Strafe wenn man jmd. mit Messer bedroht
Hallo,
Ich würde gerne wissen was für eine Strafe man bekommen würde wenn man jmd. mit einem Messer bedroht.
Folgendes Szenario: Mitbewohner bringt eine unerwünschte Person mit ins Haus. Für den Mitbewohner ist sie sehr wohl erwünscht. Für mich aber überhaupt nicht. (Grund: Ich möchte sie nicht sehen.) Ich werde deshalb agressiv und bedrohe diese Person mit einem Messer damit diese das Haus verlässt.
Mit was für einer Strafe muss man rechnen?
Danke im Voraus :)
7 Antworten
Lass es mich so formulieren:
Ruft jemand die Polizei und du lässt das Messer nicht schnell genug fallen, wird man auf dich schießen und deinen Tod dabei billigend in Kauf nehmen.
Das dürfte dir als Anhaltspunkt dienen, wie hoch ungefähr die Strafandrohung ist...
das wird vielleicht in Amerika passieren aber nicht hier :)
Was für ein Bullshit. Was hat eine etwaige Notwehr von Polizeibeamten mit einer Strafandrohung zu tun? Und aus welchem Grund sollte er die Polizei mit einem Messer bedrohen?
Nötigung § 240 StGB Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, oder Geldstrafe.
Wenn Du bisher nichts auf dem Kerbholz hast, auf jeden Fall Bewährung.
jap! wollte ich auch gerade sagen! Kamst mir zuvor! :)
Bedrohung oder Nötigung
§ 241 Bedrohung
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
Geldstrafe ist möglich, ggf. auch Haftstrafe, wenn Du bisher nichts angestellt hast, eventuell mit Bewährung.
Gefährliche Drohung, da würde vielleicht sogar Haftstrafe auf dich zukommen. Aber wenn du die Polizei holst, die helfen dir, die unerwünschte Person zu "entfernen"
Warum? Das Hausrecht wird geteilt und wenn der andere die Anwesenheit wünscht.....