Minderjährige beim Klauen erwischt. Gilt Hausverbot auch in Begleitung der Erziehungsberechtigten?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Erst mal finde ich es gut, dass du es bereust. Ich empfehle dir wirklich, das nie wieder zu machen. Ich würde vielleicht mal im Internet die Nummer heraussuchen, anrufen und nachfragen. Falls das nicht möglich ist, geh einfach mit deinen Eltern mal rein und frag dort persönlich nach. 

Im Prinzip ja, aber das wird, besonders nach einiger Zeit, oft nicht so eng gesehen.

Ich würde mich strickt an das Hausverbot halten, auch wenn deine Eltern mitgehen würden.

Nein das hebt sich nicht auf. Wenn eure Eltern da reingehen, bleibt ihr draußen. Ganz einfach, ihr habt schon genug Stress gehabt mit der Polizei bei dem Alter.

whoiskarl318 
Beitragsersteller
 01.04.2016, 02:15

okay danke

whoiskarl318 
Beitragsersteller
 01.04.2016, 02:06

in dem Laden in dem wir erwischt wurden hieß es wir dürfen in Begleitung der Erziehungsberechtigten rein. nur nicht alleine. bei den anderen läden wurde offiziell kein Hausverbot ausgesprochen.

Restriction  01.04.2016, 02:08
@whoiskarl318

Dann hast du dir ja quasi selbst geantwortet. In dem Laden wo ihr erwischt wurdet dürft ihr dann mit den Eltern rein und in den anderen nicht.

1) Hausverbot erteilen dir die Ladenbesitzer einzeln! Und wenn das für geschäft a aufgehoben wird, dann gilt das nicht für Geschäft b

2)Hausverbot verjährt nicht, da Hausverbot keine Straftat ist, sondern das recht eines JEDEN Hausbesitzers. Der kann dir auch lebenslanges Hausverbot erteilen!