Hausratversicherung, Wasserschaden an Kleidung
Ich bin erst vor ein paar Wochen umgezogen und hatte leider noch keine Zeit, meine Kleidung, Schuhe usw. im Schlafzimmer einzuräumen. Ich hatte es übergangsweise alles in Kartons im Keller gelagert. In der Wohnung habe ich nur die Sachen, die ich unbedingt brauche. Jetzt ist in meinem Kellerraum der Wasserhahn kaputt und der ganze Keller wurde unter Wasser gesetzt. Ich habe das erst nach einigen Tagen bemerkt. Am Anfang gab es keine Probleme mit der Versicherung. Ich solle alles fotografieren, könne die Sachen dann waschen und solle dann von den Sachen, die kaputt sind, eine Liste mit Preisen schicken. Das habe ich auch gemacht. Ich komme ungefähr auf 5000 €. Das ist der Versicherung zu viel, sie wollen pauschal max. 1000 € entschädigen. Habe ich eine Chance ? Scheint euch der Betrag auch zu hoch ? Ich habe normale Kleidung, keine teuren Marken und habe wirklich keine überhöhten Preise angesetzt. Habe viel bestellt und dann die Versandhausrechnungen beigefügt, Kleidung. die älter als zwei Jahre ist, wollen sie überhaupt nicht ersetzen, weil diese normalerweise nicht mehr getragen würden, war die Aussage der Sachbearbeiterin.
5 Antworten
Es gilt der Zeitwert und der ist bei älteren Klamotten ziemlich gering. Ansonsten: klagen und Anwalt beauftragen.
Falsch gedacht.
Hier mal die typischen Formulierungen eines Versicherungsvertrages:
Ersetzt werden im Versicherungsfall bei
a) zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen der Versicherungswert gemäß Ziffer 9 VHB bei Eintritt des Versicherungsfalles,
b) beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert gemäß Ziffer 9 bei Eintritt des Versicherungsfalles.
Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt und ist dem Versicherungsnehmer die Nutzung ohne Reparatur zumutbar (sogenannter Schönheitsschaden), so ist die Beeinträchtigung durch Zahlung des Betrages auszugleichen, der dem Minderwert entspricht.
Viele Versicherungen ersetzen meines Wissens doch lediglich den Zeitwert zum Zeitpunkt des "schädigenden Ereignisses". Was steht denn in deinen Versicherungsbedingungen?
Das ist versicherungstechnisch ein Wasserschaden; die Versicherung wird Dir wahrscheinlich einen Gutachter schicken, Du darft aber auch einen Gutachter beauftragen.
Wenn die Versicherung Pauschal nur 1.000€ zahlen will ist das ein netter Versuchvon denen. Du hast die Quittungen und das mit den 2 Jahren ist Humbug. Frage doch einmal nach wo das in den Versicherugsbedingungen steht. Ich denke das es eine Einigung geben wird.
Und woher weißt du, dass die Versicherung zum Neuwert entschädigen muss?
Mehr Geld wirst du nicht bekommen. Nur Ärger.
ich dachte, Hausrat wird zum Neuwert entschädigt