Bis wann ist mein Stromzähler geeicht?
Hallo,
ich habe eine schockierend Höhe Stromrechnung bekommen, ich soll nämlich 300€ nachzahlen. Sonst habe ich immer 50-100€ zurück bekommen. Ich habe keine anderen Haushaltsgeräte, wohne noch immer allein in meiner 1-Zimmer-Wohnung und soll einen Verbrauch von 2400m3 gehabt haben. Den Verbrauch hab ich abgelesen, der stimmt, Rechnungen ebenfalls. Nun denke ich, dass es vielleicht am Zähler selbst liegen könnte und wollte mal nachsehen, bis wann er geeicht ist. Wo kann ich das ablesen? Auf dem Stromzähler an sich steht gar nichts und auf dem Zettel nur ein Datum. Der 26.05.71. 1971? 2071? Im Internet steht, dass Stromzähler maximal 16 Jahre geeicht werden können. Also kommt das ja nicht hin. Wer kann helfen?
Vielen Dank im Voraus. :-)
Katharina
4 Antworten
So wie es aussieht, ist dein Zähler nicht geeicht. Zumindest sehe ich kein Eichzeichen und kein Datum.
Also, sollte es tatsächlich nicht geeicht sein, dann droht eine Geldbuße bis zu 50.000€.
Ungeeichte Zähler sind verboten, also würde Ich an deiner Stelle deinen Vermieter darauf ansprechen, damit es sofot behoben wird. Zudem musst du die Rechnung bezahlen, auch wenn der Zähler ungeeicht ist, da der Zähler nicht in Betrieb sein dürfte.
Das kann man an Deinem Zähler nicht erkennen. Evtl. hat sich auch Dein Verbrauchsverhalten geändert, 2400 kWh für ein Jahr empfinde ich jetzt nicht als überzogen. Klar könnte man weniger verbrauchen, aber evtl. hast Du mehr Verbraucher angeschafft, die an Deinem Stromnetz angeschlossen sind. Aber da die Netzbetreiber ohnehin verpflichtet sind, alle Stromzähler durch moderne Messeinrichtungen auszutauschen, wirst Du ohnehin bald einen neuen Zähler eingebaut bekommen.
Nach Ende der Eichgültigkeit, also den von Dir genannten 16 Jahren, wird nur eine Stichprobenprüfung einzelner Geräte gemacht, i.d.R. 1 Promille, also einer von Tausend. Sollte der Zähler bei der Überprüfung innerhalb der Grenzen seiner Eichtoleranz messen, gilt die komplette Baureihe als geeicht und es gelten wieder die 16 Jahre. Dabei bekommen auch nicht alle Zähler der Baureihe ein neues Eichsiegel, also kannst Du von dem Datum auf dem Schein nicht ausgehen.
Warmwasser kommt über einen Durchlauferhitzer. Aber der war vor 4, 3, 2 und einem Jahr auch schon da und ich hatte nicht so eine hohe Rechnung...
Diese Antwort ist fast korrekt. Das Eichjahr ist auf einem gelben Kleber, ggf. seitlich, zu sehen. Nach Eichung gilt der Zähler 16 Jahre, danach sind Verlängerungen nach dem Stichprobenverfahren üblich, jeweils um 8 Jahre, oft mehrfach.
Wenn der Zähler vom Versorger betrieben wird, kann man davon ausgehen, dass er gültig geeicht ist. Bei privaten (Unter-) Zählern ist das oft nicht der Fall, diese werden auch nicht durch das Stichprobenverfahren verlängert.
Stromzähler sind allgemein sehr zuverlässige Messgeräte, der Verdacht, dass sie plötzlich wesentlich mehr zählen als verbraucht wird, ist praktisch immer unbegründet.
Man kann den Zähler jederzeit vom Messgerätebesitzer ausbauen lassen und zu einer staatlich anerkannten Prüfstelle für Elektrizität bringen, die dann eine amtliche Befundprüfung durchführt. Wenn der Zähler gut war, zahlt die Kosten der Verbraucher. Kosten: 96,10 EUR plus ggf. Versandkosten etc.
Das Datum ist das Einbaudatum.
Liegen keine anderen Unterlagen vor, wurde der Zähler offenbar nicht mehr geeicht.
http://www.energieverbraucher.de/de/site__1061/
Ob du damit deine jetzige Rechnung erfolgreich anfechten kannst? Auf jeden Fall solltest du bei deinem Vermieter darauf bestehen das er den Stromzähler erneut eichen lässt.
Mein Problem ist, dass ich am Samstag ausziehe. An sich ist es mir egal, ob der Zähler noch geeicht ist oder nicht. Mir wurde jedoch gesagt, ist er nicht mehr geeicht, könne ich die Rechnung anfechten. Darum geht es mir.
Versuch es einfach, zahl "unter Vorbehalt" und schreib dem Energieversorger mit diesen Fotos einen Brief in dem du die Rechnungshöhe beanstandest.
In dem von Dir verlinkten Artikel steht wortwörtlich:
"Es werden dann aber keine neuen Eichetiketten auf alle Zähler geklebt."
Also kannst Du nicht wissen, dass der Zähler nicht mehr geeicht ist. Im Übrigen gehört der Zähler nicht dem Vermieter, sondern dem Messtellenbetreiber, i.d.R. ist dies auch der Netzbetreiber.
Ja, aber der Vermieter muss sich darum kümmern das die Anlagen im Haus regelmäßig gewartet werden und iO sind.
Eichtechnische Kennzeichnungen sind auf den Fotos nicht erkennbar.
Ggf. sind diese seitlich angebracht.
Es handelt sich hierbei um genormte Aufkleber, die die Prüfstelle und die Jahreszahl der letzten Eichung kennzeichnen.
Im rechtsgeschäftlichen Verkehr dürfen nur Messgeräte zur Anwendung kommen, die den eichrechtlichen Bedingungen entsprechen.
Der Messgerätebetreiber hat die Möglichkeit die Eichgültigkeit nach dem geltenden Stichprobenverfahren zu verlängern.
In diesem Fall muss die Loszugehörigkeit des Messgerätes zu einem verlängerten Stichprobenlos nachgewiesen werden.
Das zuständige Eichamt ist über jede Verlängerung im Zuge einer Stichprobe informiert.
Günter
Auch ich halte 2400 kWh (nicht m³) noch für akzeptabel. Wie wie hoch war denn der Verbrauch in den Jahren davor und beziehst du Warmwasser über einen E-boiler?