Hausverbot für neuen Freund/Partner/Lebensgefährte?

8 Antworten

Du mußt nachweisen, daß dieser Zustand 8nzumutbar für dich ist. Das wird aber ungemein schwierig, weil ihr bereits in getrennten Zimmern lebt. Selbstverständlich darf sie Besuch empfangen; so auch ihren neuen Freund. Am Scheitern der Ehe sind immer beide Personen beteiligt. Nie trägt eine Person alleine die Schuld. Daß sie sich einen neuen Freund suchte, das war nur das i-Tüpfelchen. Nein, der Betreuer kann kein Hausverbot aussprechen. Warum sollte er auch, wenn ihr der neue Freund guttut, sich ihr psychischer Zustand durch ihn verbessert.

Oh, das ist ja heftig. Deine Frau scheint ja mit allen Wassern gewaschen zu sein.

Da ihr beide Mieter seid, wird das Hausverbot nicht durchsetzbar sein. Aber ich würde mit so einer Person nicht mehr zusammen wohnen wollen. Das Problem hierbei ist, dass nicht einer alleine kündigen kann, wenn beide im Mietvertrag stehen. Er kann zwar ausziehen, muss aber trotzdem weiter Miete zahlen.

Ich würde mich da rechtlich beraten lassen. Denn es kann einem ja nicht zugemutet werden, weiter mit jemandem zusammen wohnen zu müssen, wenn solche Dinge vorgefallen sind wie in deinem Fall.

Chrijoti 
Beitragsersteller
 08.01.2015, 08:34

Da fällt mir gerade etwas ein: Meine Frau steht unter gesetzlicher Betreuung und dieser Betreuer ist auch für alle Wohnungsangelegenheiten zuständig. Wenn er nun dieses Hausverbot ausspricht, müsste das doch wirksam sein, oder? Und keine Sorge, ich bin schon auf der Suche nach einer Wohnung...

violatedsoul  08.01.2015, 08:39
@Chrijoti

Das kann ich dir leider nicht beantworten.

Darf ich fragen, warum deine Frau einen Betreuer hat oder braucht?

Chrijoti 
Beitragsersteller
 08.01.2015, 08:43
@violatedsoul

Sie ist psychisch krank, hat deshalb auch bereits ihre Tochter verloren. War nun aber wirklich lange Zeit auf einem guten Weg. Die Betreuung sollte jetzt bald auslaufen, aber nun nach ihrem Fremdgehen wird daraus wohl leider nichts....

violatedsoul  08.01.2015, 09:04
@Chrijoti

Es ist sicher schwer, seelisch krank zu sein.

Aber wenn es noch dafür reicht, andere zu verletzen, sollte so eine Erkrankung nicht als Entschuldigung herangezogen werden, wenn es mal zu Klärungen auf rechtlicher Ebene kommt.

Wer Beziehungsprobleme hat, löst sie nicht mit Fremdgehen.

...und wenn du an ihr gewissen appelierst, dass sie das doch aus rücksichtnahme unterlassen soll? Dein anliegen ist sehr gut nachvollziehbar, und wenn sie einen funken anstand hat, müsste sie doch einsehen, wie unpassend das ist. Schliesslich hattet ihr mal was zusammen... Oder hintergeht der typ wohl seine eigene frau? Das würde erklären, dass sie nicht zu ihm in die bude können. Und wenns so wäre, dann liesse sich diese frau sicher ausfindig machen, und du hättest ein prima druckmittel. Und sonst musst du dir selbst eine neue aufgabeln, so könntest du dann wenigstens gleiches mit gleichem vergelten. Und deinem ärger könntest du noch mehr nachdruck verleihen, wenn du die gemeinsamen möbelstücke entweihst, indem du deine "Amourösen aktivitäten" mit der neuen zb auf den esstisch verlegst . Bringt zwar erstmal nichts, aber es zaubert dir beim abendessen ein zufriedenes lächeln ins gesicht :)

Hundetante  09.01.2015, 10:01

Hallo aseven79 Es wird den Fragesteller nichts nützen an das Gewissen seiner Frau zu appelieren.Menschen die fremdgehen haben kein Gewissen

Deine Frau hat auch eure Ehe auf dem Gewissen. Zum Fremdgehen gehören immer noch 2....

Hundetante  08.01.2015, 22:32

Ja natürlich.Eine Schlamp...die fremdgeht und ein Ars...... der sich mit der Schamp.... amüsiert. Probleme in der Ehe müßen gelöst werden aber nicht auf diese Weise.Und wenn die Frau obendrein nicht alle Tassen im Schrank hat würde ich dafür sorgen das sie einen Fahrschein in die Klappse bekommt. Mal sehen wie ihr und ihrem Liebhaber die Nummer schmeckt

Chrijoti 
Beitragsersteller
 08.01.2015, 08:36

Da hast Du wohl Recht. Aber immerhin gehören die Dinge in dieser Wohnung uns beiden... Da hat er doch nix zu suchen...

Wenn du Hauptmieter bist, kannst du das verbieten, kannst auch den Vermieter informieren, der stellt das ab

SafiDembele  08.01.2015, 08:31

Falsch.