Hausverbot mündlich erteilt ohne angabe von dauer
Also ich habe vor ca. Einem jahr in einer kneipe hausverbot mündlich ausgesprochen bekommen, es wurde keine zeit genannt und nur mündlich vom wort ausgesprochen. Wie lange muss ich warten bis ich da wieder rein laufen kann und er mich dafür nicht belangen kann? Es wurde nur gesagt ich habe nun hausverbot. Nicht wie lange es sei. Gibt es da eine frist, also so wie bei läden dass es nach 2 jahren aufgehoben ist? Bitte nur antworten von leuten die wissen was sie sagen und nicht die eine wage vermutung haben.
8 Antworten
Nein, es gibt keine Frist. Versuch es halt mal. Wenn man dich auffordert zu gehen, dann solltest du das aber auch tun. Der Wirt hat so und so Hausrecht und keine Pflicht dich zu bewirten. So wie du entscheidest wer in deine Wohnung kommt entscheidet der Wirt wer in seine Kneipe kommt.
doch kann er
das darf der besitzer entscheiden. rechtlich gesehen gilt das hausverbot solange , bis es aufgehoben wurde, der besitzer muss keine dauer nennen. ich kann nicht einschätzen ob der besitzer das wirklich durchzieht, die wollen ja schließlich auch profit machen(ansonsten einfach nachfragen). die viel interressantere frage ist aber : was hast du gemacht , damit du das hausverbot bekommen hast? :)
Ich habe in dem lokal gearbeitet. Habe mein geld nicht bekommen und er wurde handgreifluch worauf hin ich den wirt erstmal kampfunfähig machte indem ich ihn gegen die wan drückte. Keine schläge nix
Was willst du dann noch in diesem Lokal? Nach dieser Aussage gehe ich davon aus, dass "Lebenslänglich" hast :-)
Naja, Hausverbot kann auch für immer bedeuten. Ich würde es halt nicht riskieren ihn wütend zu machen. Beweisen kann er wahrscheinlich nicht mehr, dass er dir Hausverbot gegeben hat, trotzdem solltest du nicht riskieren, dass er die Polizei ruft, denn als Kneipenbesitzer hat er das Recht, dich rauszuwerfen und, wenn du trotzdem rein gehst, ist das Hausfriedensbruch. Kannst es ja versuchen und wenn er was sagst, gehst du brav wieder heim ohne Aufstand.
Ja dass lustige ist ich hab hausverbot vom wirt bekommen. Pächter der kneipe ist aber eine putzfrau die nicht mal deutsch spricht. Und eigentümer der kneipe ist ein guter freund von mir
Der Eigentümer hat verpachtet, gehe ich mal davon aus - also hat er nicht das Sagen, solange der Pachtvertrag eingehalten wird. Was die Putzfrau betrifft, die wird sich wohl mit dem Wirt geeinigt haben..
Grundsätzlich kann Dir der Inhaber ein Hausverbot erteilen, ohne hier eine Befristung auszu-sprechen. Dann gilt das Hausverbot selbstverständlich unbefristet. Gehst Du also wieder hin, der Inhaber erinnert sich nun daran, wird er Dir im Zweifel (vermutlich) auch sagen, dass das Hausverbot unbefristet gilt. Sofern er das Hausverbot von sich aus nun nicht wieder selbst aufhebt.
Wenn er keinen Zeitraum genannt hat gilt das bis er dir den Zutritt wieder mündlich erlaubt hat. Und wenn du trotzdem reingehst kann er dich wegen Hausfriedensbruch drankriegen.
Warten bis er rauskommt. Falls du ihn persönlich kennst, geh vielleicht rein und frage ganz höflich. Oder wie gesagt warte bis Ladenschluss oder bis er draußen eine Rauchen geht und sprich ihn dann an. Aber es kann natürlich auch sein, dass er sich gar nicht mehr an dich erinnert.
Ihr Spaßvögel, ruf doch mal an in der Kaschämme ;)
Wie soll ich ihn denn fragen wenn er nur in der kneipe anzutreffen ist?
Aber er kann ja wenn er keine frist sagt nicht auf einmal ein jahr später kommen und sagen du hast noch hausverbot nur weils ihm grad nicht passt dass ich da bin oder?