Einen selbst gesuchten Job bei ALG I ablehnen?

2 Antworten

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Das unbezahlte Praktikum vorab würde ich ablehnen und dies dem Arbeitsamt mitteilen. Dadurch spart sich das Call Center nämlich die Einarbeitungskosten. Es ist auch durchaus möglich, dass sie dich anschließend entlassen und den nächsten kostenfreien Praktikanten einstellen. Arbeit zu sittenwidrigen Bedingungen (und das ist m. E. das unbezahlte Praktikum in diesem Fall - es ist kein Praktikum im eigentlichen Sinne, sondern unbezahlte Arbeit) kannst du immer ablehnen, ohne eine Kürzung befürchten zu müssen. Die Arbeitsvermittler kennen diese Spielchen bereits und vermitteln solchen Unternehmen, bei denen sich die Beschwerden häufen, keine Arbeitskräfte mehr.

Wenn du dich aus eigenem Antrieb beworben hast und das Arbeitsamt davon nichts weiß, kannst du auch ablehnen, ohne dass es davon erfährt. Du kannst auch sagen, du nimmst den Job, möchtest ihn aber von Anfang an bezahlt haben - dann nehmen sie dich gar nicht erst.

Ich weiß nicht, ob das heute noch so ist, aber früher konnte man im ersten halben Jahr der Arbeitslosigkeit darauf bestehen, nur in seinem erlernten Job vermittelt zu werden.

Wenn du eine Arbeit ablehnst, (egal wodurch die Vermittlung zu Stande kam), musst du mit einer Sperrfrist rechnen. Die Arbeit in einem Call-Center ist durchaus einer kaufmännischen Tätigkeit gleich zu setzen. In Bausch und Bogen ablehnen kannst du das nicht. Du kannst diese Arbeit ausüben und hast dann durch den Schichtdienst genug Gelegenheit dir etwas anderes zu suchen. Aus einer bestehenden Arbeit heraus, ist die Vermittlung weitaus aussichtsreicher.

didmail 
Beitragsersteller
 04.07.2011, 19:45

Lieben Dank! Aber....Grund der Ablehnung wäre: - anderer Arbeitsplatz als beworben - Schichtarbeit - geringere Vergütung (ich würde bei höchst mögl. Einstufung gerade 200,- mehr als mein jetziges ALG bekommen, lt. Arbeitgeber wäre der "Normallohn" sogar deutlich unter meinem jetzigen Arbeitslosengeld) - unbezahltes Praktikum vorab (meine Kenntnisse und Fähigkeiten sind für den angebotenen Job mehr als ausreichend, wie in Bewerbungsmappe belegt) Sind das nicht, vor allem wg der Vergütung, ausreichende Gründe für eine plausibele Ablehnung?