Einen selbst gesuchten Job bei ALG I ablehnen?
Ich beziehe erst seit 02.2011 Arbeitslosengeld, bin bei meiner eigenen Jobsuche zu einem vorstellungsgespräch eingeladen worden, hier wurde mir aber nicht der Job angeboten auf den ich mich beworben habe, sondern eine Art Call Center Job dem selben Betrieb angehörig in dem ich mich eigentlich auf einen Lager-Job beworben habe. Kann ich den Job ablehnen ohne Gefahr zu laufen dass man meine Bezüge kürzen kann. Hier soll ich vorab 2-3 Wochen zuvor ein unbezahltes Praktikum machen, das Gehalt ist deutlich geringer als das zuvor und es wird in 2 Schichten gearbeitet. Ich habe Büroerfahrung, aber noch nie in einem Call Center gearbeitet, hatte das eigentlich auch nie vor! ??
2 Antworten
Das unbezahlte Praktikum vorab würde ich ablehnen und dies dem Arbeitsamt mitteilen. Dadurch spart sich das Call Center nämlich die Einarbeitungskosten. Es ist auch durchaus möglich, dass sie dich anschließend entlassen und den nächsten kostenfreien Praktikanten einstellen. Arbeit zu sittenwidrigen Bedingungen (und das ist m. E. das unbezahlte Praktikum in diesem Fall - es ist kein Praktikum im eigentlichen Sinne, sondern unbezahlte Arbeit) kannst du immer ablehnen, ohne eine Kürzung befürchten zu müssen. Die Arbeitsvermittler kennen diese Spielchen bereits und vermitteln solchen Unternehmen, bei denen sich die Beschwerden häufen, keine Arbeitskräfte mehr.
Wenn du dich aus eigenem Antrieb beworben hast und das Arbeitsamt davon nichts weiß, kannst du auch ablehnen, ohne dass es davon erfährt. Du kannst auch sagen, du nimmst den Job, möchtest ihn aber von Anfang an bezahlt haben - dann nehmen sie dich gar nicht erst.
Ich weiß nicht, ob das heute noch so ist, aber früher konnte man im ersten halben Jahr der Arbeitslosigkeit darauf bestehen, nur in seinem erlernten Job vermittelt zu werden.
Wenn du eine Arbeit ablehnst, (egal wodurch die Vermittlung zu Stande kam), musst du mit einer Sperrfrist rechnen. Die Arbeit in einem Call-Center ist durchaus einer kaufmännischen Tätigkeit gleich zu setzen. In Bausch und Bogen ablehnen kannst du das nicht. Du kannst diese Arbeit ausüben und hast dann durch den Schichtdienst genug Gelegenheit dir etwas anderes zu suchen. Aus einer bestehenden Arbeit heraus, ist die Vermittlung weitaus aussichtsreicher.
Lieben Dank! Aber....Grund der Ablehnung wäre: - anderer Arbeitsplatz als beworben - Schichtarbeit - geringere Vergütung (ich würde bei höchst mögl. Einstufung gerade 200,- mehr als mein jetziges ALG bekommen, lt. Arbeitgeber wäre der "Normallohn" sogar deutlich unter meinem jetzigen Arbeitslosengeld) - unbezahltes Praktikum vorab (meine Kenntnisse und Fähigkeiten sind für den angebotenen Job mehr als ausreichend, wie in Bewerbungsmappe belegt) Sind das nicht, vor allem wg der Vergütung, ausreichende Gründe für eine plausibele Ablehnung?