Was passiert wenn man mit 50 g Gras erwischt wird und einem Handel vorgeworfen wird und man 17 Jahre ist und keine Vorstrafen hat (Bayern)?

7 Antworten

Uhhh.... Ganz mies gelaufen. Und dann ausgerechnet in Bayern...

Naja, was jetzt genau auf dich zukommt, hängt vom Richter ab... Du brauchst auf jeden Fall einen Anwalt.

Alleine die Tatsache, dass du 50g am Start gehabt hast, beweist noch nicht, dass du auch Handel damit getrieben hast. Dafür braucht es mehr Beweise (die die Staatsanwaltschaft hoffentlich nicht hat!).

Bewiesen ist bisher nur der Besitz... Dafür wirst du aber vor Gericht wahrscheinlich auch schon ordentlich auf die Fresse bekommen... Gerade in Bayern.

Also wird dir die Staatsanwaltschaft anbieten, gemäß §31 BGB einen Deal zu machen... oder anders gesagt: Die werden wollen, dass du den 31er gegen deinen Ticker machst. Dafür bietet man dir dann an, von deiner Strafe abzusehen, oder sie zumindest erheblich zu mindern.

Wie du dich entscheiden solltest, hängt davon ab, wer dein Ticker ist... ist es ein guter Kollege/ Freund, den du nicht verraten willst, ein übler Gangster, der dich stechen lässt, wenn du singst oder sonst irgendwer, den du nicht verraten kannst / willst, musst du eben in Kauf nehmen, dass du unter Umständen in den Jugendknast wanderst...

Es kann aber eben auch gut laufen, dann bekommst du vielleicht Wochenendarrest. Wenn dein Anwalt Sozialstunden rausholt, schick mir seine Nummer. Dann will ich den auch.

Alles Gute und viel Glück!

Appledev

appledev4  27.09.2017, 00:28

Also gehst du lieber in den Bau, als eine Geldstrafe zu bezahlen? In diesem Falle kann ich dich beruhigen. Das geht immer, denn selbst wenn du eine Geldstrafe bekommst, kannst du nicht zahlen und wirst dann in Ersatzhaft genommen...

Schon mal im Knast gewesen? Also mir wäre die Geldstrafe lieber...

Undacava 
Beitragsersteller
 27.09.2017, 00:32
@appledev4

Ich könnte nicht zu sehen wie meine Eltern des Geld zahlen würden ,da würde ich lieber dafür leiden ,da es auch mein Fehler war 😬 Was Schätz du wie lange ich in hobs kommen könnte 

wilees  27.09.2017, 00:33
@appledev4

Das Jugendstrafrecht sieht keine ! Geldstrafe vor. Genau aus dem Grund - damit nicht ersatzweise die Eltern bezahlen und der Jugendliche nichts von der Strafe spürt.

Undacava 
Beitragsersteller
 27.09.2017, 00:37
@wilees

Hört sich gut an 

appledev4  27.09.2017, 19:11

Unterstellen heißt ja auch nicht, dass ei Richter ihn verurteilt! Die SA wird ihm den Handel sehr wohl unterstellen (um nach Beweisen zu suchen),

appledev4  27.09.2017, 10:34

Und ja, man kann Handel unterstellen, man kann ihn aber nicht beweisen. Es kann ja z.B, auch sein, dass man das Gras zuhause bunkert und nur ein Mal im halben Jahr etwas holt. 

Es wird aber natürlich in diese Richtung ermittelt werden... und wenn sie den Vorwurf beweisen können, wirst du gerade in Bayern lange nicht rauskommen.

DrHanf  27.09.2017, 14:20
@appledev4

Unterstellen kann man ihm gar nichts, da es dafür keine Beweise gibt, wie du selbst so schön sagtest, sie können den Verdacht haben, dann wird in jene Richtung ermittelt, aber wenn sie dafür keine Beweise finden kann man ihm auch nichts Unterstellen...Logisch oder?!

AssassineConno2  27.09.2017, 07:04

Bei 50g kann man handel unterstellen. Das bekommste nicht mehr als Eigenbedarf durch 😂

appledev4  27.09.2017, 10:31
@AssassineConno2

@wilees Das stimmt so ganz nicht. Es ist durchaus auch nach Jugendstrafrecht möglich, Geldbußen zu verhängen, wenn der Täter etwa eigenes Geld verdient und daher nicht zum Leisten von Sozialstunden geeignet ist. Ansonsten hast du natürlich recht. 

Undacava 
Beitragsersteller
 27.09.2017, 00:24

Verraten werde ich niemals jmd bis jtz wurde noch nichts gesagt aber ich denke das ich als Ticker abgestempelt werde ich hoffe ich bekomme keine Geldstrafe und Danke dir 😉

Bitterkraut  27.09.2017, 00:56
@Undacava

Geldstrafen gibts nicht im Jugendstrafrecht.

