BTM Eintrag trotz fallengelassener Anzeige?
Hallo,
Ich (M/17) wurde mit ca. 2g von der Polizei erwischt (Bayern). Da es mein 1. Vergehen in der Hinsicht war kann ich wohl davon ausgehen, dass die Anzeige zumindest wahrscheinlich fallen gelassen wird. Allerdings habe ich auch ziemlich parallel dazu meinen Führerschein abgeschlossen. So wie ich das verstanden habe sind Polizisten bei Leuten, die einen BTMG Eintrag haben, dazu befugt, die Person zu einem Urintest zu zwingen wo es ja wesentlich länger nachweisbar ist. Nun habe ich Angst, dass ich beispielsweise in 2 Jahren mal mit dem Auto in eine Kontrolle komme und dann, obwohl mein letzter Konsum ein Paar Wochen schon her war, ich trotzdem nach einem Urintest den Führerschein abgenommen bekomme. Und das einfach nur weil ich vor Jahren eine Fallengelassene Anzeige hatte.
4 Antworten
Also erstens kann eine Anzeige weder fallen gelassen noch zurückgenommen werden. Eine Anzeige beschreibt den Umstand, dass die Strafverfolgungsbehörden davon in Kenntnis gesetzt wurden, dass eine strafbare Handlung stattgefunden hat. Dieses Wissen kann man ihnen nicht mehr nehmen, nichts zurücknehmen oder fallenlassen.
Dass irgendwas im Urin länger festzustellen ist, bezweifle ich und in Deutschland sind die Proben Grundsatz freiwillig. Willigt man nicht ein, wird die Blutabnahme angeordnet.
Dass du in zwei Jahren ohne Konsum nach einem negativen Urintest den Führerschein abgibst, ist ja wohl Nonsens.
Mach dir lieber um JETZT Gedanken. Auch bei einer Einstellung des Verfahrens bekommt die Führerscheinstelle Kenntnis von deinem Konsum.
Deren Konsequenz ist unabhängig vom Verfahren durch die Polizei.
Gruß S.
Hallo.
Jeder in deinem Alter der mit Drogen ins Visier kommt, geht es zur Führerscheinstelle.
Bei dir wurde es Festgestellt,
.Einstellen oder Fallenlassen ist kein Freispruch.
Allerdings kann das im Blut wesentlich länger nachgewiesen werden.
Die Akten sind da.
Wenn du einen Führerschein haben willst muss du die wohl beweisen müssen das du ohne Drogen auf die Menschheit mit de Auto (?) losgelassen werden kannst.
Mit Drogen ist das o.oo %io .
Also kurz Drogen und kein Führerschein oder umgekehrt.
Mit Gruß
Bley 1914
Du musst wohl eher damit rechnen dass die Fahrerlaubnisbehörde (in Bayern das Landratsamt) dich in Kürze Auffordern wird ein Ärztliches Gutachten abzugeben um deine Konsumgewohnheiten zu klären. Die Polizei war nämlich verpflichtet den BTM-Fund bei Dir der Führerscheinstelle zu melden.
Seine Konsumgewohnheiten sind der Führerscheinstelle nicht bekannt und müssen daher überprüft werden.
Wenn du deine Fahrerlaubnis behalten willst solltest du (dauerhaft) aufhören zu kiffen.
Konsum mit Trennungsvermögen ist nicht fahreignungschädigend. Deswegen wird auch kein ärztliches Gutachten kommen.