Strafe für Betrug (Warenbetrug)! Wichtig!

6 Antworten

Erst mal,was hat er für die 40 000 Euro erstanden?Wie gestaltete sich der Betrug?Als Strafe bei Gericht?Zurück zahlen der 40 000 ,- Euro,bei Betrug gibt es eine Gefängnisstrafe von mehreren Jahren,nicht ausgesetzt zur Bewährung.Der Freund sollte sofort mit dem Geschädigten Kontakt aufnehmen,zwecks Schadensregulierung.Kannst du nicht mal den Fall klarer beschreiben?Denn sonst tappen wir ziemlich im Dunkeln.

Sooo unterschiedlich wird die Strafe gar nicht ausfallen^^

Wird er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt, gelten die Strafrahmen des Erwachsenenstrafrechts. Und hier ist für gewerbsmäßigen Betrug (und bei der Schadenssumme unterstelle ich einfach mal, daß es drauf hinaus läuft) eine Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe für jede einzelne Betrugshandlung vorgesehen. Meist bekommt man es hin, daß die zu bildende Gesamtstrafe 2 Jahre Freiheitsstrafe nicht übersteigt. Und dann kann mans noch zur Bewährung aussetzen.

Bei Jugendlichen gibts keine Freiheitsstrafe, sondern "Jugendstrafe" - das ist Knast für Jugendliche und Heranwachsende. Diese Strafe darf aber nur dann verhängt werden, wenn "schädliche Neigungen" vorhanden sind oder die Schwere der Schuld dies gebietet. Bei einer so hohen Schadenssumme wird man kaum mehr an Jugendstrafe vorbei kommen. Und deren Höhe wäre dann auch irgendwo bei 1-2 Jahren anzusiedeln. Damit könnte man sie dann auch noch zur Bewährung aussetzen.

Wenn man auf einen sehr milde gesinnten Richter trifft, wäre hier auch noch ein Dauerarrest von ca. 2-4 Wochen denkbar. Das ist zwar in der Konsequenz erst einmal härter, stellt aber eine mildere Strafe dar als Jugendstrafe auf Bewährung.

Da wird der "Freund" die Anklage abwarten müssen. Die Strafe legt der Richter fest. Hoffentlich bekommt er eine ordentliche Strafe.

ballerd 
Beitragsersteller
 30.11.2013, 23:39

Hoffe ich nicht, war ein reicher Versandhändler.

Felixie1  01.12.2013, 00:49
@ballerd

Ob reich oder arm,das ist unwichtig.

klaranaklar  01.12.2013, 03:17
@ballerd

Hoffe ich nicht, war ein reicher Versandhändler.

Wenn man sich deinen Fragen anschaut, dann bekommt dieser Kommentar ein "Geschmäckle".

GoetheDresden  01.12.2013, 15:13
@ballerd

Vor dem Gesetz gibt es kein "arm" und kein "reich". Jedenfalls nicht für einen Warenbetrüger! Die betrogenen wollen ihr Geld zurück und das Gesetzbuch fordert eine entsprechende Bestrafung.

Dir hilft nur ein Anwalt. SOFORT!

Mit 20 schon so eine große, kriminelle Energie; da sehe ich eine schlechte Sozialprognose! Realistisch scheint mir eine Bewährungsstrafe unter der Voraussetzung, dass er den entstandenen Schaden sofort reguliert. Also den Porsche und die Rolex sofort verkaufen. Klaranaklar hat dich schon richtig durchschaut. Du bist dein eigener Freund, der diverse illegale "Verdienstmöglichkeiten abklärt! Lass es!!!!!!

Rendric8  18.01.2020, 19:29

Porsche für 40.000 €..