Gaszähler seit 5 Jahren defekt. Was kann passieren?

5 Antworten

Irgendwann fällt es auf, denn die Zähler werden in regelmäßigen Abständen gewechselt.

So teuer ist es doch auch nicht, mit Holz zu heizen, aber gestohlenes Gas ist natürlich günstiger.

Wie kochst Du eigentlich?
Wenn Du mit Gas kochst, dürftest Du in Erklärungsnot kommen.

Ich könnte mir vorstellen, dass Du wegen Erschleichung von Dienstleistungen und Betrug vor Gericht kommst, wenn der Zähler überprüft wird.
Wird festgestellt, dass beim Zähler die Plombe fehlt, käme noch Siegelbruch hinzu.

Vom Gericht hättest Du eine Strafe, wahrscheinlich Geldstrafe, zu erwarten und wärst vorbestraft.

Der Gasversorger wird die Abrechnungen vor der "Manipulation" prüfen, anhand des durchschnittlichen Verbrauchs, den Verbrauch schätzen und das Geld nachfordern.

Die gewechselten Zähler werden wohl nicht entsorgt, sondern erneuert.
Spätestens dann wird der Betrug auffallen.

Auf dem Zähler müsste vermerkt sein, wann dieser ersetzt wird, am besten wäre es wenn man sich bereits davor meldet und den Defekt meldet.

Das wird dann rechnerisch gelöst, was du verbraucht haben könntest. Und dann wirds teuer. Zuzüglich Strafe.

Das beim Zählerwechsel auffällt, dass der Zähler kaputtist, ist mir schon klar.

Ich würde dann mit der Argumentation kommen das ich immernur mit Holz geheizt habe und für mich klar war das der Zähler sich nichtdrehen durfte.

Wenn diese Möglichkeit besteht und das tut sie, dann mussmir doch erst mal einer das Gegenteil beweisen. Oder?

Übrigens der Zähler ist von alleine stehen geblieben, eswurde nicht manipuliert!

Betrug falls man es beweisen kann.

Schau halt ins StGb

SusiSorglos666 
Beitragsersteller
 14.11.2016, 04:34

Betrug ist mir schon klar. Ich möchte aber das Gas umsonst so lange es geht abgreifen und danach ganz normal meinen monatlichenAbschlag zahlen. Wie stelle ich das am besten an?


rackcity66  14.11.2016, 04:44
@SusiSorglos666

Da gibts nichts anzustellen. Früher oder später wird das auffallen. Demnach wird dann rückwirkend gerechnet mit einem festen %-Betrag den Du nachzahlen musst.

So wars zumindest beim Nachbar.

Wenn es beim nächsten Wechsel zu 100 % auffliegt wird nach Standardlastprofil rückwirkend geschätzt.

Günter