Werden Zwischenzähler für Strom, Gas und Wasser vom Finanzamt anerkannt?
Wir haben einen Anbau mit einer Wohnung errichtet, der vermietet werden soll. Die Versorgung läuft über das Haupthaus, d.h. mit den Energieversorgern wird jeweils nur ein Zähler abgerechnet. Im Abzweig der Wasser-, Gas- und Stromleitung wurde jeweils ein geeichter (!) Zwischenzähler gesetzt, um den Verbrauch im Anbau zu ermitteln. Diese Zähler können wir aber nicht bei den Energieversorgern registrieren. Die Energiekosten wollen wir steuerlich geltend machen. Was muss man tun, damit einem das Finanzamt den jeweiligen Zählerstand glaubt? Wasser- und Stromzähler sind bei 0 gestartet, der Gaszähler bei 229 Kwh. Reicht es, wenn man es dem Finanzamt so mitteilt?
2 Antworten
Energiekosten steuerlich geltend machen?
Der Vermieter kann diese Kosten, wenn vertraglich vereinbart, doch auf den Mieter umlegen.
Das der Verbrauch nur über Zwischenzähler ermittelt wird spielt keine Rolle.
Nein, ein Finanzamt hat mit Erfassungsgeräten nichts zu tun.
Sie werden aber die Grundsteuer umstellen lassen, denn ein ZFH wird ja anders besteuert wie ein EFH.