Hausverbot gegen Bruder?!?!
Hallo zusammen ,
Ich hoffe uns kann jemand gute und nützliche Tips geben. Folgender Sachverhalt:
Haus gehört mir seit 23 Jahren ,von den Eltern überschrieben mit lebenslangen Wohnrecht, Vater 2003 verstorben, Mutter bewohnt oberste Etage seit dem allein,es gibt nur eine Haustür also keinen extra Eingang!
meine Bruder wohnt einen Ort weiter, verurteilter Vorbestrafter Sexsualltäter ( hat seine eigenen drei Mädchen Mixbraucht), nur 2,5 Jahre gesessen !!!!!!
Nun als vor kurzem der Fall Mary-Jane ( war die Tochter meiner Nichte ) aus Zella-Mehlis war, sind wir fogenden Endschluß gekommen:
Wir haben als Eigentümer ihm ein absolutes Hausverbot ausgesprochen , falls er seiner Mutter etwas bringen möchte nur noch an der Grundstücksgrenze.
Er will nun zum Anwalt gehen und gegen uns rechtlich Vorgehen!!!!!
Wir haben eine kleine 7 jährige Tochter, ich will meine Familie vor solchen Typen schützen!!!!
Kann er gegen das Hausverbot Widerspruch einlegen ? Was machen wir wenn er sich nicht daran hält?
Ich hoffe ihr gebt uns gute Ratschläge und nützliche Tips und ich hoffe auch einige werden diesen Schritt verstehen ;)
6 Antworten
Nein kann er nicht, es ist euer Grundstück und wenn er drauf geht ohne einwilligung könnt ihr die herren in Grün rufen.
Aber es ist doch rechtlich mein Haus und mein Grundstück und wer es betritt kann ich doch bestimmen oder nicht ?
Du schränkst damit das Wohnrecht Deiner Mutter ein. Das ist nicht zulässig.
Ich kann Dich ja verstehen, aber so geht es - leider - nicht.
Aber er darf nicht in deine Wohnung. Am besten du gehst mal zum Rechtsanwalt.
Ber wenn es dir gehört kann keiner was machen
Er muß durch unseren Flur um in ihre Wohnung zu gelangen!
Ihr könnt natürlich als Grundstückseigentümer ein Hausverbot aussprechen. Sollte er dagegen verstoßen, könnt ihr ihn anzeigen.
Wenn ihn deine Mutter allerdings empfangen möchte, darf sie das natürlich auch!
Widerspruch kann man gegen alles einlegen. Aber ob es was nützt oder dem stattgegeben wird, ist eine andere Sache.
Das ist völlig falsch.
Die Mutter kann jeden Besuch empfangen, den sie möchte. Selbst einen vorbestraften Sexualtäter.
Na, hab ich doch geschrieben!
Du hast überhaupt kein Recht, so ein Hausverbot auszusprechen.
Wie kommst Du dazu, Deiner Mutter vorzuschreiben, wen sie als Besuch empfangen darf?
Jedes Gericht wird dieses Hausverbot als unwirksam zurückweisen.
Bei aller Sorge, Eure Tochter wird ja wohl nciht allein zu Hause sein, wenn der Bruder kommt.
Die Mutter hat lebenslanges Wohnrecht und damit selbstverständlich auch das Recht, selbst über ihre Besucher zu bestimmen.
der eigentümer bestimmt ganz alleine wer auf sein grundstück darf und wer nicht. das heißt du kannst auch deinem bruder ein hausverbot aussprechen.
wenn er sich nicht daran hält, kannst du die polizei rufen, die setzt das hausrecht für dich durch. weiterhin kannst du ihn dann wegen hausfriedensbruchs anzeigen. zudem kannst du eine einstweilige verfügung erwirken, die besagt, das dein bruder sich dem grundstück nicht mehr nähern darf.
könnte man bei der polizei nicht beantragen, dass er sich deiner tochter auf 100 metern nicht nähern darf? wäre vielleicht eine option. bin mir nicht sicher, ob du deienr mutter besuch verbieten darfst,kann dich aber trozdem sehr gut verstehen.
Falsch. Die Mutter hat ein lebenslanges Wohnrecht und niemand darf ihr Vorschriften machen, wen sie empfängt.
Auch wenn diese Antwort natürlich gern als richtig und hilfreich angesehen wird, sie ist es nicht.
Der Bruder kann gegen das Hausverbot vorgehen. Ebenso wie die Mutter.