Kauf Haus Übergang Nutzen und Lasten
Hallo!
Habe eine Frage: Wir möchten ein EFH kaufen. Übergang Nutzen und Lasten soll 1.1. sein. Wann wäre nun der Kaufpreis fällig? Der 1.1. ist ja bekanntlich kein Bankarbeitstag!
LG Sandra und danke für Antwort
7 Antworten
Alles was bislang geschrieben wurde ist soweit richtig. Allerdings würde ich, was nicht immer der Fall sein muss, Zahlung lediglich über ein Notaranderkonto vornehmen und zwar "zum 01.01.". Heisst: Das Geld muss zum o.g. Datum auf das Notaranderkonto sein. Im Vertrag sollte aber auch geregelt sein, dass die Zahlung nur Zug um Zug erfolgen "darf", wenn damit gesichert ist, dass das Grundbuch frei von allen Lasten übertragen werden kann. Das wird und muss der Notar regeln. Beispiel: Grundbucheintragung, 150.000 €. Kaufpreis 150.000 €. Da heißt nicht, das eine Lastenfreie Umschreibung erfolgen kann. Aus keiner grundbuchlichen Eintragung ist das aktuelle Valute der Eintragung ersichtlich!!! Das Darlehen kann durchaus höher valutieren wie die Eintragung. Bei jeder eingetragenen Grundschuld wird nicht nur die Summe, sondern auch ein Zins eingetragen. Sollte wieder erwarten der Verkäufer mit Zahlungen seiner Verpflichtung im Rückstand sein, könnte das passieren. Ungeachtet evtl. Zwangsein-tragungen bzw. Sicherungshypotheken. Auch hier ist der Notar gefragt.
Wann der Kaufpreis fällig wird? Ja was habt ihr denn für einen Termin im Notarvertrag ausgemacht? Da muss es doch stehen ! Im Normalfall wäre der Zahlungstermin des Geldeingangs der 31.12. Sollte es z. B. kein Arbeitstag sein, dann weißt einen der Notar darauf hin...bei mir auf jeden Fall.
oopps...ihr möchtet erst. Also dann den Zahlungstermin mit dem Notar besprechen. Der gibt den passenden Rat dazu.
Wenn der Kauf des EFH jetzt durchgeführt wird, wird im Notarvertrag die Fälligekeit des Kaufpreises geregelt. Dieser ist im Regelfall 10 bis 14 Tage nach Mitteilung der Eintragung der Auflassungsvormerkung durch den Notar fällig. Wenn der bisherige Eigentümer das Haus noch bis 31.12.2010 nutzen will, sollte für diese Monate eine Nutzungsentschädigung nach der ortsüblichen Vergleichsmiete festgelegt werden. Wenn der Kaufpreis mit übergang von Nutzen und Lasten bezahlt werden muss, würde ich das Geld nicht vor diesem Tag bezahlen, also erst am 2.1., da Ihr ja auch sicher gehen müsst, dass das haus tatsächlich geräumt ist. In der Regel wird es jedoch so sein, dass der bisherige Eigentümer im laufe des Dezembers ausziehen wird und Ihr den Kaufpreis zum 30.12.10 übereisen könnt. Augenschein und Kontrolle ist hier wichtig.
Nicht korrekt! Der Zahlungstermin liegt zeitnah vor der Übergabe und nicht zeitnah nach der Vormerkung!
Die Fälligkeit des Kaufpreises hat nichts mit dem Übergang des Nutzen und der Lasten zu tun. Der Kaufpreis ist nach Notarvertrag fällig, der Übergang Nutzen und Lasten kann z.B. erst ein Jahr später sein. Dies wird im Kaufpreis dokumentiert und festgelegt.
Das wird alles im Kaufvertrag geregelt. Dafür wir d ein Notarkonto eingerichtet, da es nieauf ein genaues Datum festgelegt werden kann. Es kann von beiden Seiten zu Verzögerungen kommen.