Hausverbot bei Jugendlichen und Kindern?
Hallo, ich arbeite seit einiger Zeit in einem Einkaufskomplex mit angebundener Tiefgarage als Wächter mit Hausmeistertätigkeiten in der Tiefgarage. Als solcher muss ich in selbiger auch für Ordnung sorgen, die Hausregeln durchsetzen und habe Hausrecht und Weisungsbefugnis. Im Normalfall auch kein Problem, wenn Handlungsbedarf besteht, eine Person Hilfe braucht, eine außergewöhnliche Situation eintrifft und/oder sich Jemand nicht an die Hausordnung hält gehe ich hin, greife ein und versuche die entsprechende Situation zu klären. Solte es um eine rinitänte Person gehen die nicht einsichtig ist kann ich ein Hausverbot erteilen.
Nun mein Problem: Vor kurzem hatte ich mit einer Gruppe Kinder zu tun (9-11) die sich nicht nur daneben benommen haben, sondern auch sich und andere erheblich gefährdet haben. Nicht nur dass der Klärungsversuch gescheitert ist, ich wurde noch auf unterster Schublade angegangen, naja da muss man drüber stehen. Ich habe mir die Bande geschnappt um ein Datenblatt fürs Hausverbot anzufertigen, um an die Daten zu kommen habe ich die Polizei dazu gerufen. Polizei gekommen, Daten aufgenommen fertig. Aber was nun ? Wenn personen ü 14 nach einem Hausverbot wieder kommen kann ich eine Anzeige aufgeben (sry aber wer nicht hören will muss fühlen und es muss schon einiges passieren bis man bei uns Hausverbot bekommt) aber was kann ich tun wenn Personen u 14 wieder kommen? Immer wieder nur vertreiben ?
Ich Danke im Vorraus für eure Antworten
4 Antworten
Wieder die Polizei rufen. Hausverbote gelten auch für Kinder.
Du hast übrigens sehr recht, die Kinder von da weg haben zu wollen. Uns ist ein Fall bekannt, wo es ein Kind im Garagentor festgeklemmt hat und mit schwersten Kopfverletzungen ins Spital gebracht werden musste.
Kinder darf man nicht so ernst nehmen. Ich weiß, dass sie penetrant und einem auf unterster Schublade beleidigen können.
Wenn du die Anschriften der Jugendlichen hast, wäre es vielleicht noch eine Möglichkeit bei den Eltern vorbei zu gehen und mit ihnen zu reden. Manche werden, wenn diese das Wort "Polizei" hören, hellhörig und können noch Einfluss auf ihre Kinder nehmen.
Ansonsten die Polizei oder Streetworker rufen.
Wie gesagt das mit den Beleidigungen stecke ichweg mir gehts eher um Gefahren, sie stellte sich fahrenden Autos in den Weg Fuhren in Falscher Richtung eine Ausfahrt runter ließen ein Fahrad die Einfahrt runter rollen usw
Ich denke mal als die Polizei kam werden sie schon was gemerkt haben. Bezweifle sehr stark dass die Blagen wiederkommen. Falls doch dann wieder die Polizei rufen, die können dann ein ernstes Wörtchen mit den Eltern reden. Spätestens dann werden die Kleinen keinen Fuß mehr darein setzen.
Das einzige was ich mache ist ermahnen und wenn das nicht fruchtet Festsetzen bis die Polizei kommt und sebst dabei obwohl ich nicht körperlichgeworden bin wurde ich schon als "asioziale Pädo Schw*chtel" bezeichnet
Leider nicht, für die war das mit der Polizei eher ein Abenteuer denn sie haben genau gewusst u14 können die nicht viel machen und die Eltern haben der Polizei gesagt was sei denn schon dabei.
Du kannst nicht viel machen.
Du ksnbst eigentlich nur wieder die Polizei informieren.
Hat die Polizei die Kunder ziehen lassen ider sie mitgenommen?
Wenn sie sie mitgenommen haben, werden sie sie zu ihren Eltern gebracht haben.
Dass könnte gewirkt haben.
Sollten sie dennoch auftauchen, könntest Du dich als besorgter Bürger an das Jugendamt wenden.
Sie könnten dann ein Auge auf die Familien werfen.
U14 kann nicht bestraft werden das stimmt. Aber es können durch das Jugendamt gewisse Erziehungsmassnahmen durchgeführt werden. Das passiert bei U14 Jährigen wenn sie öfter auffällig und die Eltern das Kind nicht im Griff haben. Also weiter die Polizei rufen, die haben irgendwann auch die Nase voll und schalten das Jugendamt ein. Und selber bitte bloß nichts, als Erwachsener sind da einem leider die Hände gebunden und man steht in einem Konflikt mit einem Kind mit einem Bein im Gerichtssaal.