Hauskauf vor Ehe und Anspruch des Kindes des Partners aus 1. Ehe?

7 Antworten

Das Kind aus der ersten Ehe Deines Partners, hat nur Ansprüche auf das Erbe des Vaters!

Da das Haus Dir allein gehört, bestehen weiterhin keine Ansprüche gegen Dich als Ehepartnerin des Vaters!

Anders sieht es aus, wenn Du vor Deinem zukünftigen Mann verstirbst. Dann würde er ja zur Hälfte von Dir beerbt werden und somit hätte dann bei seinem Ableben auch das 1. Kind Ansprüche auf diesen Anteil!

Um alles in wirklich trockene Tücher zu bringen, solltet Ihr vielleicht mal gemeinsam einen "Fachanwalt für Erbrecht/Notar) aufsuchen und dort alle Einzelheiten besprechen!

Alles Gute

schelm1  11.10.2016, 16:04

Da das Haus Dir allein gehört, bestehen weiterhin keine Ansprüche gegen Dich als Ehepartnerin des Vaters!

Sie verkennen den Zugwinnausgleichsanspruch!

WetWilly  11.10.2016, 16:05
@schelm1

Sehe ich anders, der Zugewinn wird nur im Vermögen der Frau realisiert...

Edit: gerade nachgelesen, der schelm liegt richtig! Meine Aussage ist falsch, der Zugewinnausgleich müsste ausgeschlossen werden!

auchmama  11.10.2016, 16:06
@schelm1

Zum Zugewinnausgleich kommt es bei einer Scheidung, aber meines Wissens nach, nicht beim Verteilen des Erbes ;-)

imager761  15.10.2016, 08:51
@auchmama

Da irrst du dich: Der Zugewinnausgleich kommt bei jeder Beendigung der Ehe, auch der durch Tod, zum Tragen :-O.

Gem. § 1371 besteht es in pauschaliertem Zugewinnanspruch i. H. d. gesetzlichen Erbteils i. S. d. § 1931 BGB, mithin ein weiteres 1/4.

Es bedarf keines Ehevertrages, da die "normale" Rechtsform der Ehe die Zugewinngemeinschaft ist.

Nein, das Kind hat keinerlei Ansprüche bzgl. des Hauses, auch nicht im Erbfall (wenn Dein Mann zuerst stirbt).

Allerdings solltet Ihr den Fall, dass Du zuerst stirbst im Testament ausgestalten (sonst erbt erst Dein Mann die Hälfte, stirbt dann Dein Mann, haben sein Kind aus erster Ehe und euer gemeinsames Kind jeweils einen Erbanspruch - in dieser Konstellation könnte das Kind dann im ungünstigsten Fall ein Achtel des Hauses erben).

Orangina03 
Beitragsersteller
 11.10.2016, 16:08

Zugewinn bedeutet ja aber, dass alles das, was ich in der Ehe erwerbe, sprich bspw an Kredit abzahle, ein Zugewinn ist. Das würde bedeuten, dass im Falle einer Scheidung mein Partner ausgezahlt würde, obwohl er nur Nebenkosten gezahlt hat?

Oder hab ich da etwas falsch verstanden?

WetWilly  11.10.2016, 16:10
@Orangina03

Korrekt, meine erste Info war da nicht ganz richtig. Der Zugewinnausgleichsanspruch kann aber leicht per Ehevertrag ausgeschlossen werden.

auchmama  11.10.2016, 16:13
@Orangina03



Oder hab ich da etwas falsch verstanden?


Leider gehen hier tatsächlich einige Dinge vollkommen durcheinander!

Ich rate Dir/Euch, wendet Euch vertrauensvoll an einen "Fachanwalt für Erbrecht/Notar" und besprecht dort alle Einzelheiten und wie es von Euch Beiden gewünscht wird!

Nur dann kannst Du wirklich sicher sein, dass alles so geregelt ist, wie man sich das vorstellt und es sein soll!

Die Kosten, halten sich im Vergleich zum evtl. späteren Ärger, auch in Grenzen und man kann die vorher erfragen!

Orangina03 
Beitragsersteller
 11.10.2016, 16:14
@WetWilly

Ok! Danke! :)

Hab ichs nun richtig verstanden? 

Also Ehevertrag vor der Ehe, um das Vermögen auf alle Fälle zu sichern. Und dann hat das "Stiefkind" keinen Anspruch, sondern nur mein Kind.

