Hausverkäufer hat zu 100% zugesagt und nun doch abgesagt darf er das einfach?
Hallo ich bin gerade echt deprimiert,denn wir haben uns vor ca 1,5 Jahren ein Haus angesehen von Privat.Der Verkäufer ist ein Arbeitskollege von meinem Schwager.Wir haben uns das Haus angesehen und wollten es auch sofort haben.Der Verkäufer hatte uns das Haus zu 100% zugesagt..Nu gab es aber ein kleines Problem ,denn es war noch vermietet an eine Frau die dort schon ca 20 Jahre zur Miete wohnt.Der Verkäufer hatte ihr denn angeboten für sie bei sich im Haus eine Wohnung auszubauen...Sie willigte ein..Wir dachten dann das es ja etwas dauern könnte und sagten denn auch ok wir warten denn...Wir hatten vorher schon eine Finanzierung gemacht die wir auf den allerletzten Drücker wieder abgesagt haben.Im Januar hatten wir denn nochmal Nachgefragt und es hieß weiterhin :Klar bekommt ihr das Haus ,war doch so abgemacht.!!!Jetzt kommt der Hammer ...Heute dachte ich mal Ruf mal bei dem Verkäufer an und frage wie die Lage ist,da sagt der zu mir ,die wollen nicht mehr verkaufen..Wir hätten in den 1,5 Jahren mindestens 10 verschiedene Häuser kaufen können..Und haben es aber nicht getan da wir uns ja drauf verlassen hatten diese EINE Haus zu kaufen.Könnte ich ihn irgendwie auf Schadensersatz oder so was in der Art verklagen bzw gibt es ein Gesetz was besagt du kannst nicht jeden Menschen einfach mal so verarschen?
10 Antworten
du kannst Schadenersatzansprüche geltend machen. Allerdings bist du in der Beweislast und musst deinen Schaden natürlich auch beziffern können und das wird das Problem sein. Ich war mal in der gleichen Situation - hatte sogar schon einige Möbel für das neue Haus bestellt.
nein, habt ihr keine chancen, da in diesem fall der mündliche vertrag eben nichts zählt....
nein er zählt in DIESEM fall gar nix
es ist formzwang, auch nen schriftlichen vertrag kannst du dir in den hintern stecken, wenn kein notar "dabei" war....
Es wurde zwar nur eine mündliche Vereinbarung getroffen, aber auch die ist rechtskräftig!
Es bedarf nicht der Schriftform!
Wenn Du Zeugen hast, hättest Du gute Chancen.
Nimm Dir einen Rechtsanwalt, wenn Du es wirklich durchziehen möchtest!
es bedarf nicht nur der schriftform, sondern sogar der notariellen beurkundung davon....
es ist 0 und nichtig....
es geht hier nicht um die Rechtskräftigkeit des Kaufs, der natürlich mündlich nicht rechtskräftig wäre. Es geht um die verbindliche Zusage, das Haus an den Fragesteller verkaufen zu wollen und das ist rechtskräftig, auch wenn es in diesem Fall an der Beweisbarkeit der Absichtserklärung scheitern wird.
DH alphonso
die Beweisbarkeit der Absichtserklärung muss nicht scheitern, wenn Zeugen vorhanden sind
Wenn nichts schriftlich, mit einer Unterschrift Beiderseits, festgehalten wurde, so ist diese Aussage nicht Rechtskräftig und kann vor Gericht oder bei einer Anzeige nicht gegen Ihn verwendet werden!
Tut mir leid! :(
Hmmmm .... Ok der eine sagt es so der andere so ....... Der Goldfasan ist immer noch am coolsten..Schnell mal überall was hinschreiben :-) Aber ich denke mal das was er sagt scheint ja Richtig zu sein ... Leider!!! Ich dachte ja nur,da wir Zeugen haben, Mieterin und Schwager ,das wir gute Karten hätten ......Uns ärgert es jetzt nur das er im Januar noch Ja gesagt hat und nu,nochnichtmal selbst anruft sondern auf Anruf wartet,und einfach eiskalt absagt....In den 1,5 Jahren hätte man doch schon längst was anderes finden können ... nu gibt es in der Gegend natürlich keine bezahlbaren Objekte mehr....
ja, es könnte sich auf schadensersatz ausgehen, da er ja euch ein versprechen gemacht hat(vertrag), das er nicht einhält, aber ihr habt keine chance, dass er euch das haus verkaufen MUSS
Aha... Ja das wäre ja auch nicht schlecht wenn man so was auch nur vllt machen könnte .... Denn es geht mir hier darum das er weiß das er so was nicht nochmal machen sollte ... Wer scheiße baut muss auch dafür gerade stehen ... Finde ich..Er kann doch nicht einfach ohne angaben von Gründen unsere ganze Zukunft versauen ... Wir hatten uns drauf verlassen ...
doch er zählt schon, nur muss man ihn beweisen können