Bei Krankenschein Schonarbeit?

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Moin,

Der AG kan verlangen dass arbeiten verrichtet werden, die der krank geschrieben verrichten kann. - der ist ja nicht ans Bett gefesselt, oder hat was Ansteckendes.

Sachen, wie Telefondienst usw. könen ohne Weiteres verlangt werden.

In dem Fall würde ich aber Rücksprache mit den Ärzten halten, was genau geht u. was nicht.

Immer wieder diese "schlauen Chefs". Wenn er AU geschrieben ist, ist er arbeitsunfähig. Geht er doch arbeiten und es ist was in der Arbeit (Unfall, Wegeunfall) dann hat er keinen Versicherungsschutz und den grössten Ärger, vor allem bei einem Arbeitsunfall. Der Chef weiß ja eigentlich auch nicht was ihm genau fehlt, da auf dem Schein für den Chef nur steht, dass er arbeitsunfähig ist. Es liegt nicht im Ermessen des Chefs zu entscheiden ob jemand arbeiten kann und was, das macht der Arzt! Und der hat den Freund AU geschrieben. Er braucht bloß auszurutschen und fällt auf die Hand und dann ist der Schaden noch größer!

Hallo,

Solange er vom Arzt krankgeschrieben ist, muss er auch nicht zur Arbeit erscheinen.

Er kann es allerdings auf freiwilliger Basis, wenn dadurch der Heilungsprozess nicht beeinträchtigt wird, bzw. sein Gesundheitszustand eine Arbeit für ihn und die Kollegen es zuläßt. Dieses gilt aber nur für einen "normalen" Krankenschein, nicht für eine Erkrankung als Folge eines Arbeitsunfalls.

Allerdings sollte er bei einem Arbeitsunfall zu Hause bleiben und die Krankschreibung somit ernst nehmen. Kommt es dann nämlich zu Komplikationen in der Heilung etc., dann wird die BG nicht für die Behandlungskosten / Folgekosten aufkommen.

mfg

Parhalia

Das kann der Chef eigentlich schon, aber es kommt auch immer ein bisschen auf die Art des Krankenscheins an.. Normalerweise steht ja da drauf ob jemand ganz arbeitsunfähig ist (z. B. 100% Arbeitsunfähig, 50% Arbeitsunfähig, darf nur sitzende Tätigkeiten ausüben usw.). Deshalb sollte er diesen nochmals genau studieren und evt. auch Beschwerde einreichen, wenn dort wirklich steht, dass er zu 100% Arbeitsunfähig ist.. Dann hat er nämlich auch keinen Versicherungsschutz und das kann dann richtig problematisch werden (und ein Unfall kann ja eigentlich bei jeder Art von Arbeit geschehen, auch wenn sie keine Haupttätigkeiten oder schweisstreibenden Arbeiten sind)..

Am besten ruft dein Mann beim Arzt an und fragt, ob er wirklich zu Hause bleiben muss oder ob er Schonarbeit machen könnte, dann ist er nämlich auf der sicheren Seite und muss sich nicht für etwas verantworten, was er evt. falsch verstanden hat..

Schonarbeit gibt es nicht, aber eine sogenannte verweisbare Tätigkeit. Es muss aber eine Tätigkeit sein die in die Ausbildung passt. Der Chef kann soetwas fordern, und man verliert, wenn man darauf eingeht weder Kranken- noch Unfallversicherungsschutz, das Geld zahlt der Chef auch weiter. Letzendlich meldet der Chef der BG, dass die Tätigkeit wider aufgenommen wurde und wenn die Krankschreibung nur 3 Tage betrug (also Freitag bis Sonntag) dann ist es ein nichtmeldepflichtiger Arbeitsunfall und der Firma bleibt ggf. eine Höherstufung im BG-Beitrag erspart. Der Krankenschein muss nicht rückgängig gemacht werden.