Orangina03 
Beitragsersteller
 11.10.2016, 16:16
@auchmama

Stimmt wohl. 😏 

Da ich ehrlich gesagt tatsächlich keine Ahnung von dieser Thematik habe... 

auchmama  11.10.2016, 16:56
@Orangina03

Genau dafür sind ja Fachleute da und an die sollte man sich in solchen Fällen wenden!

Es sind einfach zu viele Einzelheiten zu klären und zu erfragen und Du bist ganz sicher nicht bereit, dass alles ins Internet für jeden lesbar zu schreiben, oder?

Wenn Du z.B. ein Auto kaufen möchtest, dann fragst Du ja auch nicht beim Schlachter nach, ob es das richtige Auto ist ;-)

Und bei solch heiklen Themen, die erst die ganze Tragweite zeigen, wenn "alles zu spät" sein könnte, ist fachlicher Rat immer anzuraten!

imager761  15.10.2016, 09:33
@Orangina03

Hast du, und die unsäglich hanebüchenden Meinungsäußerungen hier verwirren dich nur :-(

Natürlich kann man den Zugewinn nicht erbvertraglich ausschliessen. Es wäre unsittlich und daher unwirksam verfügt, wenn sich dein Zukünftiger zwar durch Kostentragung mittelbar an deinem raschen Eigentumserwerb beteiligen würde, aber dann erbrechtlich ausgebootet allein auf seine Pflichtteil gesetzt würde.

Noch einmal: Die gesetzl. Erbfolge ist so wie von mir beschrieben: Dich beerben dein Mann und eurer gemeinsames (selbst ungeborenes!)  Kind je zur Hälfte.

Deinen Mann beerben du (1/2) und sein Kind aus erster Ehe (1/4) und eurer gemeinsames Kind (1/4). (Wobei sich sämtlich nachgeborenen oder adoptierten Kinder die neben dem hälftigen Ehegattenebrecht verbleibende Hälfte anteilig teilen würden. Kämen Zwillinge zur Wetl, bekämes jeder eurer drei Kinder 1/6, dein Mann 3/6 deines Nachlasses.)

Zugewinn ist im Erbfall pauschaliert und gleichhoch zum  Ehegattenerbrecht: Nach § 1931 BGB bekommt der Witwer 1/4 Erbe und demnach immer 1/4 pauschal. Zugewinn, § 1371 BGB. Selbst wenn du ihn enterbst und dein Kind als Alleinerben einsetzt, 1/4 ZG + 1/8 E in Geld = 3/8 Geldanspruch neben 5/8 Erbe deines einzigen Kindes.

Zugewinn wird bei Scheidung folgendermaßen ermittelt: Jeder Ehegatte berechnet sein Endvermögen (Stichtag Scheidungsantragszugang) und zieht davon sein Anfangsvermögen (Stichtag Eheschliessung) und durch Erbe erworbenes Vermögen ab. Das ist sein eigener Zugewinn. Der Zugewinnausgleich ist die Hälfte der Differenz beider Zugewinne die die- oder derjenige bekäme, der weniger ehelichen Zugewinn erzielt hätte.

Meint: Bei einer Scheidung bestünde dein Zugewinn am Haus nur in der geringeren Restschuld oder einer Wertsteigerung durch Sanierung. Und selbst davon bekäme dein Mann nur dann etwas, wenn dein Zugewinn höher als seiner wäre.

Noch einmal: Wenn du mit der gesetzl. Erbfolge, wonach sich dein/e Kinder und dein Mann als Witwer dein Vermögen einschl. Haus teilen, einverstanden bist, musst du wegen der bevorstehenden Heirat rein garnichts unternehmen.

Willst du ihn von Anfang an von deinem Vermögen fernhalten, zu einem notariellen Erbverzicht bewegen oder Gütertrennung vereinbaren.

Willst du irgendwann Mann oder Kind stärker absichern, darfst du testamentarisch soweit verfügen, wie ihm ein zum Erbe hälftiger Pflichtteilsanspruch verbliebe, kannst lebzeitig Wohnungsrechte, Sparbücher, Versicherungen, Vermächtnisse usw. abschliessen.

G imager761

Auschließlich Ihr gemeinsames Kind wäre auch ohne Eheschließung alleine hinsichtlich Ihres alleinigen Grundvermögens erbberechtigt.

