Hausfriedensbruch mit 14 begangen?
Ich (14), ein anderer (15) und noch ein anderer (15), haben in einer Schule in der Sporthalle Fußball gespielt (Abends). Dann kam der Hausmeister und meinte, dass das Hausfriedensbruch ist und will das wir Montag in sein Büro kommen und und ausweisen. Was könnte alles passieren? Würde er eine Anzeige beantragen, was würde es für eine Strafe geben? (Nicht Vorbestraft)
5 Antworten
- Du kannst eine innerschulische Strafe bekommen (Verweis, mehrtägiger Schulausschluss, Schulverweis, wenn du schon mehr auf dem Kerbholz hast)
- Er kann euch tatsächlich der Polizei melden und da anzeigen. Da kein ernsthafter Schaden entstanden ist und ihr das Gebäude hoffentlich unverzüglich und ohne verbal ausfallend zu werden verlassen habt. Bleibt wenn es zu einer Verhandlung kommen sollte, das Strafmaß im unteren Rahmen - ein paar Sozialstunden vielleicht.
http://www.helpster.de/hausfriedensbruch-die-rechtsfolgen-nach-dem-jugendstrafrecht_224809
Wenn ihr da nicht gewaltsam eingestiegen seid und nix kaputt gemacht habt dann ist das genau so als hättet ihr irgendwo auf dem Hof verbotenerweise Fußball gespielt...im Zweifelsfall wird das Verfahren eingestellt und der Hausmeister muss sich fragen lassen warum er die Halle nicht vernünftig abgesperrt hat.
Hallo JanFrageNet
Problematisch ist, dass es eine Halle ist hättet ihr auf dem Schulhof gespielt wäre das überhaupt kein Problem gewesen, da Schulhöfe von öffentlichen Schulen meistens gleichzeitig als Spielplätze freigegeben sind und meistens offen für jeden erreichbar sind.
Ihr hättet da mehrere Optionen, wenn der Hausmeister eure Namen noch nicht kennt wäre das sicherste dort am Montag erst garnicht hinzugehen, dann kann euch nichts passieren.
Dann könnte er zwar Anzeige gegen unbekannt aufgeben, wenn die Polizei euch allerdings nicht zeitnah ermitteln kann werden die Ermittlungen zügig eingestellt.
Eine weitere Möglichkeit hinzugehen und euch dafür zu entschuldigen, sollte der Hausmeister euch trotzdem anzeigen wollen könnt sofern die Sporthalle offen stand sagen, dass ihr der Meinung gewesen seit bei einer Sporthalle einer Schule bedeutet offen benutzen für Jugendliche erlaubt, damit entfällt die Strafbarkeit gemäß §16 StGB Absatz 1 und § 17 StGB:
https://dejure.org/gesetze/StGB/16.html
(1) 1Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. 2 Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt
https://dejure.org/gesetze/StGB/17.html
Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. 2Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
Wichtig wäre, dass ihr schon bei der Entschuldigung bekräftigt, dass ihr nicht gewusst habt, dass das verboten ist ihr müsst schon da die Linie fahren ihr dachtet offen bedeutet erlaubt.
Bei einer Verurteilung wegen Hausfriedensbruch würdet ihr als Jugendliche entweder eine Verwarnung oder eine geringe Anzahl an Sozialstunden bekommen da ihr nicht vorbestraft seid.
LG
Darkmalvet
Kommt immer ganz darauf an, wie ihr das gemacht habt. Wenn ihr einfach durch eine offene Tür hineingegangen seid und dort mit Hallenschuhen oder barfuß gespielt habt, also den Boden nicht beschädigt habt, dann wird selbst bei einer Anzeige das Verfahren wahrscheinlich fallen gelassen. Seid ihr jedoch bspw. über einen Zaun geklettert oder habt die Tür aufgebrochen und ward dann mit normalen Schuhen darin, die Kratzer oder Streifen hinterlassen haben, könntet ihr evtl. Sozialstunden oder so bekommen. Ich denke mal, da wird aber nichts passieren.
Liebe Grüße, Anna😇
und will das wir Montag in sein Büro kommen und und ausweisen.
Warum solltet ihr. Euch identifizieren müsst ihr nur gegenüber Behörden mit hoheitlichen Rechten.
Was könnte alles passieren?
Mir wird immer noch nicht klar wo genau der Hausfriedensbruch liegt? War das Gelände nicht mehr öffentlich zugänglich? Stand dort ein Schild oder irgendetwas, dass das Betreten untersagt?