Dürfen Kinder auf dem Garagenhof einer Wohnsiedlung Fußball spielen? Gab es nicht ein Urteil?
Wir wohnen in einer zweigeschossigen Wohnsiedlung mit Randbebauung eines Straßenkarrés. Der geräumige Innenbereich ist mit Mietergärten und einem Kleinkindspielplatz bestückt. Die Kinder im Alter von 6-8 spielen gerne auf dem Garagenhof Fußball, da es die einzige größere Fläche ist, die sich hierfür anbietet. Zwei Nachbarn haben sich nun beschwert, dass dies verboten sei. Mir war aber so, als hätte ich vor kurzem über ein Urteil gelesen, was dies ausdrücklich erlaubt. Wer kann mir hierzu Rat geben? Ich freue mich über alle entsprechenden Hinweise. Danke im Voraus!
3 Antworten
Die Frage welche sich in diesem Zusammenhang grundsätzlich stellt ist, ob nach der Teilungserklärung der "Garagenvorplatz" zum Sondereigentum der verschiedenen Wohnungseigentümer gehört. Ist dies der Fall, dann dürfen Kinder auf dem nicht beparkten Garagenvorplatz zwar "spielen" und sogar "Lärm produzieren, müssen aber dem Eigentümer mit seinem Fahrzeug das Vorrecht einräumen dort jederzeit zu parken. Ebenso muss vermieden werden, dass geparkte Fahrzeuge beschädigt werden. - Es kann nicht gefordert werden, den Vorplatz für Spielzwecke komplett freizuhalten. - Für eventuelle Schäden an Fahrzeugen haften die Eltern auf jeden Fall.
Würde der Garagenvorplatz nicht zum Sondereigentum der Wohnungen gehören und wären Gemeinschaftseigentum, würde das Sonderparkrecht auf dem jeweiligen Garagenvorplatz wegfallen. Diese Variante ist meines Wissens jedoch unüblich.
Soweit ich informiert bin, dürfen Kinder im Gargen-, Hinter- oder Innenhof spielen, wenn sich dieser wegen fehlender Möglichkeiten für Ball- oder andere Kinderspiele anbietet. Der dadurch entstandene Lärm muss von Nachbarn toleriert werden. Natürlich muss man sich dabei an die Ruhezeiten halten, die ja in der Hausordnung bekanntgegeben sind.
Jugendliche oder ältere Kinder (weiß jetzt leider nicht ab welchem Alter) sollten einen Bolzplatz aufsuchen, da dies schon in ihre Zumutbarkeit fällt, natürlich muss auch ein Bolzplatz in der Nähe sein.
Ansonsten gilt, die Interessen gegeneinander abzuwägen, gegenseitige Rücksichtsnahme, was heißt, nicht das Eigentum Dritter beim Spiel zu beschädigen, z.B. den PKW.
Allerdings kann man im Sinne §1004 BGB eine Unterlassung bewirken, wenn Schäden an Autos etc. z.B. durch Street Hockey zu befürchten sind. In einer Eigentümerversammlung kann dann ein Beschluss über ein Verbot erwirkt werden.
Falls Sie Mieter sind, würde ich bei Ihren Eigentümer nachfragen, ob so ein Verbot besteht, wenn nicht, dann dürfen die Kinder im Gargenhof spielen.
Ich habe auch lange in einer Wohnanlage gewohnt, und da durften die Kinder im Hof Fußball spielen, es waren immer Anwohner dabei, die sich daran gestört haben, aber machen konnten sie rechtlich nichts. Natürlich sollten die Kinder ein gewisses "Übermaß" vermeiden, aber daran ist ja auch uns Eltern gelegen, sprich Rücksichtsnahme.