Wasser im Keller nach Hauskauf?
Habe ein Haus Baujahr 1949 gekauft, nach Einzug und Renovierung der Wohnung ging es nun in den Keller. Im hinteren Raum, bisher fast nie betreten, sellten wir feuchte Wände und feuchten Fußboden fest. Kann ich an den Verkäufer Regress stellen ?
5 Antworten
Sollte man VOR einem Hauskauf nicht auf jeden Fall Sämtliche Räume und den Gesamtzustand des Hauses prüfen?
Wenn ihr nachfolgend unterschrieben habt dass das Haus so okay ist und keine schriftliche Bemängelung erfolgt ist, dürften eure Chancen jetzt gleich Null sein.
danke, deine Bestätigung war genau das, was mir zu meinem perfekten Tag noch gefehlt hat!
So ist das!
Ein feuchter Keller bei dem Baujahr ist nicht zwangsläufig ein Mangel. Hier wäre eher die Frage, wie kalt ist es derzeit bei euch im Keller? Ggf. ist dies Kondenswasser.
Das selbe Problem habe ich bei mir auch. Immer im Sommer bei hohen Außentemperaturen wird der Keller feucht. Dabei kann man im Keller bei Außentemperaturen von >20°C im Keller <15°C messen.
Eine Möglichkeit dies zu beheben, wäre ein beheizen des Kellers. Oft langt es schon, wenn dieser nur im Winter beheizt wird, um die Oberflächentemperatur der Wände im Sommer weit genug anzuheben.
Wenn es meiner Beschreibung entspricht, könnt ihr den Verkäufer nicht in Regress nehmen.
Das ist ein altes Haus, da gibt es keine Gewährleistung.
Feuchte im Keller: Luftfeuchtemesser aufstellen. Wenn es draußen trockner ist als innen Fenster auf, andersherum Fenster zu.
weder kennen wir den KV, den du mit deinem notar ausgearbeitet hast, noch kann ich mir erklären, wieso man/n so etwas nicht vorm kauf checkt bzw. anschaut....
also sage ich mal : nein.
Sie haben doch sicherlich im Kaufvertag unterzeichnet, dass Sie das Objekt übernehmen wie es steht und liegt und dasselbe vorher eingehend besichtigt haben.
Der Verkäufer hat im Kaufvertag jegliche Haftung für Mängel, mit dem Hinweis dass er aufgrund der Tatsache des Gebäudealters keine Gewährleistung übernimmt, ausgeschlossen und zudem versichert, dass ihm verborgenen Mängel nicht bekannt sind.
Wenn Sie sowas schon als Käufer unterschreiben, dann sollten Sie auch vorher tatsächlich gründlich in allen Räumen gewesen sein, statt nun mit dem Hinweis:
Im hinteren Raum, bisher fast nie betreten, sellten wir feuchte Wände und feuchten Fußboden fest.
zu versuchen, die eigene Unzulänglickeit bei der Besichtigung dem Verkäufer im Nachhinein als ein Versäumnis anzulasten.
Dre Ihnen bei Kaufabschluß bekannte und im Kaufpreis berücksichtigte Zustand ist dem Geabäudealter geschuldet - kein Neubau! -.
Vergessen Sie folglich jeglichen Regressversuch, mit dem Sie jämmerlich scheitern würden.