Anders überlegt". Unser Vermieter stimmt natürlich einer Rücknahme der Kündigung nicht zu bzw. nur gegen eine zukünftig höhere Miete. Meine Frage ist nun: 1. Kann ich ggü. den Verkäufern Schadenersatz für die Suche einer neuen Wohnung und den ntowendigen Umzug geltend machen? 2. Kann ich die höhere Miete als Schadenersatz bei den Verkäufern geltend machen? 3. Wer trägt die bisher angefallenen Notarkosten? Ich bin der Auffassung, dass sich aufgrund der Kaufabsichtserklärung und des Verhaltens der Verkäufern auf den Abschluss der Kaufvertrages vertrauen konnte und diese mich durch ihr Verhalten getäuscht haben. Vielen Dank für die Meinungen.
3 Antworten
Wir hatten den gleichen Fall. Leider ist es so wie die 1. Antwort beschrieben hat. Ohne Vertrag geht nichts. Allerdings sind die Kosten beim Notar gering, da auch er noch keinen Vertrag gemacht hat. Die Kosten müßten vom Verkäufer zu zahlen sein. P.S. Ihr habt aber einen "tollen" Vermieter...
nehmt euch einen anwalt, der hilft euch aus dem ganzen schlamassel am besten raus. aber im normalfall muss der verkäufer die kosten übernehmen. immerhin wurde schon ein mündlicher kaufvertrag abgeschlossen. darauf müsst ihr euch verlassen können, besonders dann wenn ihr eine andere wohnung kündigen müsst um in das haus zu ziehen. also normalerweise werden dann dem verkäufe alle angefallen kosten zugeteilt. aber wie gesagt, am besten kommt ihr da mit einem anwalt durch.
Ich würde zu einem Anwalt raten, nur dort kriegst du richtige Auskunft.