Werden Zwischenzähler für Strom, Gas und Wasser vom Finanzamt anerkannt?
Wir haben einen Anbau mit einer Wohnung errichtet, der vermietet werden soll. Die Versorgung läuft über das Haupthaus, d.h. mit den Energieversorgern wird jeweils nur ein Zähler abgerechnet. Im Abzweig der Wasser-, Gas- und Stromleitung wurde jeweils ein geeichter (!) Zwischenzähler gesetzt, um den Verbrauch im Anbau zu ermitteln. Diese Zähler können wir aber nicht bei den Energieversorgern registrieren. Die Energiekosten wollen wir steuerlich geltend machen. Was muss man tun, damit einem das Finanzamt den jeweiligen Zählerstand glaubt? Wasser- und Stromzähler sind bei 0 gestartet, der Gaszähler bei 229 Kwh. Reicht es, wenn man es dem Finanzamt so mitteilt?
2 Antworten
Energiekosten steuerlich geltend machen?
Der Vermieter kann diese Kosten, wenn vertraglich vereinbart, doch auf den Mieter umlegen.
Das der Verbrauch nur über Zwischenzähler ermittelt wird spielt keine Rolle.
Nein, ein Finanzamt hat mit Erfassungsgeräten nichts zu tun.
Sie werden aber die Grundsteuer umstellen lassen, denn ein ZFH wird ja anders besteuert wie ein EFH.
Ups....die Antwort war für Anitari
Laut B-Plan der Stadt sind aber Ferienwohnungen im Wohngebiet erlaubt?
Bei uns laufen derzeit viele Gerichtsverfahren, weil diesbezügliche Verbote vom Rathaus durchgesetzt werden.
Da nur tageweise vermietet wird, können Kosten und Lasten auch nur tageweise gegengerechnet werden.
Wird die Wohnung, wie hier laut Frage, zwischendurch selber genutzt, kann gar nichts gegengerechnet werden, so bei uns hier.
Es fehlt die Gewinnerzielungsabsicht.
Viel Glück.
FeWo ist als solche beantragt und genehmigt. Ich habe nie geschrieben, dass wir unsere Ferienwohnungen selbst nutzen. Wif habe unsere Wohnung im gleichen Haus.
D.h. ich teile den anteiligen Verbrauch mit und das wird dann so anerkannt?
Viel Glück, ein Finanzamt interessiert sich bei uns nicht um Ablesewerte.
@Schleudermaxe: Es ist eine zweite Ferienwohnung in/an dem Haus, in dem wir auch privat wohnen. Nebenkosten werden nicht separat abgerechnet.