Arbeiten an Feiertagen im Call Center

1 Antwort

Leider ja. In dem Fall sollte dein AG die Notwendigkeit aber begründen müssen. Und die dürfte schwer fallen. es gibt nun wirklich keinen Grund, Menschen mit unerwünschten Anrufen an einem Feiertag zu zusch(m)eissen- Problematisch wird es aber, wenn es ein In-Bound-Service ist, der tatsächlich rund um die Uhr erreichbar sein muss. Dann darfst du Wünsche äußern, und der AG entscheidet, ob er die berücksichtigt.

Problem: Das wirst du vermutlich vor einem Arbeitsgericht klären müssen.

justMariiee 
Beitragsersteller
 22.05.2015, 18:17

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider ist es eine Inbound-Line! Dann habe ich wohl die A****karte und werde damit leben müssen.