Umzug einer GmbH & Co. KG - Müssen alle Gesellschafter die Ummeldung beim Notar unterzeichnen?

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Sitz deiner Gesellschaft ist und bleibt Hamburg! Es ist allerdings die neue Geschäftsanschrift vom Geschäftsführer der Komplementär-GmbH über einen Notar zur Eintragung in das Handelsregister A anzumelden. Eine formlose Mitteilung an das Gewerbeamt reicht nicht aus. Nach der geltenden Rechtslage wird zwischen Sitz und Geschäftsanschrift unterschieden. Beide müssen nicht übereinstimmen! Beide müssen aber im Handelsregister eingetragen sein. Daher besteht eine Anmeldepflicht.

Kleiner Nachtrag: Da hat sich sogar unser Notar geirrt:

Das Amtsgericht besteht drauf, dass alle Kommanditisten beim Notar unterschreiben müssen:

"Die Anmeldung kann leider noch nicht vollzogen werden, die die Änderung der inländischen Geschäftsanschrift gem. §§ 107, 108 HGB durch sämtliche Gesellschafter anzumelden ist."

Was für ein Aufwand!

Das ist Quatsch ! Die GmbH ist Komplimentär und alleine zur Vertretung der Gmbh & Co. KG berechtigt. Und diese wird durch deren Geschäftsführer vertreten.

Niemand anderes darf überhaupt rechtsgültige Erklärungen für die KG abgeben.

Die Ummeldung bei Umzug macht man übrigens auch beim Gewerbeamt und nicht beim Handelsregister. Das wird in der Regel vom Gewerbeamt über die neue Adresse informiert.