Hauskaf - wann Gas- und Elektrozähler ablesen, Frage zum Übergabetermin?

3 Antworten

Am Übergabetag nehmt ihr einen Vordruck für ein Übergabeprotokoll mit. Es werden wie bei einer Mietwohnung alle Zählerstände abgelesen, beide Seiten unterschreiben. Der Vorbesitzer meldet die Zähler/sich ab, und ihr Euch an.

Der Notar hat damit gar nichts zu tun, er will nur einen Bescheid vom Käufer, dass er über das Haus verfügen kann. Eine E-Mail reicht. Wenn das Haus übergeben ist, ist das sogenannte Verfügungsgeschäft erfüllt und der Notar beantragt die Eigentumsumschreibung. Je nachdem wie fix das Grundbuchamt ist, bekommt Ihr über den Notar einen Bescheid - natürlich mit der letzten Gebührenrechnung ;-)

Beim Übergabetermin ist nicht unbedingt die Anwesenheit des Notars erforderlich! Er kümmert sich eigentlich gar nicht um die Ablesung der Zählerstände, sondern weist Euch vermutlich nur auf die Notwendigkeit hin. Wegen des Grundbucheintrages braucht Ihr nicht zum Amtsgericht, das erledigt alles der Notar. Eventuelle Unklarheiten werden telefonisch oder schriftlich geklärt, entweder direkt mit dem Grundbuchamt oder über den Notar. Bis Ihr allerdings eine Kopie (Bestätigung) des Grundbucheintrages bekommt, vergehen meist so einige Wochen.

In der Regel erfolgt die Übergabe lange nach Unterzeichnung der Verträge - wie weit seid ihr denn mit dem Kauf genau?

catteke 
Beitragsersteller
 24.03.2013, 19:33

ja, also die ersten verträge haben wir auch schon lange unterzeichnet, im april bekommen wir dann aber den hausschlüssel, somit ist es dann ja unseres. dabei unterzeichnet man doch sicherlich auch noch etwas oder nicht? :/ sorry für die ahnungslosigkeit, aber es ist auch echt schwer, sowas alles im internet zu googeln..