ausweisfälschung? strafe? mit 15?

3 Antworten

§ 281 Mißbrauch von Ausweispapieren

(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

Schon allein der Missbrauch sowie das Überlassen des Ausweises wird hier nach dem Willen des Gesetzgebers unter Strafe gestellt! Man könnte jedoch davon ausgehen, dass hier Jugendstrafrecht Anwendung findet. Meines Wissen unterliegen Jugendverfehlungen auch begrenzt den Eintragungen in das pol. Führungszeugnis sofern eine Schuld richterlich festgestellt wurde!

Da keine Fälschung vorliegt ist es schon mal keine Fälschung von Ausweispapieren.

Allenfalls kommt Mißbrauch von Ausweispapieren zu tragen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__281.html

Aber beim Versuch in die Disco zu kommen wird allenfalls der Türsteher den Zutritt verweigern wenn er Zweifel hat, das dies nicht derjenige ist.

Ich wette mit dir du hast es getan und hast schiss und willst wissen was jz auf dich zukommen kann. Brauchst das nicht zu kommentiernen ;D

JulyFarmer 
Beitragsersteller
 24.10.2014, 18:09

Nein hab ich echt nicht vorallem (ich weiss niht ob die polizei was damit zu tun hat) aber mein onkel ist polizist

oppenriederhaus  24.10.2014, 18:15
@JulyFarmer

warum fragst Du ihn dann nicht?