Minderjährige beim Klauen erwischt. Gilt Hausverbot auch in Begleitung der Erziehungsberechtigten?
Hallo liebe Community!
Eine Freundin (16) und ich (17) wurden letztens beim Klauen in einem Laden erwischt. Wir wissen beide, dass das dum war und bereuen es auch sehr. Wir haben unsere Lektion also wirklich gelernt und müssen nun mit den polizeilichen Konsequenzen leben. Uns wurde in besagten Laden ein einjähriges Hausverbot ausgesprochen, welches sich aber aufhebt, sollten wir mit unseren Eltern unterwegs sein. Da wir am gleichen Tag davor aber schon in 2 anderen Länden etwas haben mitgehen lassen, haben wir dort logischerweise und laut Polizei auch Hausverbot, auch wenn es nicht explizit vom Laden ausgesprochen wurde. Gilt das mit der Aufhebung in Begleitung unserer Eltern auch dort, also allgemein, oder nur für den Laden in dem wir erwischt wurden und es uns so gesagt wurde? Und da wir beide noch minderjährig sind, verjährt dieses Hausverbot bis wir volljährig werden bzw. nach diesem einen Jahr auch in den anderen Läden?
Danke schon im Voraus!
7 Antworten
Erst mal finde ich es gut, dass du es bereust. Ich empfehle dir wirklich, das nie wieder zu machen. Ich würde vielleicht mal im Internet die Nummer heraussuchen, anrufen und nachfragen. Falls das nicht möglich ist, geh einfach mit deinen Eltern mal rein und frag dort persönlich nach.
Im Prinzip ja, aber das wird, besonders nach einiger Zeit, oft nicht so eng gesehen.
Ich würde mich strickt an das Hausverbot halten, auch wenn deine Eltern mitgehen würden.
Nein das hebt sich nicht auf. Wenn eure Eltern da reingehen, bleibt ihr draußen. Ganz einfach, ihr habt schon genug Stress gehabt mit der Polizei bei dem Alter.
okay danke
Dann hast du dir ja quasi selbst geantwortet. In dem Laden wo ihr erwischt wurdet dürft ihr dann mit den Eltern rein und in den anderen nicht.
1) Hausverbot erteilen dir die Ladenbesitzer einzeln! Und wenn das für geschäft a aufgehoben wird, dann gilt das nicht für Geschäft b
2)Hausverbot verjährt nicht, da Hausverbot keine Straftat ist, sondern das recht eines JEDEN Hausbesitzers. Der kann dir auch lebenslanges Hausverbot erteilen!
in dem Laden in dem wir erwischt wurden hieß es wir dürfen in Begleitung der Erziehungsberechtigten rein. nur nicht alleine. bei den anderen läden wurde offiziell kein Hausverbot ausgesprochen.