Was gehört zum Zubehör beim Hauskauf?

4 Antworten

Alles was mit dem Haus fest verbunden ist, gehört zum Kaufobjekt. Stellt Euch vor, Ihr könntet das Haus hochnehmen und umdrehen. Alles was rausfällt, gehört Euch nicht. Über alles weitere muss man sich mit dem Verkäufer separat einigen. Es gibt nur zwei Ausnahmen: Hausnummer und Briefkasten. Ich habe einen Hausverkauf begleitet ,da haben die Verkäufer die Hausnummer abmontiert und den frei aufgestellten Briefkasten mitgenommen. Beides musste zurückgegeben werden, dazu gibt es schon die entsprechenden Urteile. Hausnummer und Briefkasten gehören zum Haus.

Rocky0714 
Beitragsersteller
 06.10.2014, 16:41

Hallo, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das hatte ich bereits gelesen - ich dachte nur es gibt da noch eine weitere Regelung, wenn es sich eben um bewegliches Inventar wie dieses Zubehör handelt, sobald es laut diesem § mit dem Haus in Verbinung zu bringen ist, die die Bodenleisten usw....

Grüße

nein, sind kein zubehör

gehören dem verkäufer

aber er wird sie wohl nicht holen, was soll er damit?

Rocky0714 
Beitragsersteller
 03.10.2014, 20:12

Danke! Er hat angekündigt nächste Woche zu kommen und die Sachen aus dem Schopf abzuholen - somit denke ich, wird er dies auch mitnehmen wollen...

IchbindeinGott  03.10.2014, 20:13
@Rocky0714

dann frag ihn doch, ob ihr das behalten könnt, was soll er damit?

mit resten?

Rocky0714 
Beitragsersteller
 03.10.2014, 20:15
@IchbindeinGott

...sicher fragen wir ihn. Da aber aufgrund von Missverständnissen bisher, um einen Streig zu umgehen, rein rechtlich seitens des Verkäufers agumentiert wurde, wollte ich gerne wissen wie es ist, wenn er darauf besteht die Sachen mitzunehmen...

Warum stellst Du diese Frage nicht Eurem Notar? Er sollte sie Dir doch sachkundig beantworten können!

Rocky0714 
Beitragsersteller
 03.10.2014, 20:14

...weil wir erst kürzlich mit diesem wegen einer anderen Angelegenheit telefoniert haben und ich dachte ich bekomme auch hier vielleicht direkt Antworten, statt gleich wieder dort anzurufen. Deshalb bin ich ja hier :) Aber klar, im Zweifelsfall werden wir das natürlich tun.

Ich meine diese Sachen sind weder Inventar noch Mobilar und würde sie als zum Haus gehörig werten - auf der sicheren Seite seid ihr aber wenn ihr mit dem Notar redet, welcher den Kaufvertrag aufgesetzt hat.

Rocky0714 
Beitragsersteller
 03.10.2014, 20:14

Danke!