Hauskauf und spätere Heirat

6 Antworten

Lt. Grundbuch "gehört" das Haus zu 1/3 deinem Mann und zu 2/3 der Bank.

Das voreheliche Vermögen deines Mannes (1/3 Immobilienwert aus Eigenkapital) wird beim ehelichen Zugewinn nicht wertsteigernd berücksichtigt (zur Berechnung sh. u.).

Selbst wenn du nachträglich (im Rahmen deiner Finanzierung anteilig zu 1/3) Mieigentümerin werden solltest, hast du nur Verbindlichkeiten, kein Vermögen erworben!

Zugewinnberechnung: Jeder von euch macht Kassensturz. Von dem vor der Eheschließung vorhandenen Werten und beliebig erworbenen Erbe, dem Anfangsvermögen, wird das Endvermögen am Tag des Scheidungsantrags abgezogen.Von der Differenz eurer beider Endvermögen zahlt derjenige, der mehr hat, die Hälfte an den anderen.

Aus dem Immobilienwert ziehst du daher keinen Gewinn, solange keine Abtragung (Tilgung) vorgenommen wurde. Und selbst die musst du dir als Nutzung (Wohnen) anrechnen lassen.

Von daher macht es keinen Sinn, Miteigentümerin zu werden, solange die Immobilie im Wesentlichen fremdfinanziert ist.

Im Gegenteil, bei einer Scheidung müsstest du deinen Zahlungsverpflichtungen unverändert nachkommen.

Um einer Zwangsversteigerung bei Nichtzahlung oder einer späteren Auszahlung des erworbenen Hausanteils vorzubeugen, dürfte dein Mann dem ohnehin nicht zustimmen und sein Eigentum selbst finanzieren oder verkaufen wollen.

HTH

G imager761

Hallo erst mal ! Es ist richtig das Deinem Mann, der alleine im Grundbuch eingetragen ist, im Falle einer Scheidung das Haus gehört. Dabei spielt es keine Rolle wieviel Eigenkapital er mit eingebracht hat. Allerdings steht Dir im Falle einer Scheidung der Zugewinn, der während der Ehe erwirtschaftet wurde, zu. Las Dich mit im Grundbuch eintragen und schließt einen Ehevertrag ab, wo die Einzelheiten wer was im Falle einer Scheidung erhalten soll, geregelt ist. Das spart viel Ärger, Nerven und Zeit...wenn es tatsächlich zu einer Scheidung kommen sollte.

LG Andrea

Solltet ihr euch einmal scheiden lassen, hast du zwar keinen Anspruch auf das Haus, wohl aber auf den Zugewinn.

Mich irritiert nur, dass ihr geheiratet habt, du aber trotzdem von deinem Freund sprichst - habt ihr euch nicht gegenseitig geheiratet?

Natürlich wäre es besser, wenn beide im Grundbuch stehen. Aber ist es auch richtig/gerecht? Er hat 1/3 ja allein aufgebracht. Mußt Du wissen. Wenn aber nicht Grundbucheintrag, dann regelt das jetzt, wo Ihr Euch noch einig seid, in einem Ehevertrag. Es ist ja nicht zu wünschen, dass es zu einer Trennung kommt, aber dann habt Ihr später keine Auseinandersetzungen. Und zum jetzigen Zeitpunkt seid Ihr beide entspannt und gerecht :-)

Nick306 
Beitragsersteller
 07.06.2011, 22:59

Es ist klar das er 1/3 eingebracht hat. Die Frage stellt sich für mich wie ist es mit dem was ich eingebracht habe oder einbringe.... ist dies automatisch durch die Heirat geregelt????

Anifin  08.06.2011, 10:33
@Nick306

Genau das könnte später zu Auseinandersetzungen führen, ob das nun "gesetzlich" also durch Zugewinngemeinschaft eigentlich geregelt ist oder nicht. Im Streitfall fallen dann dem einen oder anderen bestimmt Gründe ein, warum das dann plötzlich nicht so sein sollte - der eine verdient mehr... und und und. Deshalb mein Rat: regelt das jetzt.

Schließt einen nachträglichen Ehevertrag, in dem ihr jetzt schon regelt wie es ist und werden soll.

Sollte es irgend wann zu Streit kommen, kennt keiner von euch mehr Freunde...

Macht einen Termin bei einem Notar.