Ist man vorbestraft?
Hallo,
Ich war heute mit meinen Freunden in einem verlassenen Gebäude. Und wir wurden von der Polizei erwischt worden.. Wir gaben unser ausweis und sie meinten das wir in den kommenden tagen ein brief bekommen um den Eltern zu informieren aber keine anzeige oder eine strafe. (waren alle Jugendlichen) Ist man trotzdem vorbestraft?
Was habt ihr denn Verbotenes getan?
Hausfriedensbruch also wir gingen in einem verlassenen fabrik.
8 Antworten
Nein, erst wenn man gerichtlich verurteilt wird. Aber in eurem Fall wird das eher ein Verwarngeld geben wenn überhaupt.
Auch das nicht.
Ohne Strafantrag des Besitzers ist die Strafverfolgung ausgeschlossen. Geldstrafen gibt es im Jugendstrafrecht auch nicht.
Wie das Wort "vorbestraft" schon aussagt, muss eine Bestrafung erfolgen. Dafür ist die Polizei nicht zuständig.
Bei Jugendlichen ist das Führungszeugnis IMMER sauber, da man ihnen mit jugendlichen Vergehen nicht den Eintritt in die Berufswelt versauen will.
Wenn man keine Strafe bekommen hat, kann man logischerweise auch nicht vorbestraft sein.
Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt, dh so lange der Besitzer des Grundstücks keinen Strafantrag gegen euch stellt, passiert da weiter nichts (außer der Information an die Eltern).
Selbst wenn Strafantrag gestellt wird, müsste das Gericht auf eine Freiheitsstrafe von über 3 Monaten oder eine Geldstrafe größer 90 Tagessätze erkennen - was definitiv weit außerhalb des üblichen Strafmaß liegen würde.
Für die Zukunft würde ich solche "Abenteuerausflüge" nicht wiederholen.
Ist man trotzdem vorbestraft?
- Vorbestraft ist man nachdem man rechtskräftig in einem Strafverfahren verurteilt wurde bzw. ein Strafbefehl rechtskräftig geworden ist.
- Hausfriedensbruch ist ein absolutes Antragsdelikt. Wenn der Besitzer oder Eigentümer des Gebäudes keinen Strafantrag (Anzeige reicht nicht) stellt, darf die Polizei dies gar nicht verfolgen.
Die Polizei darf das sehr wohl verfolgen und der Staatsanwaltschaft vorlegen. Nur ist es sehr unwahrscheinlich, dass da öffentliches Interesse gesehen wird.
Vorbestraft und Eintrag im Führungszeugnis sind nicht deckungsgleich.
Mist!
Nö, nix Mist, ist Fakt.
Aber nur, wenn man eine gewisse Mindeststrafe erhalten hat.