Hausverkäufer hat zu 100% zugesagt und nun doch abgesagt darf er das einfach?

10 Antworten

du kannst Schadenersatzansprüche geltend machen. Allerdings bist du in der Beweislast und musst deinen Schaden natürlich auch beziffern können und das wird das Problem sein. Ich war mal in der gleichen Situation - hatte sogar schon einige Möbel für  das neue Haus bestellt.

nein, habt ihr keine chancen, da in diesem fall der mündliche vertrag eben nichts zählt....

cptkork  11.05.2011, 20:31

doch er zählt schon, nur muss man ihn beweisen können

Goldfasan  11.05.2011, 20:32
@cptkork

nein er zählt in DIESEM fall gar nix

es ist formzwang, auch nen schriftlichen vertrag kannst du dir in den hintern stecken, wenn kein notar "dabei" war....

Es wurde zwar nur eine mündliche Vereinbarung getroffen, aber auch die ist rechtskräftig!

Es bedarf nicht der Schriftform!
Wenn Du Zeugen hast, hättest Du gute Chancen.
Nimm Dir einen Rechtsanwalt, wenn Du es wirklich durchziehen möchtest!

Goldfasan  11.05.2011, 20:33

es bedarf nicht nur der schriftform, sondern sogar der notariellen beurkundung davon....

es ist 0 und nichtig....

alphonso  11.05.2011, 20:41
@Goldfasan

es geht hier nicht um die Rechtskräftigkeit des Kaufs, der natürlich mündlich nicht rechtskräftig wäre. Es geht um die verbindliche Zusage, das Haus an den Fragesteller verkaufen zu wollen und das ist rechtskräftig, auch wenn es in diesem Fall an der Beweisbarkeit der Absichtserklärung scheitern wird.

Nic43  11.05.2011, 21:39
@alphonso

DH alphonso
die Beweisbarkeit der Absichtserklärung muss nicht scheitern, wenn Zeugen vorhanden sind

Wenn nichts schriftlich, mit einer Unterschrift Beiderseits, festgehalten wurde, so ist diese Aussage nicht Rechtskräftig und kann vor Gericht oder bei einer Anzeige nicht gegen Ihn verwendet werden!

Tut mir leid! :(

Hmmmm .... Ok der eine sagt es so der andere so ....... Der Goldfasan ist immer noch am coolsten..Schnell mal überall was hinschreiben :-) Aber ich denke mal das was er sagt scheint ja Richtig zu sein ... Leider!!! Ich dachte ja nur,da wir Zeugen haben, Mieterin und Schwager ,das wir gute Karten hätten ......Uns ärgert es jetzt nur das er im Januar noch Ja gesagt hat und nu,nochnichtmal selbst anruft sondern auf Anruf wartet,und einfach eiskalt absagt....In den 1,5 Jahren hätte man doch schon längst was anderes finden können ... nu gibt es in der Gegend natürlich keine bezahlbaren Objekte mehr....

Goldfasan  11.05.2011, 21:12

ja, es könnte sich auf schadensersatz ausgehen, da er ja euch ein versprechen gemacht hat(vertrag), das er nicht einhält, aber ihr habt keine chance, dass er euch das haus verkaufen MUSS

RandyN 
Beitragsersteller
 11.05.2011, 21:21
@Goldfasan

Aha... Ja das wäre ja auch nicht schlecht wenn man so was auch nur vllt machen könnte .... Denn es geht mir hier darum das er weiß das er so was nicht nochmal machen sollte ... Wer scheiße baut muss auch dafür gerade stehen ... Finde ich..Er kann doch nicht einfach ohne angaben von Gründen unsere ganze Zukunft versauen ... Wir hatten uns drauf verlassen ...