Dürfen Hunde im Aufzug durch Hausordnung verboten werden?
Hallo,
Ich und meine Familie Frau und 2 Kinder (5 Jahre und 11 Monate) besitzen einen Königspudel. Ein Nachbar stört sich des längeren schon daran das der Hund im Aufzug mitfährt.
Wir sind Mieter einer Wohnung im 5. Stock und meine Frau ist mit Kindern + Kinderwagen und Hund angewiesen den Fahrstuhl zu nehmen wenn ich auf Arbeit bin und der Hund Gassi gehen muss.
Nun hängt ein Zettel im Fahrstuhl und in unserem Briefkasten das Hunde im Fahrstuhl nicht erlaubt sind. Mit diesem Gerichtsurteil in Klammern Landgericht Karlsruhe (Az. 5 S 43/13).
Jedoch gibt es auch noch dieses Urteil: Es existiert kein sachlicher Grund, den Transport aller Tiere in einem Aufzug zu verbieten (AG Freiburg i. Br., Urteil v. 18.4.2013, 56 C 2496/12 WEG).
Ist das wirklich erlaubt? Bitte helft uns.
Vielleicht gibt es ja auch hier einen Anwalt der das kurz aufklären kann.
Danke!
MfG
Dennis
Jedoch gibt es auch dieses Urteil:
Es existiert kein sachlicher Grund, den Transport aller Tiere in einem Aufzug zu verbieten (AG Freiburg i. Br., Urteil v. 18.4.2013, 56 C 2496/12 WEG).
8 Antworten
Ist ja lächerlich, hab noch nie gehört, dass ein Hund nicht Lift fahren darf. Ihr habt doch sicher einen Vertrag für den Hund. Da steht garantiert nicht drin, dass euer Hund den Lift nicht benutzen darf.
Nimm den Zettel ab und lass es gut sein.
Mit unseren Hunden haben wir es so gehalten, dass wir Lift und Treppenhaus gereinigt haben, wenn der Hund Schmutz gemacht hat. Übermässigen Schmutz von uns und den Kindern wird natürlich auch weg gemacht.
Hab schon mit HV gesprochen die bestehen darauf das es eingehalten wird..
Wenn solches Verbot nicht Bestandteil der Hausordnung ist, kannst du diesen Aushang vergessen. Kein Mieter ist berechtigt, die Hausordnung nach Gutdünken zu ändern oder auszulegen. Schau also da mal rein.
Und was steht in der Hausordnung dazu??
Wenn du nicht in Karlsruhe wohnst wäre das allenfalls ein Indiz dafür ob das erlaubt ist oder nicht.
Wobei du dir dieses Urteil mal genau durchlesen solltest. Das so entschieden wurde kann ich mir eigentlich nur unter bestimmten Bedingungen vorstellen z.B. das ein sehr starker Allergiker (Hundehaare) auf den Fahrstuhl angewiesen ist.
Oder vielleicht war der Hund nicht stubenrein und hat in den Fahrstuhl gemacht. Oder die Person wohnte im Erdgeschoss oder ähnliches.
Für mich scheint das jedenfalls eine normale sachgemäße Nutzung des Fahrstuhls zu sein.
Danke für die schnelle Antwort.
Dieser Nachbar hat erzählt seine Frau habe Hundehaarallergie. Unser Hund ist ein Pudel und haart nicht und ist somit Allergiker geeignet. Er wohnt allerdings nur im 2 Stock und es gibt hier mehrere Hundebesitzer.
Falsch auch Hunde die kaum Haaren sind nicht Allergiker geeignet. Es geht nicht nur darum ob du jedesmal wenn du das Tier streichelst Haare in der Hand und auf dem Boden hast sondern auch um winzigste Haare die man mit Bloßem auge kaum sehen kann.
Der Grund warum auch Pudel nicht allergikergeeignet sind hat nichts mit "winzig kleinen Haaren" zu tun.
Ist egal warum der das nicht ist ist er jedenfalls nicht. Es ist also berechtigt das sich darüber beschwert wird.
Nein, es ist nicht egal. Es ist 1. nicht egal, weil man keine falschen Informationen verbreiten soll und 2. der Hund eben weil er nicht haart weniger Allergene an die Umwelt abgibt, wenn er da mal kurz im Aufzug steht.
Wenn das so auch tatsächlich in der Hausordnung steht, dann ist dem wohl so.
Vielleicht könnt ihr einen netten Nachbarn finden der wenn deine Frau alleine mit Kinderwagen und Hund unterwegs ist hilft, und schnell mit dem Hund durchs Treppenhaus geht.
Wichtig ist erstmal was in der Hausordnung steht nicht was irgendein Gericht in irgendeinem Fall mal beschlossen hat.
Als nächstes würde ich die Hausverwaltung mal kontaktieren ob das überhaupt von denen kam.
Ja kam von denen und die bestehen darauf
Ich würde so oder so mal einen Anwalt kontaktieren. Habt ihr eine Rechtschutzversicherung?
Wie lange wohnen Hund(e) und Nachbar(in) schon in dem Haus?
Ansonsten, so oder so wird das unangenehm. Ihr solltet darüber nachdenken wie sehr ihr an der Wohnung hängt.
Steht das so in der Hausordnung? Das ist entscheidend.
Es hängt seit gestern erst der Zettel mit Hausordnung an der Wand und es kommt von der HV. Da steht Hunde sind im Aufzug nicht erlaubt.
Es kommt von der Hausverwaltung direkt und es steht auch Hausordnung drüber. Habe auch schon mit denen gesprochen. Jedoch wird daran nix geändert. Und mein Vermieter ist auch dafür. Er weiß das wir einen Hund besitzen und wir auf den Fahrstuhl angewiesen sind.