Hausaufgaben vom Chef
Hallo, ich arbeite in einen Call Center und mein Vorgesetzer hat uns eine Art Hausaufgabe aufgegeben. Das heißt wir sollen bis Freitag in unserer Freizeit ein paar Sachen ausarbeiten. Darf er das? Da es ja nicht bezahlt ist und in meine Freizeit fällt.
7 Antworten
Nein, der Arbeitgeber (Chef) darf Ihnen keine Hausaufgaben aufgeben, die Sie in Ihrer Freizeit erledigen müssen.
Es kann dem Chef zwar nicht verboten werden, dass er Sie darum bittet zu Hause in Ihrer Freizeit ein paar Sachen auszuarbeiten, aber dazu zwingen kann er Sie nicht. Mit rechtlichen Mitteln ist das Anliegen des Chefs nicht durchsetzbar!
Allerdings ist nicht auszuschließen dass der Chef sich auf eine andere Art "rächt", die auf den ersten Blick nicht mit der Weigerung, die Ausarbeiten zu machen, in Verbindung zu bringen ist. Der Chef handelt rechtswidrig, wenn er einen Arbeitnehmer alleine deswegen benachteiligt weil er die Ausarbeitung verweigert hat, wenn der Chef einigermaßen schlau ist fällt ihm eine andere Begründung ein - und der Arbeitnehmer schaut in die Röhre.
Sie müssen sich also gut überlegen, ob Sie die Hausaufgabe als einziger verweigern! Wenn sich alle Arbeitnehmer einig sind, dann sieht die Sache anders aus, denn dann kann der Chef niemanden wegen der Verweigerung benachteiligen.
Falls es einen Betriebsrat gibt, schildern Sie diesem den Sachverhalt und beauftragen Sie diesen das Mandat zu übernehmen. Ich empfehle Ihnen grundsätzlich mit Ihren Kollegen zu reden, um zu erfahren wie diese sich verhalten wollen und um gegebenenfalls eine gemeinsame Reaktion zu verabreden.
Peter Kleinsorge
Sind es "freiwillige Aufbaustunden" ?
Also ich halte die Forderung des Arbeitgebers für nicht statthaft oder zumindest Unseriös.
Grundsätzlich handelt es sich bei der Teilnahme an innerbetrieblichen Fortbildungen um eine freiwillige Leistung des Arbeitnehmers.In einem begrenzten einzelfallabhängigen Rahmen sind Sie allerdings wegen Ihrer arbeitsrechtlichen Treuepflicht durchaus verpflichtet, an solchen Veranstaltungen teilzunehmen, die es Ihnen ermöglichen, „die beruflichen Kenntnisse und Fertigen zu erhalten, zu erweitern, der technischen Entwicklung anzupassen oder beruflich aufzusteigen“ (§ 1 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes). Eine genaue Einschätzung, wie häufig Sie an solchen Veranstaltungen teilnehmen müssen, ist ohne Kenntnis der Einzelheiten insbesondere über die Bedeutung der Maßnahme für den konkreten Arbeitsplatz, nicht möglich. Eine feste Regel hierfür gibt es nicht.
Die notwendigen Fortbildungen können durchaus während der Arbeitszeit statt finden, dass hat nicht mit Treuepflicht zu tun.
Das Arbeitsleben ist "hart umkämpft". Von daher würde ich als Angestellte nicht groß nachfragen, ob er das darf oder nicht. Weißt du,wer beispielsweise eine Führungsposition hat, für den ist nicht um 16.00 schluss, der sitzt oft zu Hause noch an seinem Arbeitskram, um es so auszudrücken. Dass dies in einem Callcenter vielleicht nicht gerade eine Führungsposition ist, ist mir schon klar. Trotzdem zeigt es den guten Willen, wenn man diese Aufgaben erledigt. Ich würde ihm das Ergebnis präsentieren, mit einer humorigen Bemerkung wie: "Das habe ich in meiner Freizeit für unser Unternehmen erledigt, aber es sollte nicht zur Gewohnheit werden, denn unser Job ist anstrengend genug, so dass ich mich in der Freizeit gerne auch erholen würde......"
Er darf es, nur du brauchst es nicht machen. Das ist aber jetzt pauschal. Es kommt halt auf den Einzelfall drauf an, ob es empfehlenswert ist oder nicht und wieviel Aufwand.