Was gehört zum Zubehör beim Hauskauf?
Hallöchen,
ich habe jetzt schon einiges dazu gelesen, habe aber noch keine gezielte Antwort gefunden, die zu meiner Frage passt.
Wir haben ein Haus gekauft, indem wir vorher zur Miete gewohnt haben. Das Geld ist auch bereits geflossen, die Bestätigung vom Verkäufer an den Notar raus, das sie das Geld erhalten haben - kurzum, Hausbesitzer sind wir bereits und bewohnen es auch.
Im Schopf lagert noch Zubehör zum Haus - verpackter Laminat, der als Ersatz für den im Haus verlegten Laminat dient, es ist also der selbe. Darüber hinaus ein Rolladen, passend für ein Fenster hier im Haus, Bodenleisten und das Holz, das wir im gesamten Haus als Decke haben. Im Kaufvertrag steht "Inventar/Mobiliar sind nicht Gegenstand des Kaufvertrages".
Meine Frage richtet sich demnach nach folgender Regelung:
§ 97 Zubehör
(1) Zubehör sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteile der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen. Eine Sache ist nicht Zubehör, wenn sie im Verkehr nicht als Zubehör angesehen wird.
(2) Die vorübergehende Benutzung einer Sache für den wirtschaftlichen Zweck einer anderen begründet nicht die Zubehöreigenschaft. Die vorübergehende Trennung eines Zubehörstücks von der Hauptsache hebt die Zubehöreigenschaft nicht auf.
Daher meine Frage - gehören die genannten Gegenstände als Zubehör zu dem Kauf, da sie deutlich in Zusammenhang mit der Immobilie stehen und dafür einzusetzen sind oder der hat der Verkäufer das Recht diese Sachen einfach abzuholen und dies auch nachdem der Kauf bereits abgeschlossen ist?
Liebe Grüße und Danke im Voraus.
4 Antworten
Alles was mit dem Haus fest verbunden ist, gehört zum Kaufobjekt. Stellt Euch vor, Ihr könntet das Haus hochnehmen und umdrehen. Alles was rausfällt, gehört Euch nicht. Über alles weitere muss man sich mit dem Verkäufer separat einigen. Es gibt nur zwei Ausnahmen: Hausnummer und Briefkasten. Ich habe einen Hausverkauf begleitet ,da haben die Verkäufer die Hausnummer abmontiert und den frei aufgestellten Briefkasten mitgenommen. Beides musste zurückgegeben werden, dazu gibt es schon die entsprechenden Urteile. Hausnummer und Briefkasten gehören zum Haus.
Hallo, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das hatte ich bereits gelesen - ich dachte nur es gibt da noch eine weitere Regelung, wenn es sich eben um bewegliches Inventar wie dieses Zubehör handelt, sobald es laut diesem § mit dem Haus in Verbinung zu bringen ist, die die Bodenleisten usw....
Grüße
nein, sind kein zubehör
gehören dem verkäufer
aber er wird sie wohl nicht holen, was soll er damit?
...sicher fragen wir ihn. Da aber aufgrund von Missverständnissen bisher, um einen Streig zu umgehen, rein rechtlich seitens des Verkäufers agumentiert wurde, wollte ich gerne wissen wie es ist, wenn er darauf besteht die Sachen mitzunehmen...
Warum stellst Du diese Frage nicht Eurem Notar? Er sollte sie Dir doch sachkundig beantworten können!
...weil wir erst kürzlich mit diesem wegen einer anderen Angelegenheit telefoniert haben und ich dachte ich bekomme auch hier vielleicht direkt Antworten, statt gleich wieder dort anzurufen. Deshalb bin ich ja hier :) Aber klar, im Zweifelsfall werden wir das natürlich tun.
Ich meine diese Sachen sind weder Inventar noch Mobilar und würde sie als zum Haus gehörig werten - auf der sicheren Seite seid ihr aber wenn ihr mit dem Notar redet, welcher den Kaufvertrag aufgesetzt hat.
Danke!
Danke! Er hat angekündigt nächste Woche zu kommen und die Sachen aus dem Schopf abzuholen - somit denke ich, wird er dies auch mitnehmen wollen...