Du wirst Sozialstunden leisten müssen, oder sofern du über ein Einkommen verfügst ein Bußgeld bezahlen. - was bei 50g sehr Teuer werden kann, das kann durchaus um die 1000€ sein +-

Solltest du das Bußgeld nicht Bezahlen oder deine Sozialstunden nicht abarbeiten kann ersatzweise Haft angeordnet werden.

Sollte dir der Handel nachgewiesen werden kann sogar eine Haftstrafe anstehen.  Es gab mal einen Fall da wurde ein 17 Jähriger (ebenfalls Bayern) für ca 1 Jahr Inhaftiert weil er ca 20g Verkauft hatte.

Genaueres kann dir da aber auch nur ein Anwalt sagen der auf das "BtmG Spezialisiert" ist. Eine andere Anlaufstelle für Fragen wäre die Grüne Hilfe, einfach mal Googlen.

Und das ganze ist noch in Bayern passiert....
Für Handel kannst du nicht belangt werden, solange keine konkreten Beweise vorliegen. An deiner Stelle würde ich sofort einen Termin mit der Jugendgerichtshilfe vereinbaren, mich freiwillig bei einer Drogenberatung melden und dann einen Anwalt einschalten. Da du noch 17 bist und keine Vorstrafen hast wird es höchstwahrscheinlich mit Sozialstunden oder einer Geldstrafe enden, aber sicher ist nichts.

Mit deinem Bundesland hast du diesbezüglich die Arschkarte. Positiv ist Fein Alter sowie eine weiße Weste.  Da die Menge etwas zu viel war, zieht die Nr. Eigenbedarf nicht. Sorge für eine gute Sozial Prognose, wie Schule,Arbeit, Kontakt zu den Eltern. Vorab gehe freiwillig in eine Drogenberatung, sowie einen durchschnittlichen Anwalt, kriegst Du Bewährung, sowie Geldstrafe oder Sozial Stunde. Ganz wichtig: Nicht Lügen und Reue zeigen. Viel Glück

Die 50 Gramm sind Eigenbedarf.
Außerdem wäre das ein sehr magerer Handel.
So würde ich es auch dem Richter erläutern.
Geldstrafe,Sozialstunden,Freiheitsstrafe,Bewährung,Führerscheinenzug,
alles drin.

Viel Glück :)

Bitterkraut  27.09.2017, 00:58

Keine Geldstrafe.

Undacava 
Beitragsersteller
 27.09.2017, 01:00
@Bitterkraut

Höchste Strafe nach dem Jugendstraf recht ?

Geniol  27.09.2017, 01:01
@Bitterkraut

mit teuer meine ich nicht unbedingt eine Geldstrafe...

Undacava 
Beitragsersteller
 27.09.2017, 01:06
@Geniol

Hmm...

Geniol  27.09.2017, 01:10
@Undacava

He, siehs mal so, du hast niemanden umgebracht, da gibts bestimmt nicht die Höchststrafe...

melman86c  27.09.2017, 08:48
@Geniol

Die Höchststrafe ist zumindest soweit ich weiß bei erwachsenen höher als bei fahrlässiger Tötung ^^

Geniol  27.09.2017, 09:38
@melman86c

Also bei lächerelichen 50g würde ich mir keine Sorgen machen...

Undacava 
Beitragsersteller
 27.09.2017, 00:26

Mit 50 erwischt zu werden heisz ja nicht das es am Anfang auch 50 waren ;) aber ich hoffe des stimmt was du sagst haha

Geniol  27.09.2017, 00:31
@Undacava

Psssst, man kann dir nur vorwerfen, was gefunden wurde.
Hausdurchsuchung schon hinter dir?
Handy beschlagnahmt?

Undacava 
Beitragsersteller
 27.09.2017, 00:35
@Geniol

Ja aber müssten keine Beweise da sein und es wurden nur die 50 gefunden und des war nicht bei der Hausdurchsuchung 

Geniol  27.09.2017, 00:49
@Undacava

Unterschätz die Leute nicht.
Es gibt Einzelverbindungsnachweise,Kontodaten,Observierung,...
und evtl. schon bevor sie dich mit 50g gef***t haben.
Vielleicht hat dich auch schon ein erwischter/unzufriedener Kunde oder Neider oder ein toller "Freund", der dir "helfen" will verraten.
Stell dich darauf ein, daß es teuer wird.

Undacava 
Beitragsersteller
 27.09.2017, 00:53
@Geniol

😔😔😔