Heiraten Sie, dann könnte der neue Ehepartner gegenüber dem gemeinsamen  Kind durch den Verzicht auf Zugewinnausgleich seinerseits Ansprüche ausschließen; das wäre vollkommen ausreichend.

auchmama  11.10.2016, 16:07

Zum Zugewinnausgleich kommt es bei einer Scheidung, aber meines Wissens nach, nicht beim Verteilen des Erbes ;-)

Hallo Orangina03,

unterstellt, ihr heiratet ohne besondere notarielle Güterstandsregelung, gilt mit standesamtl. Eheschliessung der gesetzl. Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Entgegen manch rechtsirrigem Mythos werden eurere Vermögen als Ehegatten nicht zusammen gelegt, sondern bleiben auch in der Ehe stets getrennt voneinander: Jeder behält das, was er (an Vermögen wie Verbindlichkeiten) vor der Ehe besaß oder während der Ehe durch Erbe erwirbt, für sich allein.

zu Frage 1: Nein: Du bleibst weiterhin alleinige grundbuchliche Eigentümerin und alleinige Schuldnerin der Hypothekenbank gegenüber. Dass dein Zukünftiger sich an den Raten deines Hauses und dessen Betriebskosten beteiligt, dass er ja als Bewohner nutzt, steht dem nicht entgegen.

zu Frage 2: Nein: Sofern du sein Kind nicht adoptierst, beerben dich ohne anderslautendes Testament nach der gesetzl. Erbfolge nur dein Mann zu 1/4 plus gleichhohem pauschl. Zugewinnanspruch, mithin zu 1/2 und den sog. Voraus an Hausratsgegenständen. Die andere Hälfte gehört eurem gemeinsamen Kind, mithin auch 1/2 deines Hauses. Diesen hälftigen Erbanspruch und 1/2 Hausanteil kann es mit Vollendung seines 18. Lebensjahres beanspruchen. Es wäre daher anzuraten, hier einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen, der die Vermögensverwaltung und -vollzug in die Hand nähme.

Sein Kind beerbt ihn neben dir gleichermaßen.

Mein Rat: Du musst garnichts weiter tun, als normal zu heiraten :-)

Dein Haus wie all dein weiterer Nachlass und dein Vermögen wie Restschulden gehört einmal eurem Kind und seinem Vater jeweils hälftig.

Oder demjenigen, den du als Erben in einem eigenen Testament bestimmst.

G imager761

nein, kein verwandschaftliches Verhältnis, es ist "nur" dein Stiefsohn. Das Leibliche hat Ansprüche

Ehevertrag muss nicht sein, der Mehrwert ist aber anrechenbar, darauf hat er im Falle einer Trennung Anspruch

schelm1  11.10.2016, 16:06

der Mehrwert ist aber anrechenbar, darauf hat er im Falle einer Trennung Anspruch

Das könnte der neue  Ehepartner durch einen Zugewinnverzichtsausgelich heilen!

auchmama  11.10.2016, 16:09
@schelm1

Hier geht es um den "Erbfall" und nicht um eine "Scheidung"!

Warum werden denn hier wieder mal Äpfel mit Birnen verglichen :-(

WetWilly  11.10.2016, 16:11
@auchmama

Der Zugewinnausgleich ist auch im Erbfall zu leisten, nicht nur bei Trennung...

peterobm  11.10.2016, 16:16
@auchmama

es ist beides angesprochen, Erbe und Ehevertrag

WetWilly  11.10.2016, 16:03

Auf den Mehrwert hat er keinen Anspruch - warum sollte er?

Orangina03 
Beitragsersteller
 11.10.2016, 16:03

Danke für die schnelle Antwort! :)

Das zählt aber nur für den Fall, wenn ein Gütertrennungsvertrag vorliegt und somit das Haus "mein" Haus ist? Denn es ist ja das leibliche Kind des Partners. Oder?

peterobm  11.10.2016, 16:10
@Orangina03

die Gütertrennung hat damit nix zu tun, das ist ne Erbsache: solltest du vor deinem Mann sterben, so hat er 50%, dein Sohn/Tochter die anderen 50% Sein Sohn erbt erst, wenn sein Vater, dein Mann verstirbt. Selbstverständlich auch das leibliche Kind.