Hausmeister Weisungsbefugnis gegenüber Kindern
Hallo, wir wohnen mit 2 Kindern in einem Mehrfamilienhaus. Der Hausmeister maßregelt und schikaniert ständig die Kinder, dass sie nicht auf den Außenflächen/Hof der Wohnanlage spielen dürfen mit der Aussage, dass dies kein Spielplatz sei. In der Hausordnung ist nicht geregelt, dass die Außenflächen nicht von Kindern für das Spielen benutzt werden dürfen. Ich google schon seit Stunden im Internet ob es ein Urteil/rechtliche Grundlage gibt, die es dem Hausmeister verbietet, den Kindern Anweisungen zu geben. Schließlich sind nur die ELtern weisungsbefugt und nicht der Hausmeister. Weiß da jemand Urteile/Paragraphen? Der Hausmeister begründet, dass er für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich sei und deshalb auch weisungsbefugt ist. Danke und Grüße
7 Antworten
Wenn in der HAusordnung kein VErbot steht, warum will er dann die HAusordnung durchsetzen? Ruf doch mal die Verwaltung/den Vermieter an.
Der Hausmeister hat in sofern recht, dass er tatsächlich für die Einhaltung der Hausordnung zuständig ist. Aber wenn in dieser das Spielen nicht verboten ist, hat er eben keinerlei Recht, die Kinder daran zu hindern. Wendet euch doch einfach mal an den Vermieter.
Quark mit Soße, DER kann Euch NIX!! Es war doch vor Kurzem wieder ein großes Thema in der Pressen - Kinderlärm oder so. Es gibt keine Gesetze das Kinder nicht spielen - lärmen dürfen. Er kann Dir nichts und Deinen Kindern schon gar nicht . Pass einfach auf, dass sie nicht übertreiben aber verdammt noch mal: lass sie Kind sein! Der Hausmeister war auch mal ein Kind
Eher ist diese Antwort Quark mit Soße. Es hat nämlich nichts mit Kinderlärm zu tun, darum geht es in der Frage nicht.
grundsätzlich ist der Hausmeister in allen haus-und grundstücksbedingten Belangen weisungsbefugt.Letztlich im Auftrag das Hauseigentümers oder der Hausverwaltung.Dass aber zum Haus gehörige Flächen quasi "Spielverbotsflächen" sein sollen (zumal wenn es eben nicht in der Hausordnung steht!),dürfte so pauschal nicht zulässig sein. Sicher gilt (auch für Kinder) die gesetzl.Mittagsruhe (meist 12.00-14.30,nicht bundeseinheitlich), wo sie also nicht so "laut" spielen dürfen. Letztlich aber wohl ein sehr "typisch deutsches" Problem,leider.... Ich würde mich mit der Hausverwaltung in Verbindung setzen und die Sache mal abklären lassen.
Weisungsbefugnis richtet sich nicht nur nach Eltenschaft, sondern auch nach Eigentum und Hausrecht !
Warum suchst du die Fehler immer nur bei anderen ?
Gehe mit deinen Kindern auf den Spielplatz, und gut ist.
Die Straße wie auch andere Liegenschaften sind nun mal zum Spielen ungeeignet, teilweise auch gefährlich und rechtlich teilweise unzulässig.
Bring mal etwas mehr Respekt und Achtung gegenüber deinen Hausmeister auf, denn er ist derjenige - welcher den Kopf für alles hinhalten muss !
Gruß D.
Bring mal etwas mehr Respekt und Achtung gegenüber deinen Hausmeister auf>
Wo siehst Du mangelnden Respekt des Fragestellers?