Strom und Gaszähler gesperrt, wegen Vormieter, wer ist verantwortlich?

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Selbstverständlich ist der Vermieter in der Pflicht, die Wohnung zu Mietbeginn in bewohnbarem Zustand zu übergeben und dazu gehört nun mal Strom. Gas zumindest in der Heizperiode.

Es wäre natürlich seine Pflicht gewesen, dafür zu sorgen, dass Strom- und Gaszähler entsperrt werden, bevor jemand einzieht. Notfalls hätte er einen Vertrag für die kurze Zeit machen müssen.

Ob man aber ein Mietverhältnis nun damit am besten beginnt, dass man eine Mietminderung durchsetzt, ist eine andere Frage. Aber den Vermieter um einen gewissen Nachlass zu bitten, ist nie verboten und wird vielleicht sogar auf Verständnis stoßen.

normal ist für entsperrung immer der netzbetreiber zuständig(grundversorger)egal bei wem du einen vertrag machst,ein sofortiger anruf ist immer schneller wie anmeldung übers netz

Dein Vermieter hätte dir zumindest ehrlich mitteilen sollen, dass Sperren vom Vormieter existieren. Dann hättest du sicher auch schneller / anders reagieren können und am ersten Tag Strom und Gas gehabt.

Rechtlich enthalte ich mich mal der Stimme, finde aber deine freundliche Bitte nach Änderung des Mietvertrages absolut berechtigt.

Meine Gegenfrage: Woher sollte der Vermieter wissen, dass sowohl Gas- als auch Stromanschluss des Vormeiters durch die jeweiligen Anbieter gesperrt worden sind? Er war doch gat nicht Vertragspartei.

konzato1  04.04.2014, 07:09

Gegenfrage abgelehnt!

Es kann doch nicht sein, dass ein Mieter nach Abschluß des Mietvertrages erstmal einer Sperrung der Strom- und Gasanschlüsse gegenübersteht. Wozu ist denn der Vermieter da? Ausschließlich zum Miete kassieren etwa?

angy2001  04.04.2014, 23:56
@konzato1

Es kann doch nicht sein, dass der VM die Entsperrung des Anschlusses erreichen muss (wenn er es denn gewußt hat), indem er die Schulden seines Ex.Mieters zahlt, oder?

Sharyo 
Beitragsersteller
 14.04.2014, 18:46
@konzato1

Ein Vermieter ist für viele Dinge zuständig. Nicht nur zur Miete abkassieren. Und ich habe mich jetzt von dem Mann, der den stromzähler entsperrt hat und von dem Mann, der den Gaszähler entsperrt hat, aufklären lassen. Der Vermieter ist tatsächlich dafür verantwortlich und muss dafür sorgen, dass bei Einzug eines neuen Mieters alles in einem guten zustand ist. Er muss die Wohnung so übergeben, dass der neue Mieter sich "einfach" nur einen Strom- und Gasanbieter suchen muss und sofort Strom und Gas in der Wohnung zur Verfügung hat... Aber er ist nicht für die schulden des vormieters verantwortlich. Lediglich zur Öffnung der Zähler, damit der neue Mieter in Ruhe einziehen kann, ohne Probleme zu haben.

Sharyo 
Beitragsersteller
 04.04.2014, 05:38

Die Vermieter wussten es... Vom Stromzähler wurde mir auch erzählt. Irgendwo habe ich auch gelesen, dass er sogar die Informationspflicht hat, dem neuen mieter diesbezüglich bescheid zu sagen.... Ob das stimmt oder nicht, weiß ich nicht. Gegenfrage zur Gegenfrage :-) : woher soll man dann als neuer Mieter überhaupt die info beziehen, dass was gesperrt ist? Als ich beim grundversorger anrief, hieß es, dass ich einfach nur ein paar Tage warten soll, bis ich meinte das der Zähler gesperrt ist, erst da hat sie nachgesehen....

Hallo. Tatsächlich hat dich dein Stromanbieter belogen. Das kommt häufiger vor als man denkt. Es wird einem so gut wie alles erzählt damit irgendeiner zahlt. Woher die das Geld bekommen ist denen völlig egal. Ob das jetzt meist einfach an Inkompetenz oder doch an einem unverschämten Mangel an Skrupel liegt, kann jeder für sich selbst ausmachen. Dein Vermieter zeichnet sich nicht verantwortlich dafür die Versorgung der Wohnung sicherzustellen, vorausgesetzt die Versorgung läuft nicht irgendwie zentral über ihn. Was die Aussage betrifft, man könne den Zähler erst frei schalten nachdem ein Vertrag vorliegt ist schlicht weg erstunken und erlogen. Alle städtischen Versorger, egal in welchem Maße privatisiert, dienen der Öffentlichkeit und ihr gesetzlicher Leitfaden ist die Sicherung eines Grundbedarfs. Diese Existenzberechtigung, woraus in Verbindung mit dem Unwissen und der wie gerade bewiesen professionell verbreiteten Desinformation der Kunden, auch der meiste Profit gezogen wird. In Wahrheit ist der örtliche, teilprivatisierte Versorger gesetzlich dazu verpflichtet den Grundbedarf ohne jeglichen Vertrag für 3 Monate zu sichern. Diese 3 Monate sind die Frist welche jedem bleibt um sich in Ruhe einen anderen Anbieter zu suchen und einen entsprechenden Vertrag abzuschliessen. Die Entsperrung ist unverzüglich durchzuführen. Die Kosten trägt der Verursacher, sprich Vormieter. Das Beschaffen ist kaum dem Neukunden seine Aufgabe. Es ist unmöglich davon auszugehen dass der entsprechende Mitarbeiter eine solch simple Information seines Dailybuisness nicht hatte, zudem ist er für die Beschaffung und Weitergabe richtiger Informationen selbst verantwortlich. Daraus folgt, solltest du bereits mit deinem städtischen Versorger einen Vertrag abgeschlossen haben, ist dieser nichtig. Ein Vertrag der aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben zu Stande gekommen ist, ist unwirksam. Ergo Sonderkündigung mit Verweis auf die entsprechende Desinformation welche diesen Vertrag hat zu Stande kommen lassen, hier die Weigerung zur Freischaltung der Anlage ohne Vertragsabschluss. Weitere rechtliche Schritte vorbehalten. Irgendwo zwischen Nötigung und Erpressung ist der Straftatbestand zu suchen. Vermutlich Erpressung, da es um wirtschaftlichen Schaden geht. Fazit: Es lebe die Privatisierung