Hausmeister entfernt Briefkastenschild?

8 Antworten

Dass es seine Aufgabe ist, für einheitliche Briefkästen/Schilder zu sorgen, mag sein. Wenn er das Dir gegenüber so formuliert hat, dann IST es aber eben seine Aufgabe, dafür zu sorgen. Auch dafür, dass alle Namen an den Kästen sind. Sowie dafür, dass diese richtig geschrieben sind und so groß und leserlich, dass Deine Post auch ankommt (vorausgesetzt auf den Briefen ist alles korrekt geschrieben).

50 Euro klingt erst mal viel, zumindest wenn man nur vom Materialwert ausgeht. Vermutlich berechnet er aber die Arbeitszeit mit ein, die er braucht, um die Dinger im Laden abzuholen und ebenso die Zeit, um die Dinger anzubringen. Immer noch viel, wirst Du aber wohl leider kaum was dagegen unternehmen können. Evtl. ein Gespräch mit Deinem Vermieter - ob er (freiwillig) einen Teil der Kosten übernimmt weil's ja im Mietvertrag nicht drin steht? Er weiß evtl. auch, ob frühere Mieter mit dem Hausmeister auch schon diese oder ähnliche Probleme hatten?

Ani609 
Beitragsersteller
 17.04.2017, 18:51

Der Vermieter meinte beim Einzug, dass ich einfach ein Schild anbringen kann, daher hatte ich es gemacht. Von der Hausordnung wusste ich nichts.

Was der Hausmeister macht, mag durchaus rechtens sein. Er ist beauftragt von der Hausverwaltung . (Ich nehme an, es handelt sich um ein MFH mit mehreren Eigentümern bei den unterschiedlichen Wohnungen.)

Dieser hat ihn verpflichtet, Namensschilder, die nicht aus seiner "Produktion" sind, wieder zu entfernen. Wenn sich der Hausmeister auf die Hausordnung bezieht, tut er das mit Recht, denn selbst wenn Du nicht an eine Hausordnung gebunden bist, kann es dennoch eine geben, an die Dein Vermieter gebunden ist.

Wenn die Hausverwaltung pro Namensschild 50 € verlangt, dann ganz sicher nicht von den Mietern, sondern von den Eigentümern. Ob diese das dann auf ihre Mieter umlegen können, ist wieder Sache des Mietvertrags, auf den die HV keinen Einfluss hat.

Ja, der Hausmeister darf an Deinen Briefkasten, um das Schild zu entfernen. Es ist seine Aufgabe.

Dein Zorn war demnach an den falschen gerichtet. Du hättest am Feiertag besser Deinen Vermieter zur Schnecke gemacht, der es nicht auf die Reihe bringt, endlich für das passende Namensschild zu sorgen. Immerhin hast Du den Mietvertrag bestimmt schon vor längerer Zeit gemacht und nicht erst nach Deinem Einzug. Somit konnte er auch rechtzeitig die richtigen Schilder für Briefkasten und Klingel in Auftrag geben.

Wende Dich an Deinen Vermieter.

Ani609 
Beitragsersteller
 19.04.2017, 10:05

Mein Vermieter meinte ich soll das Schild selbst anbringen. Er wusste selbst nichts von der Hausordnung. Da der Hausmeister die Schilder entfernt hat und so Unterlagen nicht zugestellt werden konnten, wurde der Strom abgestellt.

bwhoch2  19.04.2017, 10:23
@Ani609

Er wusste selbst nichts von der Hausordnung.

Das glaubt er doch selbst nicht! Er wußte von dem Moment an, wo er sein Eigentum in Besitz genommen hat (gekauft, geerbt oder wie auch immer).

Da der Hausmeister die Schilder entfernt hat und so Unterlagen nicht zugestellt werden konnten, wurde der Strom abgestellt.

Es dauert, bis der Strom abgestellt wird. Erst meldet man sich beim Grundversorger an. Der braucht dann einige Tage bis zu mehreren Wochen, bis der erste Vertrag an Dich raus geschickt wird. Darin meist die Aufforderung für die Abschlagszahlungen. Wenn diese dann innerhalb von zwei Wochen etwa nicht bezahlt wird, geht erst mal eine Mahnung raus. Danach dauert es mindestens noch einmal zwei Wochen, bis jemand kommt, um den Strom abzustellen. Macht in Summe mindestens 1 Monat bis ca. 6 Wochen ab Einzug. Dass man es nicht schafft, in dieser Zeit Hausverwaltung und Vermieter dahin zu bekommen, dass die korrekte Beschriftung angebracht wird oder eine vorübergehende wenigstens zugelassen wird, kann ich mir mit reichlicher Erfahrung beim besten Willen nicht vorstellen.

An einen Briefkaste (der ist immer vom Vermieter bereitzustellen, für jeden Mieter und in ausreichender Größe) gehört auch das Namensschild des betreffenden Mieters. Das gehört einfach zum Briefkasten und damit zur Mietsache. Und darf nichts extra kosten. Wird der Vermieter diesbezüglich widerrechtlich nicht tätig, darf er dir nicht verweigern, selbst das Schild anzubringen. Schon gar nicht von dir 50 EUR zu fordern, wenn er das macht. Das ist Erpressung und Wucher und nicht hinzunehmen.

anitari  18.04.2017, 08:28

Zwar nur ein AG-Urteil aber

Das Amtsgericht Augsburg (Az.: 21 C 4988/11)
hat bekräftigt, dass Kosten für Namensschilder nur dann nicht umgelegt werden dürfen, wenn diese im Mietverhältnis entstehen ( keine laufenden Kosten). Es hat bestätigt, dass die Kostenerhebung bei Einzug rechtmäßig sei. Grenze: unverhältnismäßig hohe Kosten.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Zusatzvertrag-zum-Mietvertrag--f291088.html

In dem Fall gab es im Mietvertrag eine Klausel bezüglich der Schilderkosten zu Mietbeginn.

Dann wende Dich bitte an den Vermieter. Und das Fertigen eines für den Briefkasten erfordert sicherlich keine 50 Euro.