Einfacher Diebstahl eines Kinderwagen aus dem Mehrfamilienhaus?
Hallo, wie ist es rechtlich:
Dürfen Kinderwagen oder Fahrräder wenn nicht anders geregelt, im Hausflur eines Mehrfamilienhauses abgestellt werden ?
Würde ein mit Schloss gesicherter Kinderwagen bzw. Fahrrad aus dem Flur gestohlen werden, stellt sich die Frage, ob eine Hausratversicherung den Schaden dann übernimmt wenn auch ein abschließbarer (jedoch nasser) Keller existiert.
Einige Versicherungen unterstützen einfachen Diebstahl und einige nur Einbruchsdiebstahl. Bei der Frage des "abschließbaren Gemeinschaftsraumes" ist alles sehr uneindeutig.
Ab wann steht ein abschließbarer Gemeinschaftsraum zur Verfügung ? Wenn es in der Hausordnung explizit geregelt ist oder ist ein abschließbarer Keller schon per Definition ein abschließbarer Gemeinschaftsraum ?
2 Antworten
Würde ein mit Schloss gesicherter Kinderwagen bzw. Fahrrad aus dem Flur gestohlen werden, stellt sich die Frage, ob eine Hausratversicherung den Schaden dann übernimmt wenn auch ein abschließbarer (jedoch nasser) Keller existiert.
Der Versicherungsvertrag gibt Antwort, ob der einfache Diebstahl von Kinderwagen versichert ist. Für Fahrräder muss in der Regel ein extra Baustein eingeschlossen werden, damit dies versichert ist.
Wenn ein Einbruch vorliegt, besteht immer Versicherungsschutz. Auch wenn aus dem Hausflur geklaut wird, wenn denn die Haustür aufgebrochen wurde.
Der wird nicht als Gemeinschaftsraum durchgehen, weil der Flur kein Raum ist. Wenn dort Versicherungsschutz bestehen soll, ist dies üblicherweise konkret erwähnt, eben damit es Eindeutig ist.
Wenn Jedermann auf Klingeln in das Haus eingelassen werden kann und wird, ist das Treppenhaus nicht mehr als abgeschlossen zu sehen. Also könnte die Versicherung wegen Fahrlässigkeit versuchen, eine Zahlung zurückzuhalten.
Abgeschlossner Gemeinschaftsraum ist lt. meiner Meinung ein Raum, der separat im Haus gelegen und verschlossen ist, damit nicht jeder diesen Raum als Durchgangsraum benutzen kann/muss.
Dein Berater/Makler hat die HR verkauft, und kann jetzt so eine einfache Frage Dir nicht beantworten?
Mein HR bezahlt die Wegnahme solcher Gerätschaften aus dem Hausflur.
Nein, ich habe versucht die HR direkt bei der Versicherungsgesellschaft abzuschließen. Einen Makler habe ich nicht. Die konnten mir in der Sache nicht eindeutig antworten. Mittlerweile weiß ich, dass nicht jede Gesellschaft so etwas absichert.
Aber einer wird Dich doch zu denen geschickt haben, frage ihn einfach.
Und wenn aus dem Gartren etwas mitgenommen wird, ist es, bei meiner jedenfalls, auch abgesichert. Und das soll eine von den schlechten sein, behaupten hier immer die MAKLER.
Viel Glück.
Es hat mich niemand geschickt. Ich habe mich einfach aus eigenem Interesse erkundet weil ich einen recht teuren Kinderwagen habe der eben aus dem Hausflur gestohlen werden könnte. Aber vielleicht sollte ich doch mir langsam mal einen Makler zulegen.
Warum nicht, wenn Du ihn bezahlen kannst.
Der Check 24 z.B. will für eines meiner Autos rd. 800 EUR/Jahr im Jahr mehr haben, wie meine jetzige Versicherung.
Viel Glück.
Einfacher Diebstahl ist versichert. Ist jedoch der Kinderwagen nicht in Gebrauch, so soll er in einen dafür vorgesehenen abschließbaren Gemeinschaftsraum gestellt werden. Und ich frage mich, was die Definition eines abschließbaren Gemeinschaftsraumes ist ? Der Flur ist von aussen nicht ohne Schlüssel zugänglich.