Rechtlicher Verwandschaftsgrad zu Schwiegereltern
Ich würde gerne die selbst "erfahrenen" SF-Klassen von meinem Schwiegervater übernehmen.
Versicherungen übernehmen die SF-Klasse von einer anderen Person jedoch u.a. unter der Voraussetzung, dass Sie und die andere Person Verwandte ersten Grades sind.
Laut § 1590 besteht zu meinen Schwiegereltern eine Schwägerschaft
Es wird wie folgt definiert:
(1) Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert. Die Linie und der Grad der Schwägerschaft bestimmen sich nach der Linie und dem Grade der sie vermittelnden Verwandtschaft. (2) Die Schwägerschaft dauert fort, auch wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst ist.
Ist die Schwägerschaft also nicht ein rechtlicher Teil der Verwandtschaft?
Wie dem auch sei. Gibt es sonst Versicherungen, die auch die Übernahme des SF-Rabatt von Schwiegereltern ermöglicht?
2 Antworten
Mit Schwager etc. ist man nicht verwandt, zumindest nicht direkt - es sind "angeheiratete" Verwandschaften, über die man nur über den Partner verwandt ist.
Und da man selbst mit dem Partner nicht verwandt ist, erklärt sich der Rest von selbst ;-)
Hallo vicos,
leider haben bei der Übertragung der schadenfreien Jahre alleine die AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) der jeweiligen Versich.gesellschaft Gültigkeit!
Hierzu findest du Tipps und Hinweise in dem Link der Stiftung Warentest - am besten sucht du dir erst mal die Gesellschaften ohne Einschränkungen für die SF-Übertragung: es sind zwar nicht viele, aber es gibt sie:
http://www.test.de/Autoversicherung-Fahren-mit-Rabatt-1077710-1077719/
Viel Erfolg bei deiner Suche wünscht dir siola!
...auch häusliche Gemeinschaft wäre bei veschiedenen Gesellschaften möglich, falls dies bei dir zutrifft!