Bis wann ist mein Stromzähler geeicht?

4 Antworten

So wie es aussieht, ist dein Zähler nicht geeicht. Zumindest sehe ich kein Eichzeichen und kein Datum.

Also, sollte es tatsächlich nicht geeicht sein, dann droht eine Geldbuße bis zu 50.000€.

Ungeeichte Zähler sind verboten, also würde Ich an deiner Stelle deinen Vermieter darauf ansprechen, damit es sofot behoben wird. Zudem musst du die Rechnung bezahlen, auch wenn der Zähler ungeeicht ist, da der Zähler nicht in Betrieb sein dürfte.

Das kann man an Deinem Zähler nicht erkennen. Evtl. hat sich auch Dein Verbrauchsverhalten geändert, 2400 kWh für ein Jahr empfinde ich jetzt nicht als überzogen. Klar könnte man weniger verbrauchen, aber evtl. hast Du mehr Verbraucher angeschafft, die an Deinem Stromnetz angeschlossen sind. Aber da die Netzbetreiber ohnehin verpflichtet sind, alle Stromzähler durch moderne Messeinrichtungen auszutauschen, wirst Du ohnehin bald einen neuen Zähler eingebaut bekommen.

Nach Ende der Eichgültigkeit, also den von Dir genannten 16 Jahren, wird nur eine Stichprobenprüfung einzelner Geräte gemacht, i.d.R. 1 Promille, also einer von Tausend. Sollte der Zähler bei der Überprüfung innerhalb der Grenzen seiner Eichtoleranz messen, gilt die komplette Baureihe als geeicht und es gelten wieder die 16 Jahre. Dabei bekommen auch nicht alle Zähler der Baureihe ein neues Eichsiegel, also kannst Du von dem Datum auf dem Schein nicht ausgehen.

Jewi14  26.02.2018, 15:09

Auch ich halte 2400 kWh (nicht m³) noch für akzeptabel. Wie wie hoch war denn der Verbrauch in den Jahren davor und beziehst du Warmwasser über einen E-boiler?

Kathaaa93 
Beitragsersteller
 26.02.2018, 15:12
@Jewi14

Warmwasser kommt über einen Durchlauferhitzer. Aber der war vor 4, 3, 2 und einem Jahr auch schon da und ich hatte nicht so eine hohe Rechnung...

ulfgutefrage  27.02.2018, 09:11

Diese Antwort ist fast korrekt. Das Eichjahr ist auf einem gelben Kleber, ggf. seitlich, zu sehen. Nach Eichung gilt der Zähler 16 Jahre, danach sind Verlängerungen nach dem Stichprobenverfahren üblich, jeweils um 8 Jahre, oft mehrfach.

Wenn der Zähler vom Versorger betrieben wird, kann man davon ausgehen, dass er gültig geeicht ist. Bei privaten (Unter-) Zählern ist das oft nicht der Fall, diese werden auch nicht durch das Stichprobenverfahren verlängert.

Stromzähler sind allgemein sehr zuverlässige Messgeräte, der Verdacht, dass sie plötzlich wesentlich mehr zählen als verbraucht wird, ist praktisch immer unbegründet.

Man kann den Zähler jederzeit vom Messgerätebesitzer ausbauen lassen und zu einer staatlich anerkannten Prüfstelle für Elektrizität bringen, die dann eine amtliche Befundprüfung durchführt. Wenn der Zähler gut war, zahlt die Kosten der Verbraucher. Kosten: 96,10 EUR plus ggf. Versandkosten etc.

Das Datum ist das Einbaudatum.

Liegen keine anderen Unterlagen vor, wurde der Zähler offenbar nicht mehr geeicht.

http://www.energieverbraucher.de/de/site__1061/

Ob du damit deine jetzige Rechnung erfolgreich anfechten kannst? Auf jeden Fall solltest du bei deinem Vermieter darauf bestehen das er den Stromzähler erneut eichen lässt.

Kathaaa93 
Beitragsersteller
 26.02.2018, 15:10

Mein Problem ist, dass ich am Samstag ausziehe. An sich ist es mir egal, ob der Zähler noch geeicht ist oder nicht. Mir wurde jedoch gesagt, ist er nicht mehr geeicht, könne ich die Rechnung anfechten. Darum geht es mir.

Bonye  26.02.2018, 15:11
@Kathaaa93

Versuch es einfach, zahl "unter Vorbehalt" und schreib dem Energieversorger mit diesen Fotos einen Brief in dem du die Rechnungshöhe beanstandest.

aramis2907  26.02.2018, 15:06

In dem von Dir verlinkten Artikel steht wortwörtlich:

"Es werden dann aber keine neuen Eichetiketten auf alle Zähler geklebt."

Also kannst Du nicht wissen, dass der Zähler nicht mehr geeicht ist. Im Übrigen gehört der Zähler nicht dem Vermieter, sondern dem Messtellenbetreiber, i.d.R. ist dies auch der Netzbetreiber.

Bonye  26.02.2018, 15:08
@aramis2907

Ja, aber der Vermieter muss sich darum kümmern das die Anlagen im Haus regelmäßig gewartet werden und iO sind.

Eichtechnische Kennzeichnungen sind auf den Fotos nicht erkennbar.

Ggf. sind diese seitlich angebracht.

Es handelt sich hierbei um genormte Aufkleber, die die Prüfstelle und die Jahreszahl der letzten Eichung kennzeichnen.

Im rechtsgeschäftlichen Verkehr dürfen nur Messgeräte zur Anwendung kommen, die den eichrechtlichen Bedingungen entsprechen.

Der Messgerätebetreiber hat die Möglichkeit die Eichgültigkeit nach dem geltenden Stichprobenverfahren zu verlängern.

In diesem Fall muss die Loszugehörigkeit des Messgerätes zu einem verlängerten Stichprobenlos nachgewiesen werden.

Das zuständige Eichamt ist über jede Verlängerung im Zuge einer Stichprobe informiert.

Günter