Übernachtung beim Freund im Wohnheim
Hi, ich würde gern meinen Freund besuchen. Er wohnt in einem Wohnheim.
Darf ich dort übernachten?
Folgender Absatz im Mietvertrag macht sowohl ihn als auch mich stutzig: "Neben dem Mieter sind keine weiteren Personen in den wohn- und gemeinschaftlichen Räumen wohnberechtigt."
Was bedeutet das? Ich würde ca. eine Woche, also von Sonntag bis Freitag bei ihm schlafen. Darf ich das durch diesen Absatz nicht?
Danke für hilfreiche Antworten!
7 Antworten
Jemanden besuchen ist etwas anderes, als bei jemandem wohnen. Wenn Besuche nicht ausgeschlossen sind, darfst Du Deinen Freund für eine Woche dort besuchen und bei ihm übernachten.
Sicherheitshalber kann man den Vermieter fragen.
wohnberechtigt - bedeutet nicht das gleiche wie besuchsberechtigt. Nach meiner Meinung steht also einem Besuch nichts entgegen. Du willst ja nicht bei ihm einziehen, oder?
gern geschehen.
Dein Freund sollte im Wohnheim nachfragen, ob das erlaubt ist.
Wohnen bedeutet wenn Du mit Sack und Pack bei Deinem Freund einziehen würdest.
Ein Woche dort schlafen ist Besuch.
Und den darf der Vermieter nicht verbieten.
nein das darfst du nicht, denn es ist keine eigene Wohnung aund auch kein Hotel.
Nein, einziehen will ich nicht. Ich fahre nach der Woche wieder nach Hause & wir besuchen uns im Wechsel. Danke für die Antwort :)